- Atemschutzleistungsprüfung
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Als Atemschutzgeräteträger (AGT) bezeichnet man Personen, die sowohl medizinisch als auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein Atemschutzgerät zu tragen. Diese Geräte sollen bei der Arbeit oder Rettung
- verhindern, dass Atemgifte eingeatmet werden.
- ermöglichen, in einer Umgebungsatmosphäre ohne Sauerstoff arbeiten zu können.
Inhaltsverzeichnis
Allgemein
Zum Tragen von (umluftunabhängigen) Atemschutzgeräten ist in Deutschland die von der Berufsgenossenschaft geforderte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Grundsatz G26 ("Träger von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung") nötig. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung wird dazu in 3 Gruppen aufgeteilt:
- Gruppe 1 - Gerätegewicht unter 5 kg mit geringem Atemwiderstand, z.B.: Geräte, die von außen über einen Schlauch mit Atemluft versorgt werden
- Gruppe 2 - Gerätegewicht unter 5kg mit erhöhtem Atemwiderstand, z.B.: Filtegeräte
- Gruppe 3 - Gerätegewicht über 5 kg mit erhöhtem Atemwiderstand, z.B.: Pressluftatmer, Regenerationsgeräte.[1]
Ein Atemschutzgeräteträger hat die Ausbildung für das Tragen von Pressluftatmern sowie den dazu gehörigen Leistungstest erfolgreich absolviert und ist damit berechtigt unter Atemschutz zu arbeiten. AGTs werden überall dort eingesetzt, wo die Luft wegen Sauerstoffmangels oder enthaltenen Atemgiften nicht atembar ist, etwa bei Gefahrstoffunfällen oder Bränden.
Aus medizinischer Sicht muss ein Atemschutzgeräteträger vor allem eine gute Lungenfunktion haben. Er darf aber auch nicht an Raumangst leiden und muss auch unter Stress besonnen handeln können. Diese Bedingungen sind notwendig, wenn jemand aus beruflichen Gründen mit Atemschutzgeräten arbeiten muss, beispielsweise Schweißer, die in einem Tank arbeiten. Besonders anstrengend sind naturgemäß Tätigkeiten, wie sie zum Beispiel in Feuerwehren anfallen oder im Katastrophenschutz.
Atemschutzgeräteträger im Katastrophenschutz
Leistungstest und jährliche Fortbildung
Im Katastrophenschutz kommen fast ausschließlich AGT nach G26.3 zum Einsatz. Die Untersuchung nach G26.3 ist für drei Jahre (bei über 50-Jährigen nur ein Jahr) gültig und muss dementsprechend regelmäßig wiederholt werden. Hierbei wird getestet, ob die Person die nötige körperliche Verfassung zum Tragen von schwerem Atemschutz mitbringt. Der Test setzt sich zusammen aus Lungenfunktionstest, Belastungs-EKG, Urinuntersuchung, Röntgen-Thorax (wegen der Strahlenbelastung nur alle 72 Monate).[2]
Außer der dafür notwendigen (amts)ärztlichen Untersuchung muss ein Atemschutzgeräteträger im Katastrophenschutz weiterhin noch
- einmalig eine Ausbildung für die entsprechenden Geräte erhalten.
- jährlich eine Belastungsübung absolvieren. Dabei muss zweimal eine Orientierungsstrecke zurückgelegt werden (einmal bei Licht, einmal abgedunkelt), so dass jeweils 15kJ Arbeit erbracht werden. Dazu kommen zweimal zwei Arbeitsmessgeräte (Endlosleiter, Laufband, Fahrradergometer), an denen 25kJ (15kJ ab dem 50. Lebensjahr) Arbeit verrichtet werden müssen.
- jährlich eine praktische Einsatzübung erbringen. Diese kann entfallen, wenn der Atemschutzgeräteträger in einem realen Einsatz war.[3]
Wird eine der genannten Bedingungen nicht erfüllt, verliert der Atemschutzgeräteträger seine Einsatzfähigkeit und stellt im Einsatzfall eine Gefahr für sich und andere dar. Die Einsatzfähigkeit kann auch durch längere Krankheit verloren gehen. Es kann eine erneute Untersuchung nach dem Grundsatz der G26.3 erforderlich sein.
Einsatztaktik
Atemschutzgeräteträger gehen nur truppweise (zu zweit oder zu dritt) vor, so dass einer den anderen unterstützen oder um Hilfe rufen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. In Ausnahmefällen, wie etwa bei engen Schächten, kann der Geräteträger auch allein mit Seilsicherung vorgehen. Im Katastrophenschutz ist grundsätzlich die Bereitstellung eines zusätzlichen Sicherheitstrupps für jeden Trupp vorgeschrieben.
Zusätzlich dazu wird bei einer Atemschutzüberwachung aus Sicherheitsgründen der Einsatzbeginn, das Einsatzziel, aktuelle Aufenthaltsorte sowie die Menge an noch vorhandener Druckluft dokumentiert.[3]
Der Umgang mit Atemschutzgeräten bei Hilfsorganisationen, vor allem bei der Feuerwehr, ist mit einem hohen Ausbildungsaufwand verbunden. So muss beispielsweise das Absuchen von verrauchten Wohnungen oder Hallen, die effektive Brandbekämpfung oder der Umgang mit in Not geratenen Atemschutztrupps immer wieder geübt werden, um einen hohen, überlebensnotwendigen Standard zu gewährleisten.
Vielerorts werden inzwischen Bewegungslosmelder (Totmanneinrichtung) eingesetzt. Ein Fühler reagiert auf die Bewegungen des Trägers. Bleibt dieser für längere Zeit regunglos, wird ein lauter Alarm gegeben. Optional haben einige Geräte auch Temperatursensoren integriert.
Einzelnachweise
- ↑ Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger, Neckar-Verlag, Stand 1995
- ↑ Die Untersuchung nach G26.3 aus arbeitsmedizinischer Sicht - von www.atemschutzunfaelle.de
- ↑ a b FwDV 7, Institut der Feuerwehr NRW
Weblinks
- Die besonderen Anforderungen im Feuerwehrdienst unter Beachtung der Tauglichkeit (G26) - aus Drägerheft 370 (Dräger ist ein Hersteller von Atemschutzgeräten und Zubehör)
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