- Persona non gradita
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Persona non grata (lateinisch), auch Persona ingrata (lateinisch) oder Persona non gradita (italienisch). Deutsch: unerwünschte Person – Status eines Angehörigen des diplomatischen Dienstes, dessen Aufenthalt von der Regierung des Gastlandes nicht mehr geduldet wird. Gegensatz zu Persona grata und Persona gratissima.
In der Diplomatie
Diplomaten besitzen im Gastland diplomatische Immunität, auch wenn sie dort eine Straftat begehen. Dem Gastgeberland bleibt dann nur die Möglichkeit, den Diplomaten des Landes zu verweisen, indem es ihn zur Persona non grata erklärt. In diesem Fall haben die Diplomaten das Gastland innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Weitere häufige Gründe für einen „diplomatischen Rauswurf“ sind Spionageverdacht gegenüber einem Diplomaten oder auch Retourkutschen, wenn die eigenen Diplomaten zur Persona non grata erklärt wurden. So haben z. B. die USA und die Sowjetunion oft auf Parität geachtet – wenn der eine Staat den Kulturattaché und zwei Mitarbeiter ausgewiesen hat, dann hat der andere Staat genauso viele Diplomaten in vergleichbarer Stellung des Landes verwiesen. Als neuerliches Beispiel dieser Praxis kann die Ausweisung der russischen Diplomaten aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Ausweisung der britischen Diplomaten aus der Russischen Föderation, welche im Gegenzug dazu stattfand, im Zusammenhang mit dem Mordfall Litwinenko angesehen werden.
Umgangssprache
Der Begriff wird umgangssprachlich in der Presse u. Ä. auch auf beliebige Personen angewendet, die von der Gesellschaft bzw. den Medien ausgegrenzt werden, oder im persönlichen Bereich für Personen, die innerhalb des Freundeskreises/Clique geschnitten werden bzw. unerwünscht sind. Außerdem wird der Begriff auf Personen angewandt, denen ein generelles Casinoverbot erteilt wurde.
Weblinks
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