- Pensionist
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Ein Rentner ist eine nicht mehr überwiegend erwerbstätige Person, die seinen Lebensunterhalt aus einer Rente, also einer gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistung, bestreitet. Hierbei liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter der Altersrente im Moment noch bei 65 Jahren.[1]
In Österreich bezeichnet man einen Rentner als Pensionist, die gesetzliche Rente als Pension.
Pensionäre ähneln Rentnern. Sie erhalten statt einer Rente eine Pension, also eine meist staatliche Versorgungsleistung, die nicht auf vorher eingezahlten Beiträgen beruht, sondern eine Versorgungsleistung auf der Basis der dienstzeitbezogenen Versorgungsansprüche darstellt. Die praktischen Unterschiede zwischen Rentnern und Pensionären sind gering. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird nicht scharf zwischen beiden unterschieden.
Personen, die von ihrem angesparten Vermögen leben, gelten nicht als Rentner.
Eine Person, die von regelmäßigen Zahlungen aus angelegtem Kapital oder der Verpachtung von Land lebt, bezeichnet man als Rentier.
Siehe auch
- gesetzliche Rentenversicherung
- Die Vereinigung aktiver Senioren- und Selbsthilfe-Organisationen der Schweiz
Quellen
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