- Politik Marokkos
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Das politische System Marokkos ist eine konstitutionelle Monarchie. Die derzeitige Verfassung des Staates stammt aus dem Jahre 1972 und wurde 1992 und 1996 geändert. Laut Verfassung ist Marokko eine konstitutionelle, demokratische und soziale Monarchie. Alle Versuche, eine Republik Marokko zu errichten, sind bisher gescheitert.
Inhaltsverzeichnis
Der König und seine Regierung
Im Rahmen der marokkanischen Verfassung nimmt der König sowohl im politischen wie auch im wirtschaftlichem Gefüge des Landes eine äußerst dominante Stellung ein. Der König, derzeit Mohammed VI., ist das Staatsoberhaupt Marokkos. Ihm obliegt es, einen Premierminister zu ernennen, wobei er sich allerdings an den Verhältnissen im Parlament orientiert. Darüber hinaus ernennt er auch sämtliche Minister und entlässt diese auch nach eigenem Ermessen, wobei er jedoch die Empfehlungen seines Premiers beachten kann. Der König darf das Parlament auflösen, Neuwahlen anordnen und sogar per Dekret regieren. Neben dem Oberbefehl über das marokkanische Militär steht dem König traditionellerweise auch die Rolle des geistlichen Oberhauptes der muslimischen Bevölkerung Marokkos (Amir Al Mu’minin) zu.
Das Parlament
Das Parlament Marokkos besteht seit einer Verfassungsreform vom 13. September 1996 aus zwei Kammern: der Nationalversammlung (Unterhaus) und dem Senat (Oberhaus). Die 325 Abgeordneten der Nationalversammlung werden alle fünf Jahre in direkter Wahl von der wahlberechtigten Bevölkerung gewählt. 30 der 325 Sitze sind für Frauen vorgesehen. Wahlberechtigt sind alle Bürger Marokkos mit der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres. Die 270 Mitglieder des Senats werden von verschiedenen lokalen und regionalen Räten, beruflichen Organisationen und Arbeiterverbänden bestimmt, welche wiederum direkt gewählt werden. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Senatsmitglieder neu bestimmt. Die Befugnisse des Parlamentes wurden durch Reformen in den neunziger Jahren ausgeweitet. Das Parlament bestätigt Gesetze, befasst sich mit dem Staatshaushalt, darf Minister befragen und ruft Untersuchungskommissionen zur etwaigen Überprüfung der Regierungshandlungen ins Leben. Die Nationalversammlung besitzt zudem das Recht, die Regierung durch ein Misstrauensvotum zu stürzen.
Die Parteien
Das marokkanische Parteiensystem ist gekennzeichnet durch eine große Anzahl von Parteien. Gegenwärtig (Stand 31. März 2008) gibt es rund 30 verschiedene Parteien. Bei den Wahlen wurden jeweils ungefähr ein Dutzend ins Parlament gewählt . Einzelne Parteien erreichten selten mehr als 15% der Wählerstimmen und es kommt daher regelmäßig zu Koalitionsregierungen. Die gegenwärtig drei größten Parteien sind die nationalkonservative Istiqlal-Partei, die sozialistische UNFP, und die islamisch-orientierte PJD, letztere führt die Opposition seit 2007 an.
Die Judikative
Der oberste Gerichtshof entscheidet in Rechtsstreitigkeiten von Verfassungsrang. Seine Richter werden vom König, auf Empfehlung des hohen Rates der Justiz ernannt, dem der König vorsitzt.
Wie in den meisten anderen Ländern auch, gibt es Zivil- und Strafgerichte, deren Entscheidungen in Berufungs- und Revisionsinstanzen überprüft werden können.
Die familienrechtlichen Angelegenheiten marokkanischer Bürger jüdischen Glaubens werden vor eigenen Familiengerichten verhandelt, die von den jüdischen Gemeinden ernannt werden.
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