- Patentfamilie
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Eine Patentfamilie (auch Äquivalente genannt) bezeichnet eine Gruppe von Patentanmeldungen bzw. Patenten, die - wie eine Familie - miteinander verwandt sind.
Dies gilt für alle Patentdokumente, die entweder
- dieselbe Priorität oder Prioritätskombination aufweisen,
- mindestens eine gemeinsame Priorität haben
oder aber
- direkt oder indirekt über eine gemeinsame Prioritätsunterlage miteinander verbunden sind.
In der PVÜ (Pariser Verbandsübereinkunft) ist vereinbart worden, dass ausgehend von einer ersten Anmeldung in einem ersten Land alle Mitgliedsstaaten des entsprechenden Abkommens innerhalb bestimmter Fristen (Patente 12 Monate) den Zeitrang dieser ersten Anmeldung auch für entsprechende Nachanmeldungen in ihren Ländern anerkennen, sofern der Inhalt der Nachanmeldung mit der Erstanmeldung übereinstimmt. Dies wird als Priorität bezeichnet.
Definition
Es gibt folgende Definitionen des Begriffes Patentfamilie:
- Alle Dokumente, die direkt oder indirekt über eine Prioritätsunterlage miteinander verbunden sind, gehören zu einer Patentfamilie.
- Alle Dokumente, die mindestens eine gemeinsame Priorität haben, gehören zur selben Patentfamilie.
- Alle Dokumente, die genau dieselbe Priorität oder Kombination von Prioritäten haben, gehören zu einer Patentfamilie.
Beispiel
Erstanmeldung in DE am 1. Januar 2000 ⇒ (identische!) Nachanmeldungen bspw. in FR,US oder in den Sammelverfahren für Europa EPÜ oder als internationale PCT-Anmeldung möglich bis zum 1. Januar 2001 (+ ggfs. Feiertagsregeln), ohne dass Stand der Technik, der z.B. am 1. Juni 2000 bekannt wird, den Nachanmeldungen entgegensteht. Alle diese Dokumente gehören bei sämtlichen Definitionen zu derselben Patentfamilie.
Weblinks
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