- Peterberg-Aufgaben
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Die Petersberg-Aufgaben wurden 1992 beim Gipfel des Ministerrats der Westeuropäischen Union (WEU) definiert. Sie sollten damals noch von der Verteidigungskomponente der WEU durchgeführt werden und umfassten
- „humanitäre Aufgaben,
- Rettungseinsätze,
- friedenserhaltende Aufgaben sowie
- Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen“ (Vertrag von Amsterdam, Art. J.7, Ziff. 2).
Diese Aufgaben gingen dann später auf die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union über, ebenso wie die meisten Komponenten der WEU.
Benannt sind die Aufgaben nach dem Ort, dem Petersberg, auf dem der Gipfel damals tagte.
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