- Attributsatz
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Der Attributsatz ist ein Nebensatz, der die Funktion eines Attributs im übergeordneten Satz einnimmt.[1] Er kann sich mit Ausnahme des Prädikats auf jedes Satzglied beziehen, auch auf den gesamten Hauptsatz. Wie in jedem anderen Nebensatz wird in einem Attributsatz im Deutschen die Satzstellung so verändert, dass das Prädikat die Endstellung einnimmt.
Inhaltsverzeichnis
Syntaktische Konstruktion
Im engeren Sinne entsprechen Attributsätze den Relativsätzen. Im weiteren Sinne gehören auch diejenigen Sätze zu den Attributsätzen, die nur der Form nach die Funktion eines Attributs im übergeordneten Satz übernehmen. Eine Kennzeichnung von Attributsätzen ist das vorhandene Bezugselement im Trägersatz.[2]
Attributsatz als Relativsatz
Siehe separaten Artikel Relativsatz.
Attributsatz im weiteren Sinne
Ein Relativsatz wird mit einem Relativpronomen, einem Relativadverb oder einem Pronomialadverb eingeleitet. Der Form nach gehören ebenfalls die folgenden Sätze zu den Attributsätzen, sofern sie die Funktion eines Attributs einnehmen; sie können in Subjektsätze oder Objektsätze umgeformt werden:
- (1) einige mit "dass" eingeleitete Sätze
- (2) einige Infinitivkonstruktionen
- (3) einige mit "ob" oder Fragewort
Beispiele
- Lange stand Julian auf der Holzbrücke, die von der Landstraße zum Dorf führte. (die von der Landstraße zum Dorf führte ist der Attributsatz, der sich auf die Holzbrücke bezieht.)
- Der Ort, in dem ich geboren bin, liegt am Meeresufer, wo der Po ausmündet.
Literatur
Duden Grammatik: Kapitel K: Sätze in der Rolle von Satzgliedern oder Attributen.Bibliografisches Institut AG, Mannheim
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ http://de.wiktionary.org/wiki/Attributsatz
- ↑ Duden Band 4 Grammatik, 1973, ISBN 3411009144, §1337, Seite 566
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