- Pflegefachhelfer (Altenpflege)
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Inhaltsverzeichnis
Beschreibung
Altenpflegehelfer arbeiten als Angestellte in stationären Einrichtungen (z. B. Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus), teilstationären Einrichtungen (z. B. Tagespflegeheim) oder ambulanten Diensten (z. B. einer Sozialstation). Sie unterstützen die Fachkräfte (Altenpfleger oder Krankenschwestern) bei der Pflege und Betreuung kranker, pflegebedürftiger und bzw. oder behinderter alter Menschen. Die Berufsbezeichnung ist durch landesgesetzliche Regelungen geschützt.
Das Berufsbild ist in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg seit 1998 bzw. 2006 gesetzlich geregelt. Die einjährige Ausbildung besteht aus 700 (in Hessen), 750 (in Nordrhein-Westfalen) oder 720 (Baden-Württemberg) theoretischen und fachpraktischen Unterrichtsstunden an einer Altenpflegeschule sowie 900 (Baden-Württemberg: 850) praktische Ausbildungsstunden. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung und staatlichen Anerkennung durch die zuständige Behörde (Regierungspräsidium bzw. Bezirksregierung). Rechtsgrundlagen sind die Hessische "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Altenpflegeberufen" vom 14. April 1998 bzw. die Nordrhein-Westfälische "Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung" vom 23. August 2006.
Ist die staatliche Prüfung in der Altenpflegehilfe mit "befriedigend" bestanden worden, kann im Anschluss daran nach weiteren nach dem Wortlaut des Gesetzes in zwei Ausbildungsjahren der Abschluss als staatlich anerkannte Altenpflegerin bzw. als staatlich anerkannter Altenpfleger erreicht werden. Es gibt aber außer in Baden-Württemberg (Stand: 2006) keine entsprechenden Weiterbildungsmöglichkeiten.
Rechtsgrundlagen
- Hessisches Altenpflegegesetz vom 12. Dezember 1997[1]
- Hessische Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Altenpflegeberufen vom 14. April 1998[2]
- Nordrhein-Westfalen: Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Altenpflegehilfeausbildung vom 23. August 2006 [3]
- Entsprechend auch in Baden-Württemberg.
Siehe auch
- Krankenpflegehelfer
- Assistenzberufe in Haushalten und im Gesundheitswesen
- Ausländische Haushaltshilfe
- Betreuer (rechtliche Aufgabenstellung n. d. Betreuungsrecht)
- Familienhelferin für Altersverwirrte
- Pflegebegleiter
- Pflegehelfer (CH, A)
- Schwesternhelferin bzw. zum Schwesternhelfer (in D auch Pflegehelfer oder Pflegediensthelfer genannt)
Literatur
- Bernd Hein: Krankenpflegehilfe Altenpflegehilfe Lehrbuch für die Pflegeassistenz. Elsevier Verlag, München, 2007. ISBN 978-3437279409
Zitatnachweise, Fußnoten
Weblinks
- Modellversuch in Baden-Württemberg: Ausbildungsverlauf
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