- Phytopharmaka
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Phytopharmaka sind Arzneimittel, die aus Pflanzen gewonnen werden. Eine aus einer Pflanze isolierte Monosubstanz stellt kein Phytopharmakon dar. Der Begriff leitet sich aus den griechischen Worten φυτόν phyton (Pflanze) und φάρμακον pharmakon (Arzneimittel) ab. Begleitstoffe, die neben den wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffen in der Pflanze vorhanden sind, beeinflussen die Resorption der Wirkstoffe. So fördern Saponine die Resorption, wohingegen Gerbstoffe und Schleimstoffe (also pflanzliche Polysaccharide) die Resorption verschlechtern. Von einigen Pflanzen werden Frischpflanzenpresssäfte hergestellt. Allerdings ist die Saftausbeute aufgrund der in den Pflanzen enthaltenden Pektine gering. Teedrogen stellen ebenfalls Phytopharmaka dar. In der Regel werden Phytopharmaka durch Extraktion aus frischen oder meist getrockneten Pflanzen hergestellt. Dabei wird der Extrakt durch Mazeration (Extraktion nur bis zum Extraktionsgleichgewicht) oder durch Perkolation (erschöpfende Extraktion) gewonnen. Phytopharmaka können nicht patentiert werden. Im Sinne des Patentrechts sind sie keine Erfindungen wie synthetische Wirkstoffe.
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