- Pauschalwertmethode
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Die Differenzsteuermethode wird ebenso, wie die Pauschalwertmethode bei der Besteuerung von Wertpapieren z. B. nach einem Depotübertrag angewendet.
Da in Deutschland derzeit bei einem Depotübertrag kein Einstandskurs übermittelt werden darf, ist die Ziel-Bank bei Veräußerung verpflichtet eine der beiden Methoden anzuwenden.
Die Pauschalwertmethode wird angewendet, wenn es sich dabei um eine Finanzinnovation handelt. Dabei muss die Bank pauschal 30% des gesamten Verkaufserlöses als Bemessungsgrundlage mit Kapitalertragsteuer und Solidarzuschlag belegen und direkt ans Finanzamt abführen. Dieses Geld kann am Jahresende ggf. per Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.
Bei der Differenzmethode wird der tatsächliche Kaufkurs in Relation zum Verkaufserlös gestellt.
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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