- Kommandant
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Ein Kommandant ist Führer eines militärischen Fahrzeugs, einer ortsfesten militärischen Einrichtung oder eines militärischen Verbands. Auch in einigen zivilen Organisationen werden die Leiter von Einsatzeinheiten als Kommandanten bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
Militär
Deutschland
In Deutschland werden bei der Bundeswehr die Führer in sich zusammenhängender militärischer Anlagen und Systeme als Kommandanten bezeichnet. Dazu gehören Kriegsschiffe, Flugzeuge und Panzer ebenso wie Kasernen, Übungsplätze und Hauptquartiere („Kommandant Stabsquartier“). Die Führer von militärischen Verbänden heißen hier ab dem Bataillon aufwärts Kommandeur.
Der Kommandant eines Kriegsschiffs trägt die alleinige Verantwortung für sein Schiff und dessen Besatzung auf Reisen und im Krieg. Er führt als Kommandozeichen einen Kommandowimpel im Mast seines Schiffes und hat Anspruch auf die Ehrerweisungen Seite und Front. Neben seiner seemännisch-militärischen Aufgabe fallen ihm im Ausland die Wahrnehmung diplomatischer oder offizieller Aufgaben als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zu. Der Dienstgrad des Schiffskommandanten richtet sich nach der Größe und Aufgabe des jeweiligen Schiffes. Er variiert vom Kapitänleutnant (bei einem Minensuchboot) bis zum Kapitän zur See (Segelschulschiff Gorch Fock). Die zivilen Hilfsschiffe der Bundeswehr werden hingegen nicht von einem Kommandanten, sondern von einem Kapitän geführt.
Österreich
In Österreich werden auch die Führer von Einheiten, Verbänden und Großverbänden Kommandant genannt, das Wort Kommandeur wird dort nicht gebraucht.
Ein Kommandant befehligt einen Verband (je nach Land bei einer niedrigeren Stufe wie in Österreich der Gruppe oder in der Schweiz beginnend ab Stufe Kompanie bis zur Stufe Brigade oder Territorialregion), ein militärisches System (zum Beispiel Schießkommandant bei der Artillerie) oder eine ortsfeste militärische Einrichtung (zum Beispiel als Standortkommandant einen Truppenübungsplatz oder Kasernenkommandant) und ist dafür verantwortlich.
Kommandanten sind Offiziere, in der Regel ab dem Dienstgrad Hauptmann, die zur Ausübung ihrer Funktion zusätzliche Lehrgänge im Bereich Führung und Taktik absolviert haben.
Siehe auch: Kommandeur
Geschichte
Als Kommandanten wurden im Deutschen Reich außer den Führern von Kriegsschiffen auch die einer Festung (bei den Festungen ersten Ranges einem Gouverneur unterstellt), einer offenen Stadt oder eines Truppenübungsplatzes bezeichnet. Der Festungskommandant hatte im Gegensatz zum Gouverneur niemals die höhere, sondern nur die niedere Gerichtsbarkeit. Unterstand er einem Gouverneur, so waren seine Aufgaben auf den Garnisonsdienst beschränkt. Ihm unterstellt war der Platzmajor.
In der k.u.k. Armee Österreich-Ungarns wurde jeder Führer eines militärischen Verbandes (gleich welcher Größe) als Kommandant bezeichnet.
Zivil
Auch in zivilen Organisationen, die nach militärischem Vorbild strukturiert sind, (zum Beispiel Feuerwehr oder Rotes Kreuz) werden Einheiten durch Kommandanten geführt.
Seit Einführung der JAR-FCL wird der verantwortliche Pilot eines Flugzeugs als Kommandant bezeichnet.
Siehe auch
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