- Passiver Prüfabschluss
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Ein passiver Prüfabschluss (PPA) dient zu Messzwecken im Telefonnetz. In der Fernmeldetechnik wird dem Telefonbenutzer eine Netzbetreiber-TAE-Anschlussdose (die aus „Sicht“ der Amtsleitung erste installierte NFN-Anschlussdose bzw. „1. TAE“) als Übergabepunkt (Netzabschluss) zwischen dem Netzbetreiber und dem Benutzer bereitgestellt. Sie markiert die Grenze des Eigentums und der Zuständigkeit des Netzbetreibers.
Der PPA besteht aus einer Reihenschaltung einer Diode und eines Widerstandes 470 kΩ (±1 Prozent), die zwischen a-Ader und b-Ader der Teilnehmeranschlussleitung geschaltet sind (siehe Schaltbild).
Die Bauteile des PPA sind unsichtbar im Sockel der 1. TAE-Dose integriert. Diese Dosen sind an der Aufschrift „1.“ und einem typischen Design erkennbar.
Bei älteren Installationen (bis etwa 1995) ist unter der TAE-Abdeckung der PPA als kleines, schwarzes Bauteil an den Schraubklemmen zu erkennen (siehe Bild; der dritte Anschluss des PPA ist elektrisch ohne Funktion, er dient ausschließlich zur zusätzlichen Befestigung an einer in der Regel unbenutzten Klemme im TAE-Sockel).
Im Normalbetrieb sperrt die Diode durch die seitens der Ortsvermittlungsstelle in die a/b-Ader eingespeiste Gleichspannung (rund 60 Volt), bei korrektem Anschluss der TAE an die a/b-Doppelader (a-Klemme an Minus- und b-Klemme an Pluspotential) ist also praktisch kein Stromfluss messbar. Zu Prüfzwecken kann von der Teilnehmerschaltung in der Vermittlungsstelle die Speisespannung des zu messenden Anschlusses umgepolt werden. Dann ist der Widerstand des PPA (und damit auch der Widerstand der Teilnehmeranschlussleitung) messbar. Auf diese Weise kann aus der Ferne mit der systemexternen Prüftechnik (SEPT) überprüft werden, ob die Teilnehmeranschlussleitung bis zur 1. TAE des Benutzers in Ordnung ist oder nicht. Durch Umpolung der Prüfspannung im Zuge der Fehlersuche lässt sich so beispielsweise eine Unterbrechung oder ein Leiterschluss auf der TAL feststellen. Bei Abweichungen vom Sollwert können anhand des gemessenen Widerstands mögliche Fehler genauer klassifiziert werden.
Der PPA hat für den Netzbetreiber den primären Zweck, bei einer Störungsmeldung durch den Benutzer möglichst schnell eine Aussage zu treffen, in wessen Verantwortungsbereich der Fehler liegt, wobei eine erfolgreiche Messung der SEPT keine Aussage darüber zulässt, ob die Telefonleitung an die richtige Örtlichkeit geschaltet ist. Ebenso wenig ist damit ein häufig anzutreffender Defekt im Bereich der Federkontakte der TAE-Anschlussdose aufzuspüren, da sich die Bauelemente des PPA immer in unmittelbarer Nähe der Anschlussklemmen befinden.
Bis 2002 hat die Deutsche Telekom DSL-Splitter mit integriertem, abschaltbarem PPA ausgeliefert. Diese konnten die 1. TAE als Netzabschluss ersetzen.
Heutige DSL-Splitter enthalten jedoch keinen PPA mehr. Wenn also gelegentlich empfohlen wird, einen DSL-Splitter nicht über das mitgelieferte TAE-Kabel in die 1. TAE einzustecken, sondern die 1. TAE abzuklemmen und den Splitter über die eingebauten Steckklemmen direkt an die Teilnehmeranschlussleitung anzuschließen, dann ist dieses Vorgehen von der Deutschen Telekom unerwünscht, weil kein PPA mehr zur Verfügung steht.
Literatur
- Deutsche Telekom AG (Hrsg.): Technische Beschreibung der Analogen Wählanschlüsse am T-Net/ISDN der T-Com 1 TR 110-1. Darmstadt 1. August 2007, S. 28, 45, 66 (Online-Dokument PDF; 1 MB).
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