- Patientenbeauftragter
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Der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (kurz Patientenbeauftragte) ist dem Bundesministerium für Gesundheit zugeordnet und wird von der Bundesregierung ernannt. Die Position wurde im Januar 2004 geschaffen.
Die Aufgaben des/der Patientenbeauftragten sind im § 140h Satz 2 Sozialgesetzbuch V wie folgt definiert:
Die beauftragte Person hat darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Sie setzt sich bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe dafür ein, dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden.
Im Gegensatz zu dieser gesetzlich definierten Ombudsfunktion für Patienten dient die gegenwärtige Patientenbeauftragte hauptsächlich als Sprachorgan der Bundesregierung (z.B. zur Beschwichtigung derjenigen, die gegen die Praxisgebühr protestierten).
Die erste Patientenbeauftragte ist Helga Kühn-Mengel, frühere gesundheitspolitische Sprecherin und Behindertenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion.
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