Politische Gliederung Belgiens

Politische Gliederung Belgiens
König Albert II.

Das Königreich Belgien besitzt die Staatsform einer parlamentarischen Monarchie. Dazu ist Belgien seit 1993, laut Artikel 1 der belgischen Verfassung, ein Bundesstaat, aus Gemeinschaften und Regionen bestehend.

Die politische Struktur des Landes ist jedoch nur schwer mit der Struktur anderer (Bundes-)Staaten zu vergleichen. Die Umwandlung von einem Einheitsstaat in einen Bundesstaat hat zu einer komplizierten politischen Gliederung geführt: Neben den „Regionen“ Flandern, Wallonie und Brüssel gibt es zusätzlich (und nicht deckungsgleich) „Gemeinschaften“ auf sprachlicher Grundlage.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Geschichtlicher Hintergrund

Hauptartikel: Geschichte Belgiens

Seit der Staatsgründung 1830 bis 1970 war Belgien ein zentralistischer Staat, der unmittelbar in neun Provinzen gegliedert war. Durch vier Staatsreformen in den Jahren 1970 bis 1993 wurde es schrittweise in einen Bundesstaat umgewandelt.

Durch die erste Staatsreform im Jahre 1970 wurden die Grenzen der vier Sprachgebiete, die 1963 endgültig festgelegt worden waren, in der Verfassung festgeschrieben (die Sprachgrenze wurde, so der Fachjargon, „betoniert“, d.h. sie ist nur mittels sehr strenger Mehrheitserfordernisse im Parlament zu verändern). Als Selbstverwaltungsorgane der drei Sprachgemeinschaften mit Zuständigkeit für kulturelle Fragen wurden der Rat der Niederländischen Kulturgemeinschaft, der Rat der Französischen Kulturgemeinschaft und der Rat der Deutschen Kulturgemeinschaft geschaffen. Während die Mandate in den Räten der Niederländischen und der Französischen Kulturgemeinschaft in Personalunion von Mitgliedern des Zentralparlamentes, die der jeweiligen Sprachgemeinschaft angehörten, wahrgenommen wurden, wurde der Rat der Deutschen Kulturgemeinschaft, die aufgrund ihrer geringen Bevölkerungszahl niemals in größerer Zahl im Zentralparlament vertreten war, ab 1974 direkt gewählt. Die Schaffung von Regionen parallel zu den Kulturgemeinschaften war zwar damals schon geplant, wurde jedoch zunächst nicht umgesetzt.

Durch die zweite Staatsreform vom 1979/1980 wurden die Flämische Region und die Wallonische Region geschaffen sowie die Niederländische Kulturgemeinschaft in Flämische Gemeinschaft und die Französische Kulturgemeinschaft in Französische Gemeinschaft Belgiens umbenannt. Die beiden Regionen und die beiden Gemeinschaften erhielten jeweils neben einem Rat als Parlament auch eine eigene Exekutive. Die Mandate in den Räten der Regionen und Gemeinschaften wurden weiterhin von Mitgliedern des Zentralparlamentes wahrgenommen. Auf flämischer Seite wurden die Institutionen der Flämischen Region und der Flämischen Gemeinschaft sofort nach ihrer Gründung vereinigt.

1983 wurde die bisherige Deutsche Kulturgemeinschaft in Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens umbenannt und ihrem Status nach mit den anderen beiden Gemeinschaften gleichgestellt. Sie erhielt jetzt ebenso wie diese auch eine eigene Exekutive.

Durch die dritte Staatsreform im Jahre 1988 wurde das Gebiet der Hauptstadt Brüssel, das bis dahin von der Gliederung in Regionen ausgenommen worden war, Region Brüssel-Hauptstadt, eine eigene Region mit Parlament und Regierung, gleichgestellt mit den beiden anderen. Gleichzeitig wurden die Kompetenzen sowohl der Regionen als auch der Gemeinschaften erweitert. Insbesondere wurde den Gemeinschaften die Zuständigkeit für das Bildungswesen übertragen.

Durch die vierte Staatsreform im Jahre 1993 wurde die Umwandlung Belgiens in einen Bundesstaat abgeschlossen. Es wurde die Direktwahl auch der Abgeordneten des gemeinsamen Parlamentes der Flämischen Region und Gemeinschaft und des Parlamentes der Wallonischen Region eingeführt, dessen französischsprachige Abgeordnete wiederum in Zukunft in Personalunion auch dem Parlament der Französischen Gemeinschaft Belgiens angehören sollten. Damit wurden die Institutionen der Regionen und Gemeinschaften vollständig von denen des Zentralstaates, der von da an offiziell als Föderalstaat bezeichnet wurde, getrennt. Die Kompetenzen der Regionen und Gemeinschaften wurden erneut erweitert. Die Regionen und Gemeinschaften erhielten auch das Recht auf eine selbständige Wahrnehmung der Außenbeziehungen für die in ihre Kompetenz fallenden Themenfelder. Die bisherige Provinz Brabant, deren Gebiet sich mit allen drei Regionen überschnitt, wurde mit Wirkung zum Jahre 1995 in die Provinzen Flämisch-Brabant und Wallonisch-Brabant aufgeteilt, während die Region Brüssel-Hauptstadt zum provinzfreien Gebiet wurde.

Obwohl die Umwandlung zum Bundesstaat mit der Reform von 1993 abgeschlossen wurde, ist noch eine weitere – fünfte – Staatsreform zu erwähnen: das so genannte Lambermont-Abkommen aus dem Jahr 2001. Ihren Namen hat diese Reform nach der Amtswohnung des belgischen Ministerpräsidenten. Das Abkommen beinhaltet sowohl eine finanzielle als auch eine kompetenzmäßige Stärkung der Regionen. Bei der Verabschiedung von „Lambermont“ traten Uneinigkeiten über das Abstimmungsverhalten auf, weshalb sich die flämische Partei Volksunie in zwei Teile aufspaltete.

Die nächste Staatsreform ist bereits geplant. Wegen anhaltender Diskussionen rund um den Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde und der Nichternennung drei frankophoner Bürgermeister in den flämischen Randgemeinden um Brüssel kommen die Verhandlungen für die neue „große Staatsreform“ jedoch nur schleppend voran.[1] Konkrete Resultate der Verhandlungen sind voraussichtlich erst nach den kommenden Regionalwahlen (2009) zu erwarten.[2] Inhaltlich ist vorgesehen, den Gemeinschaften und Regionen weitere Befugnisse zu geben und das Verhältnis zwischen dem Föderalstaat und den Bundesstaaten neu zu definieren. Außerdem steht die Zukunft des Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde auf der Agenda.

Politischer Hintergrund

Hauptartikel: Flämisch-wallonischer Konflikt

Folgende Gegebenheiten liegen vor:

  • Auf nationaler bzw. föderaler Ebene ist die flämische Bevölkerung in der Überzahl (6 Mio. Einwohner in Flandern und 200.000 Niederländischsprachige in Brüssel gegen 3,3 Mio. Frankophone in der Wallonie und 800.000 Frankophone in Brüssel).
  • Innerhalb der Hauptstadt Brüssel und Umgebung sind die französischsprachigen Bürger den niederländischsprachigen jedoch zahlenmäßig überlegen (80 % der Brüsseler sind französischsprachig 15 % flämischsprachig).
  • Es gibt Gemeinden (besonders entlang der Sprachengrenze), in denen die sprachliche Minderheit gewisse Vorzüge (sogenannte „Fazilitäten“) genießt.
Symptome des Sprachenstreits um die Gemeinde Voeren

Ferner gibt es zwischen Flamen und Wallonen große historische und kulturelle Unterschiede. Die Flamen sprechen sich generell für einen schwachen Föderalstaat und ein starkes Flandern aus. Separatistische Gefühle sind im nördlichen Teil des Landes keine Seltenheit. In Flandern wird sehr viel Wert auf die Erhaltung der niederländischen Sprache und Kultur in Belgien und vor allem in Brüssel gelegt. Deshalb wird Brüssel, auch wenn es de facto eine französischsprachige Stadt ist, immer noch als ein Teil von Flandern betrachtet. Die Flamen sprechen sich im Allgemeinen gegen spezielle Schutzmaßnahmen für die französischsprachige Minderheit (vor allem in den Brüsseler Randgemeinden, die sich geographisch in Flandern befinden) aus. Flandern wählt eher christlich-konservative Politiker und sieht sich einer sehr starken rechtsextremistischen Bewegung gegenüber stehen.

Die Wallonen wollen eher den alten National- bzw. Föderalstaat erhalten und verlangen nur selten eine neue Verteilung der Kompetenzen. Da die Wallonie sich gegenüber Flandern in einer wirtschaftlich schwächeren Lage (gepaart mit einem großen Arbeitslosigkeitsproblem) befindet, werden in der Wallonie eher wirtschaftliche als kulturelle Akzente gesetzt. Auch wenn zwischen der Wallonie und Brüssel eine enge Verbindung besteht, betrachten die Wallonen Brüssel doch als eine eigene Region mit eigenen Bedürfnissen. Der permanente Erhalt der Schutzmaßnahmen für die französischsprachige Minderheit in Flandern unterliegt in der Wallonie einem breiten Konsens. Der wallonische Wähler ist eher sozialistisch orientiert.

Trotz der gegenseitigen Vorurteile (der rechtsradikale und separatistische Flame, der korrupte und arbeitsscheue Wallone) wird in Belgien seit nun fast hundert Jahren die Kultur des Kompromisses und der Verhandlung gepflegt. Man versucht ein permanentes Gleichgewicht zwischen den beiden Bevölkerungsteilen auf den verschiedenen Ebenen zu erhalten. Die Beispiele hierfür sind mehr als zahlreich:

  • Die Festlegung der Sprachengrenze in den sechziger Jahren wurde zu Gunsten Flanderns vollzogen, aber im Gegenzug wurden die oben erwähnten Schutzmaßnahmen für die französischsprachige Minderheit zugestanden.
  • Die Gemeinschaften wurden auf Drängen Flanderns zum Erhalt der flämischen Kultur und Sprache eingeführt. Dagegen verlangten die Wallonen nach der Einrichtung von Regionen, so dass sie eine eigene Wirtschaftspolitik führen konnten.
  • Während der Premierminister der Föderalregierung meistens ein Flame ist, stammt sein Pendant in der Brüsseler Regionalregierung meistens aus der französischsprachigen Bevölkerung. In beiden Regierungen sind beide Sprachgruppen vertreten.

Parteien

Wie in vielen europäischen Demokratien, vor allem den parlamentarischen Systemen, spielen auch in Belgien die Parteien eine große Rolle (es wird manchmal sogar, sowohl im Französischen als im Niederländischen, von particratie gesprochen). Lange Zeit waren die belgischen Parteien unitair, also jeweils im ganzen Königreich aktiv. Seit den 1970er Jahren sind fast alle Parteien nur in einer der Regionen bzw. Sprachgruppen verwurzelt, das heißt, dass die traditionellen Parteien sich damals gespalten haben. Es ist heutzutage auch nicht selbstverständlich, dass die ideologisch einander entsprechenden Parteien in Bundesregierungen zusammenarbeiten. So regieren seit 2008 die wallonischen Sozialisten in den Regierungen zuerst von Yves Leterme, dann von Herman Van Rompuy mit, nicht aber die flämischen.

In Flandern sind traditionell die Konservativen in Form der Christdemokraten sehr stark gewesen. Seit den 1990er Jahren aber sind die Rechtsextremisten vom Vlaams Belang dermaßen gewachsen, dass sie mittlerweile die größte Fraktion im Regionalparlament stellen. In der Wallonie waren und sind vor allem die Sozialisten führend. Die oftmals dominierende Rolle der Christdemokraten und Sozialisten auf Bundes- und Regionalebene hat aber auch den Liberalen die Gelegenheit gegeben, sich als Alternative zu präsentieren. Bei den Wahlen zur belgischen Kammer 2003 erhielten die flämischen Liberalen sogar knapp mehr Stimmen als die flämischen Sozialisten.

In der Region Brüssel-Hauptstadt sind die Liberalen stärkste Kraft, aber aufgrund der demographischen Verhältnisse gibt es dort keine traditionell überlegene Partei mehr. Ein großer Teil der niederländischsprachigen Brüsseler (aber auch ein Teil der frankophonen) wählt Vlaams Belang.

Seit ungefähr 1990 und verstärkt seit 2000 haben fast alle wichtigeren belgischen Parteien sich einen neuen Namen gegeben. In Flandern ging es teilweise darum, das flämische Profil zu stärken. So wurde die Partei für Freiheit und Fortschritt (PVV) 1992 zu den Flämischen Liberalen und Demokraten (Vlaamse Liberalen en Democraten, VLD), seit 2007 und der Fusion mit der Partei Vivant zu Open VLD, und die Christdemokratische Volkspartei (CVP) 2001 zu Christen Democratisch en Vlaams (CD&V).

Die linksliberal-nationale Volksunie zerfiel 2001 in eine mehr nationale (Nieuw-Vlaamse Alliantie - N-VA) und eine eher linksliberale Nachfolgepartei (Spirit, zuerst umbenannt in VlaamsProgressieven (2008), dann in Sociaal-Liberale Partij (2009). Bis 2008 bildete die N-VA ein Kartell mit der CD&V, während Spirit mit der sp.a zusammenarbeitete. Diese Kartelle sind mittlerweile verfallen.

Die Sozialistische Partei (SP) in Flandern hat sich 2001 den Zusatz anders gegeben (sp.a). Seit 2003 heißen die flämischen Grünen nicht mehr AGALEV (Anders GAan LEVen), sondern Groen!. 2004 wurde der rechtsextreme Vlaams Blok verboten, sofort danach gründete sich die Nachfolgepartei Vlaams Belang (VB).

Auch französischsprachige Parteien haben sich neu aufgestellt und umbenannt. Als sich 2002 die Christdemokraten in centre démocrate Humaniste (cdH) umbenannten, kam es zur Abspaltung einer kleineren christlichen Gruppe (Parti des Chrétiens Démocrates Francophones, PCF). Ebenfalls 2002 sammelten die Liberalen neu als Mouvement Réformateur (MR), die ebenfalls die kleineren Parteien FDF (besonders in den flämischen Gemeinden um Brüssel) und MCC (in Brüssel) umfasst.

Die föderale Ebene

Auf der höchsten Entscheidungsebene des Landes befinden sich drei gleichwertige Akteure: der Föderalstaat im engeren Sinne, die Gemeinschaften und die Regionen. Sie unterscheiden sich vorrangig durch die verschiedenen Hoheitsgebiete, Institutionen und Befugnisse, über die sie verfügen.

Der Föderalstaat

Der Paleis der Natiën, Palais de la Nation, Sitz des föderalen Parlamentes

Der Föderalstaat übt als einzige Entscheidungsinstitution seine Macht auf dem Gesamtgebiet des belgischen Königreichs aus.

Institutionen

Die gesetzgebende Macht wird vom Föderalen Parlament und dem König ausgeübt. Das Parlament besteht aus der Abgeordnetenkammer (oder einfach „Kammer“) und dem Senat. Der Sitz der Institutionen befindet sich in Brüssel.

  • Die Kammer (ndl. Kamer van Volksvertegenwoordigers, frz. Chambre des Représentants) zählt 150 Mitglieder und teilt sich in eine französische Sprachgruppe (mit zur Zeit 62 Sitzen) und eine niederländische Sprachgruppe (mit zur Zeit 88 Sitzen) auf. Die Volksvertreter werden für 4 Jahre von der Bevölkerung direkt gewählt. Präsident der Kammer ist Patrick Dewael (Open VLD).
  • Der Senat (ndl. Senaat, frz. Sénat) zählt 71 feste Senatoren, die sich in verschiedene Kategorien unterscheiden: Die für 4 Jahre direkt gewählten Senatoren (niederländisches Wahlkollegium: 25 Sitze; französisches Wahlkollegium: 15 Sitze), die Senatoren, die von den Gemeinschaften bestimmt werden (Flämische Gemeinschaft: 10 Sitze; Französische Gemeinschaft: 10 Sitze; Deutschsprachige Gemeinschaft: 1 Sitz) und die kooptierten Senatoren (niederländisches Wahlkollegium: 6 Sitze; französisches Wahlkollegium: 4 Sitze). Hinzugezählt werden die Senatoren von Rechts wegen (die Kinder des Königs: zur Zeit 3 Sitze). Auch der Senat wird in zwei Sprachgruppen aufgeteilt, wobei der deutschsprachige Gemeinschaftssenator sowie die Senatoren von Rechts wegen keiner der beiden Sprachgruppen angehören. Präsident des Senats ist Armand De Decker (MR).
  • Der König greift nicht aktiv in den legislativen Prozess ein, sondern begnügt sich damit, die föderalen legislativen Texte, die „Gesetze“ genannt werden, durch seine Unterschrift zu „sanktionieren“.
  • Die exekutive Gewalt wird vom König und seinen Ministern ausgeübt. In der Praxis übernehmen allein die 15 Minister (7 französischsprachige Minister, 7 niederländischsprachige Minister und ein sprachlich „neutraler“ Premierminister) die Regierungsgeschäfte. Der König muss lediglich die Gesetze, die von der Regierung ausgeführt werden, durch seine Unterschrift „ausfertigen“. Nach einer langen politischen Krise und einer „Übergangsregierung“ unter Guy Verhofstadt (Open VLD) [3], und der recht kurzen Laufzeit von einem Jahr der Regierung Leterme I unter Yves Leterme, die letztendlich an der „Fortis-Affäre“ scheiterte [4], ist seit dem 30. Dezember 2008 die dritte Regierung in der laufenden Legislaturperiode (2007-2011) an der Macht. Die Koalition aus einerseits flämischen Christdemokraten (CD&V) (ohne den ehemaligen Kartellpartner N-VA) und Liberalen (Open VLD), und andererseits französischsprachigen Liberalen (MR), Sozialisten (PS) und Zentrumshumanisten (cdH) wird von Premierminister Herman Van Rompuy (CD&V) angeführt.[5]

Siehe auch: Regierung Van Rompuy I, Liste der Ministerien in Belgien

Zuständigkeiten

Herman Van Rompuy, Premierminister

Der Föderalstaat kümmert sich neben dem Staatshaushalt und der Einnahme und Verteilung der Steuergelder auch um alle Angelegenheiten, die nicht explizit den Gemeinschaften oder den Regionen zugeordnet wurden. Dazu zählen vor allem die Außen- und Verteidigungspolitik im engeren Sinne, die Justiz, die innere Sicherheit sowie das System der Sozialversicherung. Die belgische Verfassung kann nur durch das föderale Parlament geändert werden. Es kann aber auch in vielen Fällen zu Überschneidungen mit eng verwandten Gemeinschafts- oder Regionsbefugnissen kommen, was zu Unstimmigkeiten führen kann (z.B. ist der Föderalstaat verantwortlich für die Arbeitslosenunterstützung, die Regionen aber für die Beschäftigungspolitik). In diesem Falle greift der über die korrekte Verteilung der Befugnisse wachende Verfassungsgerichtshof (ehemals „Schiedshof“) ein.

Besonderheiten

Die wichtigsten Gesetze, d.h. jene, die das Gleichgewicht zwischen Flamen und Wallonen betreffen, werden in Belgien „Sondergesetze“ genannt. Diese Sondergesetze können nur mittels sehr strenger Mehrheitserfordernisse geändert werden: Es wird eine einfache Mehrheit innerhalb der beiden Sprachgruppen in Kammer und Senat und zusätzlich eine Zweidrittel-Mehrheit insgesamt in beiden Kammern gefordert. Die wichtigsten „Sondergesetze“ betreffen z.B. die Festlegung der Sprachengrenze, die Befugnisverteilung zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen (und in besonderer Weise Brüssel betreffend) sowie die Finanzierung der Gemeinschaften und Regionen.

Um zu verhindern, dass auf föderaler Ebene Gesetze erlassen werden, die einer gewissen Sprachgruppe Schaden zufügen könnten, wurde ein Instrument namens „Alarmglocke“ eingeführt. Versucht man also beispielsweise auf föderaler Ebene ein Gesetz zu beschließen, das die Flamen bevorzugen und die Wallonen benachteiligen würde, so könnten die Wallonen mit einer Dreiviertel-Mehrheit innerhalb ihrer Sprachgruppe die „Alarmglocke“ aktivieren, was bedeutet, dass die parlamentarische Arbeit mit sofortiger Wirkung suspendiert wird und die Regierung beauftragt wird, eine Lösung zu finden. Ein anderer Schutzmechanismus ist der sogenannte „Interessenkonflikt“, bei dem das Parlament eines Teilstaates die parlamentarische Prozedur des Föderalstaates oder eines anderen Teilstaates für sechzig Tage aussetzen kann. Zum Beispiel wurde und wird diese Prozedur benutzt, um die einseitig durch die flämischen Parteien im Föderalparlament beschlossene Teilung des Wahlkreises Brüssel-Halle-Vilvoorde zu unterbinden.[6]

Neben dem Föderalstaat sind auch die Gemeinschaften und Regionen für die Vertretung Belgiens in den zu den verschiedenen Themen arbeitenden Ministerräten der Europäischen Union zuständig. Da Belgien dort seine Stimme aber nur einheitlich abgeben darf, müssen sich die jeweils zuständigen belgischen Institutionen dabei auf eine gemeinsame Position verständigen. In der Praxis wird durch ein Rotationsabkommen geregelt, welche Gemeinschaft oder Region für die Vertretung Belgiens in welchem Ministerrat der EU zuständig ist und wann der Föderalstaat den belgischen Staat repräsentiert. Kommt es über die zu vertretende belgische Position zu keinem Konsens, muss die belgische Vertretung sich bei Abstimmungen ihrer Stimme enthalten. Wird Belgien vom Europäischen Gerichtshof oder von einem anderen internationalen Gerichtshof aufgrund des Fehlverhaltens eines Teilstaats (z.B. nach einer Vertragsverletzungklage) verurteilt, sieht ein Sondergesetz vor, dass der Föderalstaat unter gewissen Bedingungen den säumigen Teilstaat ersetzen und somit die interne Befugnisverteilung ausklammern kann. Dieser Fall ist jedoch noch nie eingetreten.

Die Gemeinschaften

Die Gemeinschaften Belgiens:
Flämische Gemeinschaft (gelb)
Französische Gemeinschaft (rot)
Zweisprachiges Gebiet Brüssel-Hauptstadt (gelb-rot schraffiert)
Deutschsprachige Gemeinschaft (blau)

In Belgien gibt es drei (Kultur-)Gemeinschaften, nämlich die Flämische Gemeinschaft, die Französische Gemeinschaft und die Deutschsprachige Gemeinschaft. Die rein verwaltungstechnische Aufteilung Belgiens in vier „Sprachgebiete“ (französisches, niederländisches und deutsches Sprachgebiet, sowie das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt) ermöglicht es, die Gebiete der Gemeinschaften zu ermitteln:

  • Die Flämische Gemeinschaft (ndl. Vlaamse Gemeenschap) umfasst das niederländische Sprachgebiet sowie das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt.
  • Die Französische Gemeinschaft (frz. Communauté française) umfasst das französische Sprachgebiet sowie das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt.
  • Die Deutschsprachige Gemeinschaft (oft mit „DG“ abgekürzt) umfasst das deutsche Sprachgebiet im Osten der Wallonischen Region.

Institutionen

Die legislative Macht wird von den Gemeinschaftsparlamenten (ehemalige Gemeinschaftsräte) ausgeübt. Die aus der Feder der Gemeinschaften stammenden legislativen Texte werden „Dekrete“ genannt.

  • Das Flämische Parlament (ndl. Vlaams Parlement) übt seine Macht in der Flämischen Gemeinschaft (inklusive Brüssel) aus. Da die Flämische Gemeinschaft ebenfalls die Befugnisse der Flämischen Region ausübt (siehe weiter unten), tagen im Flämischen Parlament, wenn es sich über Gemeinschaftsfragen ausspricht, 124 Abgeordnete, d.h. die 118 flämischen Regionalabgeordneten und zusätzlich 6 niederländischsprachige Abgeordnete aus dem Brüsseler Regionalparlament. Es findet also keine direkte flämische Gemeinschaftswahl statt. Präsidentin des Flämischen Parlamentes ist Marleen Vanderpoorten (VLD) und der Sitz befindet sich in Brüssel.
  • Das Parlament der Französischen Gemeinschaft (frz. Parlement de la Communauté française) übt seine Macht in der Französischen Gemeinschaft (inklusive Brüssel) aus. Das Parlament der Französischen Gemeinschaft zählt 94 Abgeordnete, d.h. 75 wallonische Regionalabgeordnete und 19 französischsprachige Abgeordnete aus dem Brüsseler Regionalparlament. Auch hier finden also keine direkten Gemeinschaftswahlen statt. Präsident des Parlamentes der Französischen Gemeinschaft ist Jean-François Istasse (PS) und der Sitz befindet sich in Brüssel.
  • Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft (PDG) übt seine Macht in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aus und tagt mit 25 Abgeordneten, die für 5 Jahre direkt gewählt werden. Präsident des Parlamentes der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist Louis Siquet (SP) und der Sitz befindet sich in Eupen.

Die exekutive Macht befindet sich in den Händen der Gemeinschaftsregierungen:

  • Die Flämische Regierung (ndl. Vlaamse Regering) gehört sowohl zur Flämischen Gemeinschaft als auch zur Flämischen Region. Sie darf höchstens zehn Minister haben, wobei einer dieser Minister im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt wohnhaft sein muss. Dieser darf dann nur in Gemeinschaftsfragen Entscheidungen treffen. Der flämische Ministerpräsident ist Kris Peeters (CD&V).
  • Die Regierung der Französischen Gemeinschaft (frz. Gouvernement de la Communauté française) stellt maximal acht Minister, wobei einer dieser Minister seinen Wohnsitz im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt haben muss. Der Ministerpräsident der Regierung der Französischen Gemeinschaft ist Rudy Demotte (PS).
  • Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellt höchstens vier Minister. Ministerpräsident der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist Karl-Heinz Lambertz (SP).

Zuständigkeiten

Die Verfassung verleiht den Gemeinschaften die Kompetenz für die kulturellen Angelegenheiten, das Unterrichtswesen, die sogenannten personenbezogenen Angelegenheiten und den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten und im Unterrichtswesen. In all diesen Angelegenheiten besitzen die Gemeinschaften ebenfalls die Befugnis internationale Verträge sowie innerstaatliche Abkommen (sogenannte Kooperationsabkommen) zu unterzeichnen. Für die Ausübung dieser Kompetenzen im zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt sind besondere Mechanismen vorgesehen.

Besonderheiten

Um die Gemeinschaftsbefugnisse auf dem zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt auszuüben wurden sogenannte Gemeinschaftskommissionen eingeführt. Die französische Gemeinschaftskommission (frz. Commission communautaire française, COCOF, bestehend aus den französischsprachigen Abgeordneten des Parlamentes der Region Brüssel-Hauptstadt) führt die Entscheidungen der Französischen Gemeinschaft aus und die flämische Gemeinschaftskommission (ndl. Vlaamse Gemeenschapscommissie, VGC, bestehend aus den niederländischsprachigen Abgeordneten des Parlamentes der Region Brüssel-Hauptstadt) führt die Entscheidungen der Flämischen Gemeinschaft in Brüssel aus. In den die beiden Gemeinschaften betreffenden Befugnisbereichen tagt die Gemeinsame Gemeinschaftskommission (die de facto dieselbe Zusammensetzung wie das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt besitzt). Diese Gemeinschaftskommissionen besitzen ebenfalls ihre eigene Exekutive, Kollegium genannt.

Die Französische Gemeinschaft hat anfangs der neunziger Jahren infolge von größeren Finanzproblemen die vollständige Ausübung gewisser Kompetenzen zum einen an die Wallonische Region und zum anderen für Brüssel an die französische Gemeinschaftskommission (COCOF), die somit mehr Befugnisse als ihr niederländischsprachiges Gegenstück (VGC) besitzt, übertragen (1994). Folgende Zuständigkeiten sind betroffen: Sportinfrastrukturen, Tourismus, soziale Förderung, Umschulungen, Weiterbildungen, Schülertransport, Politik der Pflegeversorgung, Familienpolitik (außer Familienplanung), Sozialhilfe, Integration der Einwanderer und Teile der Behinderten- und Seniorenpolitik.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft, obwohl sie über den gleichen Status wie die anderen zwei Gemeinschaften verfügt, ist nicht für den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Ihr wurde ebenfalls nicht die „konstitutive Autonomie“ erteilt, die den anderen Teilstaaten, außer der Region Brüssel-Hauptstadt, mittels eines Sonderdekrets (d.h. Zweidrittelmehrheit des Parlamentes) eine eigene Organisation der Zusammensetzung, der Wahl und der Arbeitsweise der Parlamente und Regierungen erlaubt. Jedoch besitzt die Deutschsprachige Gemeinschaft die Möglichkeit, gewisse Kompetenzen der Wallonischen Region auszuüben. Für die Angelegenheiten des Denkmal- und Landschaftsschutzes (1994), der archäologischen Ausgrabungen und der Beschäftigungspolitik (2000) sowie der Gemeindeaufsicht und -finanzierung (2005) ist dies bereits der Fall.

Die Regionen

Die Regionen Belgiens:
Flämische Region (gelb)
Wallonische Region (rot)
Region Brüssel-Hauptstadt (blau)

Neben den drei Gemeinschaften gibt es in Belgien drei Regionen, nämlich die Flämische Region, die Wallonische Region sowie die Brüsseler Region (oder Region Brüssel-Hauptstadt). Das Gebiet der drei Regionen wird hauptsächlich durch die zehn Provinzen (welche nicht als Teilstaaten im belgischen Föderalstaat betrachtet werden, siehe weiter unten) festgelegt:

  • Die Flämische Region (ndl. Vlaams Gewest) umfasst fünf Provinzen (Antwerpen, Limburg, Ostflandern, Flämisch Brabant und Westflandern).
  • Die Wallonische Region (frz. Région wallonne) umfasst ebenfalls fünf Provinzen (Hennegau, Lüttich (in der das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegt), Provinz Luxemburg, Namur und Wallonisch Brabant).
  • Die Region Brüssel-Hauptstadt (ndl. Brussels Hoofdstedelijk Gewest, frz. Région de Bruxelles-Capitale) gilt als provinzfrei. Sie übt ihre Zuständigkeiten im Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt aus, welcher deckungsgleich ist mit dem zweisprachigen Gebiet Brüssel-Hauptstadt.

Institutionen

Die legislative Macht wird von den Regionalparlamenten (ehemals Regionalräte) ausgeübt. Die aus der Feder der Flämischen und Wallonischen Region stammenden legislativen Texte heißen Dekrete. In der Region Brüssel-Hauptstadt werden Ordonanzen, welche aber den gleichen Wert wie die Dekrete besitzen, erlassen.

  • Das Flämische Parlament (ndl. Vlaams Parlement) übt seine Macht in der Flämischen Region und ebenfalls in der Flämischen Gemeinschaft aus (siehe oben). Wenn es sich mit Regionalangelegenheiten befasst, tagen dort allein die 118 flämischen Regionalabgeordneten. Diese Regionalabgeordneten werden direkt von der flämischen Bevölkerung für 5 Jahre gewählt.
  • Das Wallonische Parlament (frz. Parlement wallon) übt seine Macht alleine in der Wallonischen Region aus. Es zählt 75 Abgeordnete, die direkt von der wallonischen Bevölkerung für 5 Jahre gewählt werden. Der Sitz befindet sich in Namur. Präsident des Wallonischen Parlamentes ist José Happart (PS).
  • Das Parlament der Region Brüssel-Hauptstadt (ndl. Brussels Hoofdstedelijk Parlement, frz. Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale) übt seine Macht alleine in der Region Brüssel-Hauptstadt aus. Der Sitz befindet sich in Brüssel. Es zählt 89 Abgeordnete, die direkt von der Bevölkerung für 5 Jahre gewählt werden. Innerhalb des Parlamentes gibt es zwei Sprachgruppen, nämlich die französische Sprachgruppe (mit zur Zeit 72 Sitzen) und die niederländische Sprachgruppe (mit zur Zeit 19 Sitzen). Präsident des Parlamentes der Region Brüssel-Hauptstadt ist Eric Tomas (PS).

Die exekutive Macht kommt den Regionalregierungen zu.

  • Die Flämische Regierung (ndl. Vlaamse Regering) ist sowohl für die Flämische Region als auch für die Flämische Gemeinschaft dieselbe (siehe oben).
  • Die Wallonische Regierung (frz. Gouvernement wallon) hat höchstens neun Minister. Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung heißt Rudy Demotte (PS).
  • Die Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt (ndl. Brussels Hoofdstedelijke Regering, frz. Gouvernement de la Région de Bruxelles-Capitale) stellt einen „sprachlich neutralen“ Ministerpräsidenten, vier Minister (zwei französischsprachige und zwei niederländischsprachige) sowie drei Staatssekretäre, darunter mindestens einen niederländischsprachigen. Ministerpräsident der Region Brüssel-Hauptstadt ist Charles Picqué (PS).

Zuständigkeiten

Die Regionen sind zuständig für u.a. Wirtschaft, Arbeitspolitik, Landwirtschaft, Wasserpolitik, Wohnungsbau, öffentliche Arbeiten, Energiepolitik, Verkehrswesen (mit Ausnahme der Belgischen Bahn), Raumordnung und Städtebau, Naturschutz, Außenhandel, Aufsicht über die Provinzen, die Gemeinden und die Interkommunalen. In all diesen Angelegenheiten besitzen die Gemeinschaften ebenfalls die Befugnis internationale Verträge sowie innerstaatliche Abkommen (sogenannte „Kooperationsabkommen“) zu unterzeichnen.

Die lokale Ebene

Die lokalen Gebietskörperschaften, d.h. die Provinzen und Gemeinden, sind den föderalen Behörden unterstellt. Sie zählen nicht als Teilstaaten innerhalb des belgischen Föderalstaates.

Die Provinzen

Die fünf flämischen Provinzen
Die fünf wallonischen Provinzen

Seit 1995 besitzt Belgien zehn Provinzen. Die historische Provinz Brabant wurde zu diesem Zeitpunkt in eine wallonische und eine flämische Provinz geteilt. Dabei wurde das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt provinzfrei erklärt.

Es gibt fünf flämische Provinzen (mit Verwaltungssitz in Klammern):

  1. Antwerpen (Antwerpen)
  2. Limburg (Hasselt)
  3. Ostflandern (Gent)
  4. Flämisch Brabant (Löwen)
  5. Westflandern (Brügge)

Daneben gibt es ebenfalls fünf wallonische Provinzen (mit Verwaltungssitz in Klammern):

  1. Wallonisch Brabant (Wavre)
  2. Hennegau (Mons)
  3. Lüttich (Lüttich)
  4. Luxemburg (Arlon)
  5. Namur (Namur)

Die Provinzen besitzen eigene Institutionen. Der Provinzialrat wird alle sechs Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt und stimmt über sogenannte Verordnungen ab. Das Provinzkollegium (ehemals Permanentdeputation) führt diese Verordnungen aus. Den Vorsitz im Provinzkollegium führt (bzw. führte für die Wallonische Region) der Provinzgouverneur, der von den Regionen ernannt wird.

Die Provinzen verfügen über eine breite Palette von Befugnissen („alles, was im Interesse der Provinz steht“), die sie selbst ausführen dürfen. Dabei unterstehen die Provinzen jedoch immer dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und vor allem den Regionen, von denen sie ihre Hauptfinanzierung erhalten. Tatsächlich besitzen die Provinzen also nur wenig Autorität im belgischen Föderalismus (sodass die Zweckmäßigkeit dieser Institution angezweifelt wird). Die Hauptarbeit der Provinzen besteht lediglich, sofern sie damit beauftragt worden sind, in der Ausführung der Maßnahmen, die auf föderaler Ebene entschieden worden sind. Allein der Provinzgouverneur verfügt noch über weit reichende persönliche Befugnisse (vornehmlich in Sachen Sicherheit).

In ihrer Rolle als reine Verwaltungsorgane (oder „dekonzentrierte Organe“), in der sie über keine Entscheidungsbefugnisse verfügen, sind die Provinzen in Bezirke (Arrondissements) unterteilt, welche einem Bezirkskommissar unterstehen.

Die Gemeinden

Ganz unten in der Hierarchie des belgischen Föderalstaates befinden sich die 589 Gemeinden. Sie unterstehen ebenfalls der Aufsicht der Regionen.

Die Gemeinderäte (oder gegebenenfalls „Stadträte“) werden alle sechs Jahre direkt von der Bevölkerung gewählt und stimmen ebenfalls über (Gemeinde-)Verordnungen ab. Das Gemeindekollegium (ehemaliges Bürgermeister- und Schöffenkollegium (BSK)) führt diese Verordnungen aus. Die Gemeinden verfügen ebenfalls über breite Befugnisse („alles, was im Interesse der Gemeinde steht“), sind aber einer strengen Aufsicht unterworfen.

Auch die Gemeinden und ihre Organe können als „dekonzentrierte“ Instanzen in Erscheinung treten (wie z.B. bei der Ausstellung von Führerscheinen).

Einzelnachweise

  1. DeMorgen.be: Keulen weigert benoeming burgemeesters opnieuw (ndl.)
  2. lalibre.be: La réforme doit être bouclée en 2010 (frz.)
  3. lesoir.be: Une majorité au bout de la nuit - Guy Verhofstadt tient son gouvernement interimaire (frz.)
  4. DeMorgen.be: Koning aanvaardt ontslag, Martens wordt verkenner (22. Dezember 2008) (ndl.)
  5. Lalibre.be: La Belgique a un nouveau gouvernement (30. Dezember 2008) (frz.)
  6. lesoir.be: Le conflit d'intérêt entériné (8. November 2007) (frz.)

Literatur

  • Claus Hecking: Das politische System Belgiens. Opladen: Leske und Budrich 2003
  • Malte Woydt: Gesetzgebung im politischen Systems Belgiens. In: Wolfgang Ismayr (Hrsg.): Gesetzgebung in Westeuropa. EU-Staaten und Europäische Union. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2008, S. 303-348.

Weblinks

Siehe auch


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