- Personalabteilung
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Personalverwaltung bezeichnet die administrativen, routinemäßigen Aufgaben des Personalbereichs (im Gegensatz zur Personalpolitik). Dazu gehören unter anderem:
- Anlegen und Führen von Personalakten
- Tätigkeiten bei der Einstellung und Einführung neuer Mitarbeiter sowie beim Ausscheiden von Mitarbeitern
- Bearbeitung von Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
- Personaldatenverwaltung
- Entgeltabrechnung
- Sozialverwaltung
- Personalstatistik
- Berechnung und Zahlung der Ausgleichsabgabe
Man kann diese Tätigkeiten in vier Bereiche unterteilen:
- Analytische Tätigkeiten: z. B. Klärung pers. Sachverhalte zur Entscheidungsvorbereitung
- Informatorische Tätigkeiten: Bereitstellung von Informationen durch Speicherung, Aufbereitung und Auswertung
- Überwachende Tätigkeiten: Einhaltung von Terminen und arbeitsrechtlichen Vorschriften
- Verfahrenstechnische Tätigkeiten: Vorbereitung und Abwicklung von Einstellungen, Versetzungen usw.
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