Personalabteilung

Personalabteilung

Personalverwaltung bezeichnet die administrativen, routinemäßigen Aufgaben des Personalbereichs (im Gegensatz zur Personalpolitik). Dazu gehören unter anderem:

  • Anlegen und Führen von Personalakten
  • Tätigkeiten bei der Einstellung und Einführung neuer Mitarbeiter sowie beim Ausscheiden von Mitarbeitern
  • Bearbeitung von Arbeits-, Urlaubs- und Fehlzeiten der Mitarbeiter
  • Personaldatenverwaltung
  • Entgeltabrechnung
  • Sozialverwaltung
  • Personalstatistik
  • Berechnung und Zahlung der Ausgleichsabgabe

Man kann diese Tätigkeiten in vier Bereiche unterteilen:

  • Analytische Tätigkeiten: z. B. Klärung pers. Sachverhalte zur Entscheidungsvorbereitung
  • Informatorische Tätigkeiten: Bereitstellung von Informationen durch Speicherung, Aufbereitung und Auswertung
  • Überwachende Tätigkeiten: Einhaltung von Terminen und arbeitsrechtlichen Vorschriften
  • Verfahrenstechnische Tätigkeiten: Vorbereitung und Abwicklung von Einstellungen, Versetzungen usw.

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