Passives Rauchen

Passives Rauchen
Tabakrauch in einem Pub

Passivrauchen (engl.: passive smoking, secondhand smoking oder exposure to environmental tobacco smoke, kurz: ETS exposure) ist die Inhalation von Tabakrauch aus der Raumluft. Sowohl Tierexperimente als auch epidemiologische Studien geben Hinweise darauf, dass Passivrauchen, wenn auch in geringerem Maße als Aktivrauchen, ein Gesundheitsrisiko darstellt. Das gilt insbesondere für solche Passivraucher, die dauerhaft dem Schadstoff ausgesetzt sind. Da an bestimmten Orten kein Schutz gegen das Einatmen von Tabakrauch möglich ist, steht es stark in der öffentlichen Diskussion. Des Weiteren wird die ungewollte Aufnahme von dem von Nichtrauchern meist als störend empfundenen Rauch häufig als Belästigung angesehen (siehe auch Nichtraucherschutz).

Inhaltsverzeichnis

Aspekte des Passivrauchs

Allgemeine Einteilung

Tabakrauch wurde von der International Agency for Research on Cancer (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Karzinogen der Gruppe 1 eingestuft. In diese Gruppe werden Stoffe eingestuft, die schon in kleinsten Mengen krebserregend sind. Es werden dabei keine Grenzwerte festgelegt, es gibt also keine „unbedenkliche Menge“, der man sich oder Dritte aussetzen kann. Auch nach den Kriterien der deutschen Gefahrstoffverordnung erfolgt in der einschlägigen Technischen Regel für Gefahrstoffe 905 (TRGS 905)[1] eine Einstufung von Passivrauchen als entwicklungsschädigend Kategorie 1 [2].

Passivrauch gilt als das schädlichste Wohngift. Er besteht aus dem exhalierten Hauptstromrauch und dem schwelenden Nebenstromrauch. 20 Prozent des Tabakrauchs atmet ein Raucher in Form des Hauptstromrauchs ein und aus. Zu 80 Prozent besteht der Tabakrauch aus dem sogenannten Nebenstromrauch, der sich zwischen den Zügen entwickelt. Dieser wird vom glimmenden Ende einer Zigarette (Glutkegel) abgegeben.

Hauptstromrauch entsteht bei 950 °C und Nebenstromrauch bei 500 °C. Deshalb setzt Nebenstromrauch mehr giftige und krebserregende Stoffe frei. Die Art der Verbrennung des Tabaks bestimmt somit direkt die Gefährdung durch Passivrauch. Je weniger stark und häufig ein Raucher an einer Zigarette zieht, desto mehr Schadstoffe werden freigesetzt, weil der Tabak nur unvollständig verbrennt. Die Schadstoffentwicklung ähnelt dem eines Feuers, welches periodisch aufflammt und dann wieder schwelt und starken Rauch entwickelt. Bei Verbrennung an der Zigarettenspitze gleichen sich Hauptstromrauch und Nebenstromrauch in Menge und Schadstoffkonzentration. Während des Glimmens verändert sich die Zusammensetzung enorm: So sind die Nitrosamine im Nebenstromrauch vierhundertfach höher konzentriert als im Hauptstromrauch. Dies unterscheidet Tabakrauch von vielen anderen Emissionen.

Der von glimmenden Zigaretten in die Raumluft freigesetzte Nebenstromrauch wird passiv von den anwesenden Menschen über die Atmung aufgenommen. Dies geschieht ebenso beim Einatmen von Pfeifen- und Zigarrenrauch.

Chemische Zusammensetzung

Tabakrauch setzt sich zusammen aus einem Gemisch aus gasförmigen Substanzen und Partikeln. Laut Auskunft der Weltgesundheitsorganisation WHO fanden sich im Tabakrauch bislang ungefähr 4.000 Chemikalien, von denen 40 als krebserregend eingestuft werden[3].

Passivrauch enthält giftige und krebserregende Substanzen. Die toxischen Stoffe sind die Reizgase Blausäure und Ammoniak, das Nervengift Nikotin, sowie das Atemgift Kohlenmonoxid. Karzinogen wirken Schadstoffe wie Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, N-Nitrosamine, aromatische Amine, das schon bei Hautkontakt wirkende Benzol, Vinylchlorid, Arsen, Cadmium, Chrom, Trockenkondensat (Teer) und das radioaktive Isotop Polonium 210. Des Weiteren finden sich auch die das Erbgut schädigenden Dioxine, das schleimhautreizende Formaldehyd, das Allergen Nickel und freie Radikale, welche den Alterungsprozess beschleunigen.

Besondere Bedeutung kommt dem aus den Reizpartikeln gebildeten, scharfen Feinstaub zu, welcher tief in die Lungen eindringt und dabei radioaktive Gase sowie Schwermetalle mittransportiert. Der Durchmesser der Partikel im Hauptstromrauch liegt etwa bei 0,4 µm, der Nebenstromrauch besteht aus feineren Partikeln von etwa 0,2 µm (Scherer und Adlkofer 1999). Die Partikel erreichen also nicht nur den Bronchialbaum, sondern auch die Lungenbläschen. Es kommt zu einer Entzündung des Lungenepithels. Laut David Groneberg von der Berliner Charité führt Feinstaub bei heranwachsenden Kindern zu einer zu kleinen Lunge.

Hauptartikel: Tabakrauch

Ausbreitung in Räumlichkeiten

Bei Luftzug breitet sich der Passivrauch in Räumlichkeiten entsprechend den Strömungsverhältnissen richtungsbezogen aus. Ohne Luftzug kommt es zur gleichmäßigen Ausbreitung gemäß den Diffusionsgesetzen bzw. der Brownschen Molekularbewegung. Die einzelnen Partikel verhalten sich wie ein gasähnliches Aerosol. Das Diffusionsgefälle der Tabakrauchquelle im Raum selbst ist dabei entscheidend.

Parameter der Ausbreitung sind:

Nachweis

Als Expositionsmarker für Passivrauch kommt Cotinin zum Einsatz. Cotinin ist ein Abbauprodukt des Nikotins und findet sich auch beim Passivraucher in Blut und Harn. Es hat eine Halbwertszeit von 16 bis 22 Stunden.

Problematisch aus epidemiologischer Sicht ist die Klärung direkter Zusammenhänge zwischen Wirkung und Ursache. So zeitigt ein Bronchialkarzinom, je nach Exposition des Erkrankten, Latenzzeiten von bis zu zehn Jahren. Demnach ist der Nachweis eines einzelnen Verursachers, wie der Belastung durch Passivrauch, am Einzelfall sehr schwer zu führen. Vielmehr bedarf es statistischer Untersuchungen mit großen Zahlen von Probanden. Hier zeigt sich in der Tat in etlichen Studien ein erhöhtes Risiko für bestimmte Krankheiten (etwa Lungenkrebs, koronare Herzerkrankung, COPD), es gibt jedoch auch Metastudien, die diesen Zusammenhang auf der Basis des bestehenden Datenmaterials relativieren [4]. Eine Schwierigkeit bei epidemiologischen und statistischen Untersuchungen besteht darin, das Gesundheitsrisiko von Passivrauchen deutlich abzugrenzen von sogenannten „Lebensstilfaktoren“. Hierzu müssen solche Faktoren entweder mit speziellen statistischen Verfahren (Partialkorrelation, Verfahren der multiplen Regressionsanalyse, loglineare Modelle o.ä.) statistisch kontrolliert werden. Oder es müssen sogenannte "statistische Zwillinge" (vgl. auch Matched Pair Technik) gefunden werden, die in möglichst vielen anderen Merkmalen übereinstimmen. Mit solchen Verfahren können natürlich nur solche Einflussfaktoren ausgeblendet werden, die in der Studie auch erfasst wurden. Eine Konsequenz daraus ist, dass eine Studie an Aussagekraft verliert, wenn relevante Merkmale nicht als Variablen erfasst wurden.

Einige Studien haben bisher einzelne Parameter des Tabakrauchs bestimmt, sie beschäftigten sich vornehmlich mit den üblichen flüchtigen organischen Verbindungen (volatile organic compound, VOC), dem Nikotin und anderen tabaktypischen Substanzen wie den Aldehyden[5].

Typische Cotinin-Werte

  • beim Raucher 1.000–2.500 ng/ml[6]
  • Nichtraucher:
    • keinem Passivrauch ausgesetzt: 1,7 ng/ml
    • Passivrauch ausgesetzt: 2,6 ng/ml
    • Restaurantpersonal: bis 5,6 ng/ml
    • Diskothekenpersonal: bis 24 ng/ml
    • Personal in Bars: bis 45 ng/ml

Messungen der Passivrauchbelastung durch die Feststellung des Cotininspiegels im Blut sind allerdings mit gewissen Fehlerquellen behaftet – auch der Konsum bestimmter Gemüsesorten lässt den Cotininspiegel ansteigen, so dass diese Methode nicht unbedingt geeignet ist, das Risiko von Passivrauchern für bestimmte Krankheiten genau abzuschätzen. [7]

Gesundheitliche Gefährdungen

Der Schadstoff Passivrauch reizt akut die Atemwege (Asthmaanfälle, Bronchitis, Entzündungen der tiefen Luftwege). Passivrauch kann schon bei kurzer Belastung zu Kurzatmigkeit bei körperlicher Belastung, erhöhter Infektanfälligkeit, Kopfschmerzen und Schwindel führen. Passivrauch kann beitragen zu Herzkrankheiten, Angina Pectoris, Herzinfarkt [8], Schlaganfall, Lungenerkrankungen und chronischen Atemwegserkrankungen. Verschiedene Substanzen im Tabakrauch lassen das Blut zusammenklumpen und verstopfen die Herzkranzgefäße und Hirngefäße.

Experimente mit Ratten wiesen die mutagene (genverändernde) Wirkung des Passivrauchens nach. Die Ratten wurden über einen Zeitraum von mehreren Tagen dem Nebenstromrauch (Rauchmaschine 2–4 Filterzigaretten) ausgesetzt. Es fanden sich in der Forschung keine Grenzwerte für krebserregende Substanzen in Tabakrauch, unterhalb derer keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten sei. Deshalb bergen schon kleinste Belastungen das Risiko der Entstehung von Tumoren wie das Bronchialkarzinom. [9] In vielen epidemiologischen Studien wird ein erhöhtes relatives Lungenkrebsrisiko nach Passivrauchen zu Hause oder am Arbeitsplatz festgestellt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die relativen Risiken in den Gruppen mit höchster Exposition am größten sind und eine Expositions-Wirkungs-Beziehung besteht.

Besonders gefährdet sind ungeborene Kinder, Säuglinge und Kleinkinder, sowie gesundheitlich angeschlagene oder anfällige Menschen und chronisch Kranke (z.B. Asthmatiker u.a.).

Parameter

Das Risiko für koronare Herzkrankheiten im beruflichen Bereich wächst für Nichtraucher drastisch mit den beteiligten Faktoren Anzahl gerauchter Zigaretten, Anzahl der Raucher, und die Dauer der Exponation. (A.J. Wells, 1998).

Allgemeine Schädigungen

Eine Studie in Puerto Rico ergab, dass Passivrauchen mit einem niedrigen Vitamin-C-Spiegel im Blut einhergeht. Ein Mangel an Vitamin C kann sich bei Kindern besonders schädlich auswirken, da ihr Körper noch im Wachstum begriffen ist. Di Franza et Lew wiesen 1996 im Pediatrics darauf hin, dass das Risiko für respiratorische Erkrankungen (Mittelohrentzündung, Pneumonie, Asthma bronchiale) bei Kindern von Rauchern bei 1,5 Prozent liegt.

Das Risiko, einen Schlaganfall zu erleiden, erhöht sich durch Passivrauchen beispielsweise für Nichtraucher, die einer regelmäßigen Passivrauchbelastung im eigenen Haushalt ausgesetzt sind, um 18 Prozent. (Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko, Deutsches Krebsforschungszentrum, Heidelberg)

Ungeborene und Heranwachsende

Rauchen während der Schwangerschaft verdoppelt das Risiko vom plötzlichen Kindstod (SIDS, sudden infant death syndrome) sowie das Frühgeburtsrisiko. Eine höhere Anzahl an Nikotinrezeptoren im Gehirn macht schon beim ungeborenen Kind eine spätere Abhängigkeit wahrscheinlich. (DKFZ, 2003)

Belastung von heranwachsenden Kindern mit Passivrauch geht einher mit einer verzögerten geistigen und körperlichen Entwicklung. (ETH Zürich)

Kinder, die unter Asthma leiden, haben mehr Asthmaanfälle, wenn in ihrer Gegenwart geraucht wird. Viele Eltern rauchen in Gegenwart ihrer Kinder, trotz des Wissens um Asthmaanfälle über das ganze Jahr.

Zitate der aus der Webseite der „Ärzte gegen Raucherschäden“: [10]

  • „Passivrauchen verdoppelt das Risiko für plötzlichen Säuglingstod (SIDS: vermutlich über Serotonin-Mangel, der häufiger bei Buben auftritt), erhöht die Infektionsgefahr um 20–50% und kann die geistige Entwicklung von Kindern stören, weil das heranwachsende Gehirn viel empfindlicher reagiert. Sogar eine Häufung von Hirntumoren wurde beobachtet.“
  • „Auch Rauchen im Auto ist mit einer Misshandlung mitgeführter Kinder gleichzusetzen und vergleichbar gefährlich, wie sie nicht anzuschnallen, wird aber bisher nur in Kalifornien auch konsequent geahndet.“
  • „Passivrauchen in der Kindheit kann nicht nur Schäden im Kindesalter verursachen, sondern auch Spätfolgen (z.B. Asthma, Lungenkrebs oder Blasenkrebs beim Erwachsenen).“

Mortalitätsstudien

Deutschland

Laut Mikrozensus 2003 rauchen in Deutschland rund 31 Mio. Bürger ab 15 Jahren. Die meisten Raucher finden sich in den Altersklassen zwischen 20 und 50 Lebensjahren. Die Raucherquote unter Jugendlichen stieg von 1993 bis 2000 bei Mädchen um 75 % und bei Jungen um 63 %.

Ende 2005 stellte das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) zum zweiten Male die Ergebnisse einer Studie zum Passivrauchen vor; eine frühere Studie, in der das DKFZ die Schädlichkeit des Passivrauchens nachweisen konnte, die aber nur die an Lungenkrebs Gestorbenen erfasste, war bereits vorher veröffentlicht worden und befindet sich im Internet abrufbar auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales (http://www.bmgs.de). Die zweite, aktuellere Studie erfasst auch andere Krankheiten (koronare Herzkrankheiten, Schlaganfälle etc.) und wurde von Epidemiologen der Universitäten Münster und Heidelberg erstellt. Herausgeberin der Studie war Martina Pötschke-Langer vom DKFZ.

Laut Studie gliedern sich die betroffenen Nichtraucher in folgende Gruppen auf: 35 Millionen Erwachsene seien am Arbeitsplatz (8,5 Millionen) oder in ihrer Freizeit den Schadstoffen von Tabakrauch ausgesetzt. Etwa acht Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren lebten in einem Haushalt mit mindestens einem Raucher. 170.000 Säuglinge würden bereits als Föten im Mutterleib mit Passivrauch kontaminiert.

Als Folge würden jährlich etwa 3.300 Nichtraucher und ehemalige Raucher an den gesundheitlichen Folgen des passiven Rauchens versterben. Dies wären 0,3 % aller jährlichen Todesfälle in Deutschland und überträfe die Summe der Todesfälle durch Asbest und illegale Drogen. Von diesen etwa 3.300 Todesfällen entfallen 2.108 auf Menschen im Alter von über 75 Jahren [11].

Die Todesursachen teilten sich im Wesentlichen auf in:

Letzteres erlitten darüber hinaus Neugeborene, die in ihrem häuslichen Umfeld dauerhaft Tabakrauch ausgesetzt sind oder deren Mutter während der Schwangerschaft rauchte.

Zentrale Aussage der Studie ist, dass Tabakrauch in Innenräumen nicht nur eine erhebliche Belästigung sei, sondern eine Gesundheitsgefährdung mit Todesfolge. Passivrauch erhöhe nachweislich das Krebsrisiko und schädige insbesondere Kinder und Jugendliche. Deshalb fordert das DKFZ ein Bundesgesetz für einen umfassenden Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen und ein Rauchverbot in der Gastronomie.

USA

Die American Lung Association spricht für das Jahr 2004 für die USA von 3.000 Lungenkrebstoten und rund 35.000 tödlichen verlaufenen Herzerkrankungen, die auf Passivrauchen zurückführbar seien.

Kritik

Die Studien des DKFZ und der WHO werden von einigen Politikern, Rauchervereinigungen und der Tabakindustrie nahe stehenden Wissenschaftlern wegen angeblich verfehlter Methodik und Zahleninterpretation kritisiert. Demnach sollen die meisten Ergebnisse nicht statistisch signifikant sein. Zudem verfolgten die Verfasser der Studie nicht den Passivraucherschutz, sondern die Verringerung des Tabakkonsums.

Prävention

Der Schutz vor dem Passivrauchen gilt als die effizienteste (kostengünstigste) und effektivste (wirksamste) Einzelmaßnahme in der Tabakprävention: Sie schützt den Bevölkerungsteil, der keine Tabakwaren konsumiert, senkt die Einstiegsquote bei Kindern und Jugendlichen, motiviert Tabakkonsumenten zum Ausstieg und lässt sich zu geringsten Kosten umsetzen.

Hauptartikel: Nichtraucherschutz
Hauptartikel: Rauchverbot

Rechtliche Situation

Bei der Betrachtung der rechtlichen Situation ist zu beachten, dass der Schutz vor dem Passivrauchen nicht zwingend verbunden ist mit anderen Maßnahmen der Tabakprävention (Preis, Zugang u.a.).

Schutz vor dem Passivrauchen

Am Arbeitsplatz

In Deutschland besteht wie in der Schweiz ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. In Deutschland regelt seit Oktober 2002 der § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) den Schutz der Arbeitnehmer vor dem Passivrauchen. Sie gilt jedoch nicht für Betriebe mit Publikumsverkehr. Grundlage ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Regelung verpflichtet die Arbeitgeber dazu, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Angestellten vor dem Passivrauchen zu treffen, sofern die Art und die Natur des Betriebes dies zulässt. Die Wahl der Mittel bleibt dem Arbeitgeber überlassen, sofern ein wirksamer Schutz der Angestellten gewährleistet ist, selbst wenn die Mehrzahl der Arbeitnehmer gegen diese Mittel wie z.B. Rauchverbot oder Rauchen nur in bestimmten Räumen ist.

In der Gastronomie

Passivrauch ist im gastronomischen Bereich die größte Innenraumluftbelastung. Die Bundesregierung hat mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband einen Stufenplan vereinbart,[12] der vorsah, bis März 2008 mindestens die Hälfte der Plätze in 90% der deutschen Speisebetriebe Nichtrauchern zur Verfügung zu stellen. Betroffen sind Betriebe mit mehr als 40 Plätzen oder mehr als 75 Quadratmetern Gastfläche. Die vereinbarten Ziele waren freiwillig, unter dem Vorbehalt der Einführung eines generellen Rauchverbotes. Zuständig war die Bundesdrogenbeauftragte. Jedoch wurden schon die ersten Stufen des Planes nicht umgesetzt, weshalb im Laufe des Jahres 2007 die dafür zuständigen Länder verschieden weitreichende Nichtraucherschutzgesetze verabschiedeten. Die meisten davon traten am 1. Januar 2008 in Kraft.

Die Unterbringung in einem getrennten Nebenraum in Gaststätten führt zu keiner wesentlichen Verbesserung (Cains et al., 2004). Erforderlich wäre die Verhinderung der Übertragung von Tabakrauch in angrenzende Räume. Dies kann zum Beispiel kostenintensiv durch abgeschlossene, getrennt belüftete Räume und Unterdruck in Raucherräumen mit direktem Abluftsystem geschehen. Nach neuesten Erkenntnissen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg, der größten Gesundheitsforschungseinrichtung Deutschlands, bringen Entlüftungsanlagen nur eine geringfügige Besserung der Luftqualität und sind daher für den Nichtraucherschutz nicht geeignet. Das DKFZ schreibt: „Lüftungstechnische Anlagen schützen nicht wirksam vor den Schadstoffen des Tabakrauchs, da selbst die modernsten Ventilationssysteme die gefährlichen Inhaltsstoffe des Tabakrauchs nicht vollständig aus der Raumluft entfernen können.“[13]

MAK- und BAT-Einstufung

Bereits 1988 wurde Passivrauchen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft der Kategorie 1 des Abschnitts III der MAK- (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) und BAT- (Biologischer Arbeitsstoff-Toleranzwert) Werte-Liste zugeordnet.

Diskussionen

Uneinigkeit herrscht über den Passus, was unter „Art und Natur“ des Betriebes zu verstehen ist und auf welche Arbeitsplätze, Gewerbearten und Tätigkeiten dies zutrifft. Die Gaststättenverbände nehmen beispielsweise für sich in Anspruch, dass die Art und Natur eines Gastbetriebs nicht geeignet sei, die Angestellten wirksam vor Passivrauchen zu schützen. Eine andere Betrachtungsweise geht davon aus, dass lediglich die Arbeitnehmer, Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Betriebe unter diese Ausnahmeregelung fallen, die keinen festen räumlichen Bezug bzw. keine Weisungsbefugnis in ihrem Umfeld besitzen. Dazu gehören, wenn man diesem Standpunkt folgt, beispielsweise Außendienstmitarbeiter, Imbissbuden, Kurierdienste, Briefträger, etc., da dort das Umfeld nicht dem Einflussbereich des Arbeitgebers unterworfen werden kann.

Immer mehr Stimmen werden laut, die den Schutz der Arbeitnehmer in den Gastbetrieben dem anderer Arbeitnehmer angleichen wollen. Die Argumentation ist dabei einfach: Der Gastronom hat Hausrecht und kann durch einfache Maßnahmen, wie etwa das Entfernen von Aschenbechern oder das Anbringen von Rauchverbotszeichen, dafür sorgen, dass in seinen Räumlichkeiten nicht geraucht wird. Die Natur des Betriebes, nämlich der Verzehr von Speisen und Getränken, wird davon nicht berührt. Zudem raucht der überwiegende Teil der Bundesbürger (> 70  %) nicht, was eine negative wirtschaftliche Auswirkung zwar nicht ausschließen kann aber unwahrscheinlich macht. Dies wurde auch durch zahlreiche Studien aus Ländern, in denen bereits Regeln für den Schutz vor dem Passivrauchen bestehen, wie Irland und die USA bestätigt[14]. Weiter wird argumentiert, dass die Europäische Sozialcharta jedem Arbeitnehmer innerhalb der EU das Recht auf gesunde Arbeitsbedingungen zuspricht und dieses Recht derzeit verletzt wird.

Zahlreiche Studien aus Ländern, in denen bereits Regeln für den Schutz vor dem Passivrauchen bestehen, zeigen keine wirtschaftlichen Einbußen. Andere Studien berichten aber von Verlusten von Arbeitsplätzen und Schließungen von Gastbetrieben.

Kritik

Die oben erwähnte Vereinbarung mit der DEHOGA wird von Ärzten, Forschern und Nichtraucherinitiativen scharf kritisiert und abgelehnt: Zum einen ist der DEHOGA nicht berechtigt, für die Gesamtheit Deutscher Hotels und Gaststätten zu sprechen, da die Mitgliedschaft freiwillig ist und nur ca. ein Drittel aller Betriebe überhaupt Mitglied des DEHOGA ist. Weiterhin wird bereits im Vorfeld ein Großteil Deutscher Gaststätten überhaupt nicht in der Vereinbarung erfasst; die Rede ist lediglich von Speisebetrieben, nicht aber von Bars, Kneipen, Discotheken und unzähligen Gaststätten, die keine Speisen servieren. Zudem werden selbst von den Speisebetrieben nur größere Betriebe über 75  m² von der Regelung erfasst.

Hauptkritikpunkt an der gegenwärtigen Vereinbarung ist, dass sie zu keinerlei Maßnahmen verpflichtet; der Vertrag sieht lediglich vor „auf die Branche einzuwirken“ (Vereinbarung zwischen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt und DEHOGA vom 1. März 2005, Seite 2). Zu den konkret genannten Maßnahmen zählen „Information und Aufklärung durch Rundschreiben“, „Zurverfügungstellen von Aufklebern“ und „Hinweise auf technische Lösungsmöglichkeiten z.B. in Form von Be- und Entlüftungssystemen“ (ebd., Seite 3). Daran wird kritisiert, dass die besagten Aufkleber, Rundschreiben und ähnliche Hinweise lediglich über etwas informierten, was schon lange bekannt sei – nämlich, dass Passivrauchen tödlich sein könne –, daher könnten diese kaum als effektive Maßnahmen bezeichnet werden. Zudem bezögen sich die Maßnahmen im vorliegenden Vertrag ausschließlich auf freiwillig durchzuführende Maßnahmen und seien in ihrem Umfang zu wenig weitreichend. Zitat: „Alle aufgezeigten Maßnahmen werden bereits in [sic] 2005 entwickelt und umgesetzt, so dass die Betriebe möglichst schnell – soweit noch nicht geschehen – die Einrichtung und Kennzeichnung des Nichtraucherplatzangebotes vornehmen können“. Bemängelt wird, dass vertraglich nur eine auf Freiwilligkeit beruhende Option festgehalten wird: Die Betriebe „können“ das Einrichten von Nichtraucherplatzangeboten vornehmen, müssen aber nicht. Damit, so die Kritiker, ist der Vertrag ohne faktische Wirkung – denn nach wie vor könne jeder Betrieb tun und lassen was er wolle.

Im Gegenzug verpflichten sich die Bundesgesundheitsministerin und die Drogenbeauftragte, im Bezug auf eine gesetzlich verankerte rauchfreie Gastronomie zu verzichten: „Bis zum Ablauf der Vereinbarung verzichtet das BMGS auf eine Initiative zur Einführung eines gesetzlichen Rauchverbotes im Gastgewerbe.“ (ebd., Präambel, Seite 2). Hieran wird kritisiert, dass dies faktisch einer vertraglichen Verpflichtung des Bundesministeriums gleichkommt, in diesem Bereich nichts (Weitergehendes) für den Nichtraucherschutz zu tun. Der DEHOGA[12] wiederum verpflichtet sich, „zu den genannten Stichtagen bei den Mitgliedsbetrieben eine Abfrage über den Stand der Umsetzung durchzuführen und dem BMGS die Ergebnisse mitzuteilen.“ (ebd., Abschnitt „Erfolgskontrolle“, Seite 4). Dies stellt nur eine Verpflichtung zur Auskunft dar, nicht jedoch, faktische Änderungen vorzunehmen, was ebenfalls kritisiert wird. Sollte kein einziger Betrieb einen Nichtraucherschutz einführen, wäre dies immer noch vertragsgemäß.

Strafrechtliche Komponente

Nach geltendem Recht ist in Deutschland das Freisetzen giftiger und Krebs erzeugender Luftschadstoffgemische unzulässig. Tangierte Rechtsgüter sind das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2, Abs. 2, Grundgesetz) sowie das Umweltrecht und die Gefahrstoffverordnung.

Diskussionen

Nach Rechtsauffassung des letzten Jahrhunderts gilt der Konsum von Tabakprodukten, die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch den Luftschadstoff Tabakrauch freisetzen, als sozial adäquat. Als sozial adäquat werden in der Regel Handlungen bezeichnet, die normalerweise einer Straftat entsprechen, jedoch auf Grund ihres überwiegenden Nutzgehaltes für die Allgemeinheit straffrei bleiben. Ein Beispiel für eine sozial adäquate Handlung ist das Fahren eines Kraftfahrzeuges, welches selbst bei bestimmungsgemäßen Gebrauch eine Schädigung der Umwelt und der Gesundheit von Menschen und Tieren durch Freisetzen von Abgasen, Erzeugen von Lärm sowie durch Unfälle verursacht. Der Nutzwert von Mobilität wird jedoch höher bewertet als die Schadwirkung und damit als sozial adäquat angesehen.

Das Überwiegen oder gar das Existieren eines Nutzgehaltes des Tabakrauchens für die Allgemeinheit wird jedoch in letzter Zeit immer häufiger bestritten. Fest steht, dass giftiger Tabakrauch nicht nur eine erhebliche Belästigung für Nichtraucher ist, sondern für diese eine Gesundheitsgefährdung mit Todesfolgen [15]. An freiwilligen Rauchern selber sterben alleine in Deutschland etwa 140 000 pro Jahr[16], weltweit sind es 5 Millionen[17]. Hinzu kommen jährliche Schäden in Milliardenhöhe durch Raucher, welche von der Allgemeinheit getragen werden, die sich zum größten Teil aus Nichtrauchern zusammensetzt.

Der Vorteil, den Tabakrauch bietet, ist „Genuss“ für eine Minderheit, den die Mehrheit jedoch als abstoßenden Geruch empfindet, der zudem im konkreten Verdacht steht, schwere langfristige Schädigungen zu verursachen, aber auch akute Symptome (Brechreiz, Kopfschmerzen, Bindehautentzündung, Benommenheit, Schwindel, Bronchialbeschwerden, Asthma) hervorruft. Doch auch dieser „Nutzen“ ist umstritten; nach Ansicht von Experten erzeugt Rauchen auch bei den Rauchern selbst Stress, anstatt ihn abzubauen: Das subjektiv wahrgenommene „Wohlgefühl“ beruhe lediglich auf der Linderung von Entzugserscheinungen.

Die WHO betrachtet Tabak inzwischen nicht mehr nur als „Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerungen ohne Parallele“ (Zitat Brundtland), sondern als „Epidemie“ (Rede von Dr. Gro Harlem Brundtland, The General Director, WHO, Warschauer Konferenz 2002). Brundtland nennt Zahlen, nach welchen durch die sog. „Tabakepidemie“ zurzeit 5 Millionen Menschen jährlich, bis zum Jahr 2020 sogar über 10 Millionen Menschen jährlich sterben werden [18].

Alleine durch diese Feststellung der WHO, man müsse inzwischen von einer „Tabakepidemie“ sprechen, kann das Attribut „sozial adäquat“ nicht mehr aufrechterhalten werden. Eine Tod, Krankheit und Qual verursachende Epidemie kann niemals „sozial adäquat“ sein.

Momentan wird auf Bundesebene immer lauter über umfassende Rauchverbote an öffentlichen Plätzen, in Gebäuden und auch im Bereich der Gastronomie nachgedacht. Bisher scheiterten solche Überlegungen an der Opposition von Politikern und der Gaststättenverbände, die federführend vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) vertreten werden. Es dürfte allerdings auch eine Rolle spielen, dass die Tabaksteuer eine erhebliche Einnahmequelle für den Staat ist.

Urteile

Ein Gericht in Rom/Italien hat einer an Lungenkrebs erkrankten Frau wegen Passivrauchens eine Schadenersatzsumme in Höhe von 400.000 Euro zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, die Frau sei an ihrem Arbeitsplatz nicht genügend geschützt worden. Die Klage richtete sich gegen den italienischen Staat. Die Klägerin war Beschäftigte des italienischen Erziehungsministeriums und sei in einem engen Büro sieben Jahre lang dem Rauch ihrer Kollegen ausgesetzt gewesen. Nachdem bei der Frau Lungenkrebs diagnostiziert wurde, musste ein Teil ihres rechten Lungenflügels im Jahre 1992 entfernt werden. Im Jahre 2000 starb die Frau bei einem Verkehrsunfall. Jedoch befand sie sich zu diesem Zeitpunkt in einer Chemotherapie. Der Schadenersatz muss nun an die Hinterbliebenen der Verstorbenen ausbezahlt werden.

Ein Sprecher der Verbraucherschutz-Gruppe Codacons, welche die Klage unterstützte, bezeichnete das Urteil als einen sehr wichtigen Präzedenzfall, weil er den Weg für hunderte, tausende anderer Fälle ebne. Das Opfer habe sich zwar über den Rauch im Büro beschwert, aber man entgegnete der Frau lediglich, dass zu der Zeit kein Rauchverbotsgesetz existiert habe.

Einen ähnlichen Präzedenzfall bildet das Urteil im Fall der kanadischen Kellnerin Heather Crowe, die im Jahr 2002 an Lungenkrebs erkrankte nachdem sie 40 Jahre lang als Kellnerin dem Passivrauch ausgesetzt war, ohne jemals selbst geraucht zu haben. Heather Crowe klagte erfolgreich auf Schadenersatz gegen das Workplace Safety & Insurance Board, die Ihr zunächst keine berufsbedingte Erkrankung zugestanden hatten. In der Folge engagierte sich Heather Crowe für umfassende Rauchverbote in der kanadischen Provinz Ontario. Am 28. Mai 2006, vier Tage nach ihrem Tod im Alter von 61 Jahren, wurde ihrem Antrag stattgegeben und ein umfassendes Gesetz zum Nichtraucherschutz erlassen.

Weiteres

Der Aufenthalt von drei bis vier Stunden Dauer in einem von Zigarettenrauch gefüllten geschlossenen Raum (wie z.B. in Discotheken oder Kneipen) entspricht dem aktiven Rauchen von vier bis neun Zigaretten, was mit der Giftigkeit des Nebenstromrauchs im Gegensatz zum vom Raucher ein- und ausgeatmeten Hauptstromrauch zusammenhängt. Daher haben in den letzten Jahren immer mehr Staaten Rauchverbote für Restaurants und öffentliche Gebäude erlassen.

Kinder, die in einem Haushalt aufwachsen, in dem ein oder beide Elternteile rauchen, sind als Kind statistisch gesehen häufiger krank und haben ein höheres Krebsrisiko. Auch intensives Lüften oder die Einrichtung eines Raucherzimmers können an diesem Problem nichts ändern, da Schadstoffe auch dann noch lange in der Raumluft verbleiben können. Untersuchungen zeigen zudem, dass Kinder rauchender Eltern später häufiger selbst rauchen als Kinder, deren Eltern Nichtraucher sind.

Wissenschaftliche Evidenz

Deutschland

Die oben genannte Veröffentlichung des DKFZ ist nicht die einzige Studie zum Thema Passivrauchen aus Deutschland. Eine frühere Untersuchung, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziales bestätigt wurde, hatte mindestens einen Todesfall pro Tag durch Passivrauchen ergeben. Hierbei ging es allerdings nur um die Zahl der durch Passivrauch an Lungenkrebs erkrankten und dadurch getöteten Nichtraucher (ca. 400 pro Jahr in Deutschland). Die Dunkelziffer der durch Lungenkrebs erkrankten Nichtraucher ist nach Einschätzung anderer hochrangiger deutscher Forschungseinrichtungen wie dem Robert-Koch-Institut wesentlich höher. Hinzu kommt, dass die Mehrheit der Passivrauchopfer nicht an Lungenkrebs verstirbt, wie gemeinhin angenommen, sondern an koronaren Herzkrankheiten. Diese wurden in der neuen Studie durch genaue epidemiologische Berechnungen berücksichtigt; doch auch die Zahl der jährlich 3.300 an Passivrauch getöteten Nichtraucher ist vermutlich weit unterschätzt. Da deutsche Forschungseinrichtungen erst seit kurzer Zeit frei und unabhängig von der Tabakindustrie arbeiten können, ist in Zukunft von noch höheren Zahlen auszugehen. Die Europäische Union, deren Gesetzgebung im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland weniger von einer Tabaklobby beeinflusst wird, schätzt die Anzahl der in Europa durch Passivrauch getöteten Nichtraucher auf mindestens 130 Todesopfer pro Tag (siehe E.U. Statusbericht ENSP 2001, Link a.a.O.)

USA

In den USA und international gibt es seit vielen Jahren mehr als mittlerweile 80 Studienergebnisse zum Passivrauchen (ETS). Die deutliche Mehrzahl hat nach den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin ein statistisch signifikantes Risiko belegen können, das zu den fortschrittlichen und modernen Regelungen in Kalifornien und New York und anderen Staaten (100 % rauchfreie Gastronomie, rauchfreie Parks und Grünanlagen etc.) geführt hatte. Da die US-Regierung die größten Tabakkonzerne in den 90er Jahren auf Grundlage eines Mafia-Gesetzes vor Gericht brachte, sind Millionen geheimer Dokumente der Tabakkonzerne im Zuge der Verhandlungen veröffentlicht worden, aus denen unter anderem hervorging, dass der Tabakindustrie die Schädigung mit Todesfolge für Raucher und Passivraucher gleichermaßen seit Jahrzehnten bekannt war, jedoch von den Tabakkonzernen bis in die 90er Jahre öffentlich geleugnet wurde. Die Dokumente konnten aufgrund ihres zahlenmäßigen Umfangs bisher noch nicht vollständig ausgewertet werden.

Konsequenzen

Durch die vorherrschend publizierte Meinung entstand ein starker Interessenkonflikt zwischen Nichtrauchern und Rauchern. Die Auseinandersetzung führte unter anderem längst zu einem generellen Rauchverbot in Flugzeugen.

Mittlerweile gibt es in einigen Ländern weit greifende gesetzliche Rauchverbote in Restaurants bis hin zu öffentlichen Plätzen im Freien und sogar an Stränden. Derartige gesetzliche Regelungen werden von Anti-Rauchen-Organisationen auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefordert. In der Schweiz sind mittlerweile in den Kantonen Tessin und Solothurn solche Rauchverbotsgesetze erlassen worden.

In Deutschland wurde bereits in den 1970ern das wachsende Problembewusstsein gegenüber den Gefahren des Passivrauchens durch umfangreiche Lobby- und Marketingaktivitäten des Verband der Cigarettenindustrie erfolgreich bekämpft. Der Verband sorgte durch die Beeinflussung von Wissenschaftlern und deren Veröffentlichungen dafür, dass Studienergebnisse über die Schädlichkeit des Passivrauchens unterdrückt wurden; sofern das nicht möglich war, wurden die Studienergebnisse durch groß angelegte Werbekampagnen ins Lächerliche gezogen.

Allgemein

Mehreren Experten, welche die Gefahren durch Passivrauchen als nicht nachweisbar beurteilen, wird vorgehalten, dass sie Forschungsgelder von der Tabakindustrie angenommen haben [19]. Beispielsweise haben Wissenschaftler in einem Kölner Institut – welches zu 100% im Eigentum des Zigarettenherstellers Phillip Morris stand – Ergebnisse geliefert, die die Gefährlichkeit verharmlosen sollten. Dass die Gefährdung mit Todesfolge der Firma Phillip Morris sehr wohl bekannt war, dies aber auf keinen Fall an die Öffentlichkeit gelangen durfte, ist durch interne Dokumente der sieben größten Tabakkonzerne belegt, die diese Firmen im Zuge mehrerer Haftungsprozesse in den USA (Ankläger: 40 US-Bundesstaaten) zu veröffentlichen gezwungen waren. Die Dokumente, deren Zahl in die Millionen geht, sind noch nicht zur Gänze ausgewertet. Ein Großteil davon wurde vom US-Justizministerium im Internet veröffentlicht [20].

In Deutschland wurde mit dem Gesetz zu dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation vom 21. Mai 2003 zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (Gesetz zum Tabakrahmenübereinkommen) im November 2004 festgestellt[21], dass Passivrauchen „zu Krankheit, Invalidität und Tod“ führt. Auszug:

Präambel
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – [...] entschlossen, ihrem Recht auf Schutz der öffentlichen Gesundheit Priorität einzuräumen, in der Erkenntnis, dass die Ausbreitung der Tabakepidemie ein weltweites Problem mit schwerwiegenden Folgen für die menschliche Gesundheit ist, das die weitestmögliche internationale Zusammenarbeit und die Mitwirkung aller Länder bei einem wirksamen, geeigneten und umfassenden internationalen Vorgehen erfordert, unter Berücksichtigung der Sorge der internationalen Gemeinschaft über die verheerenden weltweiten gesundheitlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und umweltrelevanten Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens, [...]
in der Erkenntnis, dass wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig bewiesen haben, dass Tabakkonsum und Passivrauchen zu Tod, Krankheit und Invalidität führen und dass tabakbedingte Krankheiten zeitlich verzögert nach dem Rauchen und anderen Formen des Gebrauchs von Tabakerzeugnissen auftreten, [...]
Artikel 4
Leitlinien
Zur Erreichung des Ziels dieses Übereinkommens und seiner Protokolle und bei der Durchführung ihrer Bestimmungen lassen sich die Vertragsparteien unter anderem von den nachstehenden Grundsätzen leiten:
(1) Alle Menschen sollen über die gesundheitlichen Folgen, die süchtig machende Wirkung und die tödliche Gefahr des Tabakkonsums und des Passivrauchens informiert werden; außerdem sollen auf der geeigneten staatlichen Ebene wirksame gesetzgeberische, vollziehende, administrative oder sonstige Maßnahmen in Betracht gezogen werden, um alle Menschen vor dem Passivrauchen zu schützen. [...]
2a) Maßnahmen zum Schutz aller Menschen vor dem Passivrauchen zu ergreifen; [...]
Artikel 8
Schutz vor Passivrauchen
(1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass wissenschaftliche Untersuchungen eindeutig bewiesen haben, dass Passivrauchen Tod, Krankheit und Invalidität verursacht.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil II Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 29. November 2004

Die WHO und nationale Institutionen – etwa das Deutsche Krebsforschungszentrum – führen Kampagnen für die Tabakprävention. Die WHO gibt dafür jährlich mehr als 15 Millionen US-Dollar aus.[22]

Literatur

  • Maes, Hans J.: Passivrauchen. Dokumentation eines Phänomens (Buch + CD-ROM), W+D, 1999, ISBN 978-3-934018-01-3
  • Schäfer, Gisela D.: Passivrauchen als Risikofaktor für die Manifestation und den Verlauf des kindlichen Asthmas. Bestandsaufnahme und Intervention, Peter Lang, Frankfurt am Main 1998, ISBN 978-3-631-33971-8
  • Stettner, Rupert: Zwischenruf: Der flächendeckende Schutz gegen Passivrauchen ist Kompetenz und Pflicht des Bundes! In: Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG), 22. Jg. (2007), S. 156-178.
  • Zapka, Klaus: Passivrauchen und Recht, Duncker & Humblot, Berlin 1993, ISBN 978-3-428-07575-1

Siehe auch

Weblinks

Nichtraucher/Passivraucherschutz

Quellen

  1. TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe; die Technischen Regeln für Gefahrstoffe geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder, hier als PDF-Datei abrufbar
  2. Begründung zur Bewertung von Stoffen, Tätigkeiten und Verfahren als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend zur Erstellung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe, hier als PDF-Datei abrufbar
  3. ARB, WHO 1999
  4. http://www.bmj.com/cgi/content/full/326/7398/1057
  5. Brunnemann et al. 1990, Löfroth et al. 1989, ARB 1998, Gordon et al. 2002, Hyvärinen et al. 2000, Moshammer et al. 2004
  6. DKFZ Heidelberg in Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko (PDF-Dokument)
  7. http://www.bmj.com/cgi/content/abstract/bmj.38146.427188.55v1
  8. http://www.medknowledge.de/abstract/med/med2004/07-2004-15-passivrauchen-da.htm
  9. Tabakkontrolle.de
  10. - Ärzte gegen Raucherschäden
  11. ZEIT online vom 17. Dezember 2005
  12. a b siehe PDF-Dokument
  13. Passivrauchen – ein unterschätztes Gesundheitsrisiko. Rote Reihe Tabakprävention und Tabakkontrolle, Band 5. Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ), Heidelberg, Nov. 2005; Seite 4.
  14. Financial Times Deutschland: Rauchfreie Kneipen: Die Ergebnisse der Studien 18. September 2006
  15. DKFZ, Pressemitteilung Nr. 71 7. Dezember 2005, siehe [1]
  16. Gesundheitsberichterstattung des Bundes in [2]
  17. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in http://www.who.int/tobacco/en/
  18. siehe [3]
  19. Annette Bornhäuser et al., German Tobacco Industry's Successful Efforts to Maintain Scientific and Political Respectability to Prevent Regulation of Secondhand Smoke, Center for Tobacco Research and Education, University of California (2006)
  20. tobaccodocuments.org
  21. Bundesgesetzblatt Teil 2; Nr. 36 (PDF-Dokument)
  22. WHO Programme Budget 2008-2009, Financial Tables, S. 178 (PDF-Dokument)
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