Personalabbauverordnung vom 27. Oktober 1923

Personalabbauverordnung vom 27. Oktober 1923

Die Verordnung zur Herabminderung der Personalausgaben des Reichs, kurz Personal-Abbau-Verordnung, vom 27. Oktober 1923 (veröffentlicht im RGBl. I, S. 999) legte die Entlassung von Beamtinnen im Falle der Eheschließung fest und traf Regelungen zur Pension von Beamten in der Weimarer Republik.

Durch die Personalabbauverordnung wurde die zu der Zeit gängige Praxis, Beamtinnen zu entlassen, wenn sie heirateten oder ein uneheliches Kind bekamen, legalisiert.[1]

Das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis war auf das 65. Lebensjahr festgesetzt.[2] Auf Betreiben der sozialdemokratischen Minister wurde in die Personal-Abbau-Verordnung eine Pensionskürzung aufgenommen, die anzuwenden war, wenn der Pensionsempfänger neben seinen Versorgungsgebührnissen noch ein weiteres steuerbares Privateinkommen von mehr als 235 Mark monatlich bezog. Diese Kürzung wurde 1925 aufgehoben; Möglichkeiten von Pensionskürzungen blieben aber in der politischen Diskussion präsent.[3]

Aufgrund der Personal-Abbau-Verordnung sollte ein erheblicher Prozentsatz der Beamtenstellen abgebaut werden.[4][5]

Nachfolgende Entwicklungen

Das „Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiete des allgemeinen Beamten-, des Besoldungs- und des Versorgerrechts“ (veröffentlicht im RGBl. 1933 I, S. 433 ff.) vom 30. Juni 1933 verschärfte die Bestimmungen der Personal-Abbau-Verordnung.[6]

Das Gesetz von 1933 stand im Zusammenhang mit der sogenannten Doppelverdiener-Kampagne, durch die bereits in der Weimarer Republik, aber verstärkt nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten, verheiratete Frauen aus der Erwerbsarbeit gedrängt wurden. Diese Maßnahme schuf keine neuen Arbeitsplätze, da sie lediglich in Form einer Arbeitsumschichtung weibliche Arbeitskräfte durch männliche ersetzte; sie wurde aber dennoch von der Regierung als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme tituliert.[6]

Einzelnachweise

  1. Gisela Helwig: Weimarer Republik. In: Weg zur Gleichberechtigung, Informationen zur politischen Bildung (Heft 254). Bundeszentrale für politische Bildung. Abgerufen am 14. April 2008. Druckausgabe: 1997.
  2. Zum Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Ruhestand. In: DRiZ 2005, 185. Carl Heymanns Verlag. Abgerufen am 14. April 2008.
  3. Eugen Prager, Der lange Weg: Briefe, die sie nicht erreichten. In: Vorwärts, Nr. 48, 4. Juli 1931, S. 307. Online-Version (2006), Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung (abgerufen am 14. April 2008)
  4. Harald Engler: Die Finanzierung der Reichshauptstadt. 2004. Abgerufen am 14. April 2008.S. 167
  5. http://www.bundesarchiv.de/aktenreichskanzlei/1919-1933/0021/ma1/ma11p/kap1_2/kap2_15/para3_3.html
  6. a b Anke Wunder: Pflichten statt Rechte? Die Mobilisierung und Demobilisierung von Frauenarbeit im Kontext des Ersten und Zweiten Weltkriegs. 2004. Abgerufen am 14. April 2008., ISBN 3531143964. S. 113.

Weblinks


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