- Pflegefachhelfer (Krankenpflege)
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Der Gesundheits- und Krankenpflegehelfer arbeitet im professionellen Pflegeteam und assistiert dem Gesundheits- und Krankenpfleger bei dessen Aufgaben (z. B. Krankenbeobachtung, Verbandswechsel), übernimmt aber auch Pflegetätigkeiten in Eigenverantwortung bzw. in Absprache mit dreijährig ausgebildetem Pflegepersonal. Krankenpflegehelfer sind u. a. für das Umlagern, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Toilettengang, Patientenbegleitung, Kontrolle von Blutdruck, Puls und Temperatur, Körperpflege, Richten der Betten, Schreibarbeiten und Hygiene zuständig.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung
Die einjährige Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Versorgung der Kranken, sowie die damit verbundenen hauswirtschaftlichen und sonstigen Assistenzaufgaben in Stations-, Funktions- und sonstigen Bereichen des Gesundheitswesens vermitteln (Ausbildungsziel). Die Ausbildung umfasst in der Regel über 500 Stunden theoretische Ausbildung und über 1.100 Stunden praktische Ausbildung in einer Klinik. Am Ende der Ausbildung findet eine praktische und mündliche Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt.
Den Schülern wird eine Ausbildungsvergütung in einer Höhe über monatlich ca. 750 Euro gewährt.
Diese Ausbildung ist berufspolitisch umstritten, gesellschaftspolitisch aber dringend notwendig.
Seit Januar 2004 unterliegt die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer dem Landesrecht, d. h., jedes Bundesland entscheidet, ob die Ausbildung angeboten wird und wie sie strukturiert ist. Davor war sie durch das Krankenpflegegesetz bundeseinheitlich geregelt. Solche Gesetze gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wird die Ausbildung hingegen nicht mehr angeboten.
In den Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2006 eine einjährige Berufsausbildung zum "staatlich anerkannten Altenpflegehelfer". Die Ausbildung entspricht im Wesentlichen der Ausbildung zum Krankenpflegehelfer.In jedem Fall ist die Berufsbezeichnung geschützt und bundesweit anerkannt, d. h., auch in den Bundesländern, in denen keine Gesundheits- und Krankenpflegehilfeausbildung angeboten wird, können Krankenpflegehelfer tätig werden. Teilweise werden in den verschiedenen Bundesländern abweichende Berufsbezeichnungen verwendet:
- Gesundheits- und Krankenpflegeassisent in Nordrhein-Westfalen
- Gesundheits- und Pflegeassisent in Hamburg
- Krankenpflegehelfer in Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt
- Pflegefachhelfer (Krankenpflege) in Bayern
Siehe auch
- Altenpflegehilfe (z. B. in Baden-Württemberg)
- Assistenzberufe in Haushalten und im Gesundheitswesen
- Ausländische Haushaltshilfe
- Betreuer (rechtliche Aufgabenstellung n. d. Betreuungsrecht)
- Familienhelferin für Altersverwirrte
- Pflegebegleiter
- Pflegehelfer (CH, A)
- Schwesternhelferin (in D auch Pflegehelfer oder Pflegediensthelfer genannt)
Literatur
- Bernd Hein: Krankenpflegehilfe Altenpflegehilfe Lehrbuch für die Pflegeassistenz. Elsevier Verlag, München, 2007. ISBN 978-3437279409
Weblinks
- Brandenburgs BbgKPHG (vom 26. Mai 2004; Bra.GVBl. S. 244)
- Hessische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Krankenpflegehilfe (HKPHAPrO; vom 2. Dezember 2004)
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