- Platzmajor
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Platzmajor heißt derjenige Offizier, der dem Kommandanten oder Gouverneur größerer Städte oder Festungen zugeteilt ist und der in dessen Auftrag den Garnisons- und Wachdienst regelt.
Der Platzmajor gibt die Parole und die Befehle aus, ordnet manchmal auch die Einquartierung der Garnison und durchmarschierender Truppen.
Früher war der Platzmajor stets auch ein Major, später mitunter auch ein Hauptmann. Er stand in einem ähnlichen Verhältnis zum Kommandanten wie ein Adjutant zum Truppenkommandeur.
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