- Postwesen
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Der Begriff Post (von italienisch posta: ursprüngliche Bezeichnung für die Wechselstationen des Postwesens; von lateinisch posita: „festgelegt“) dient heute als Sammelbegriff für drei unterschiedliche Bereiche des Postwesens:
- Unternehmen, die Briefe befördern und zustellen (Postdienstleister), werden als Post bezeichnet, speziell in Deutschland die Deutsche Post AG.
- Die öffentlichen Geschäftsräume der Postdienstleister (Postamt, Postagentur, Postladen) werden als Post bezeichnet.
- Die Briefe, Zeitungen und Päckchen, die durch Postunternehmen befördert und zugestellt werden (Postsendungen oder auch Postgut), fallen ebenfalls unter den Sammelbegriff.
- Traditionelle Gasthäuser werden häufig „Post“ oder mit Zusätzen wie „Zur Post“, „Poststube“ etc. genannt, weil zur Zeit der Postkutschen die logistischen Stützpunkte der „Post“ häufig in Gasthäusern untergebracht waren.
- Zeitungen wurden zum Teil ebenfalls als „Post“ oder mit entsprechenden Zusätzen wie Leipziger Post bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis
500 Jahre Briefmonopol
Der Begriff Post ist durch ein 500-jähriges Briefmonopol zu einem allgemeinen Wort der deutschen Sprache geworden. Die „Post“ gehört zu einem funktionsfähigen Gemeinwesen, was seinen Niederschlag auch in Theater, Musik, Malerei und Literatur gefunden hat. Mit der Aufhebung der Monopole für Telekommunikation und Briefe löst sich allerdings die enge inhaltliche Beziehung zur ehemals staatlichen Postbehörde.
Die traditionellen Postunternehmen befördern Nachrichten und Kleingüter, Postsendungen und zuweilen Personen (in Österreich mit Postbussen). Sie wurden in Europa meist staatlich betrieben, inzwischen sind aber die staatlichen Logistikunternehmen oft privatisiert oder auf dem Weg dahin, so z. B. in Deutschland.
Meist wird auch eine Durchführung von Geldverkehr und Urkundengeschäften (zum Beispiel Identitätsnachweise) vorgenommen. Auch Fax, E-Mail, und andere Dienste werden oft von der Post angeboten.
Der Begriff wird auch für Beförderungsarten aller Art verwendet. So kann unterschieden werden nach
- dem Betreiber, Besitzer: Staatspost, Landespost, Stadtpost
- dem Ziel: Inlandspost, Auslandspost
- dem Zustellungszeitraum: Morgenpost, Abendpost, Spätpost, Nachtpost (heute wird wegen Vorhandenseins schnellerer Kommunikationsmittel meist nur noch einmal täglich zugestellt.)
- dem Zweck: Dienstpost, Geschäftspost, Verwaltungspost, Wirtschaftspost, Privatpost
- dem benutzten Transportmittel: Bahnpost, Luftpost, Ballonpost, Kraftpost, Schiffspost, Rohrpost
- technologischen Aspekten: Anschlusspost, Eilpost, Zubringerpost
- dem Benutzerkreis: Feldpost, Dienstpost, Kurierpost, im Mittelalter auch Metzgerpost, Post des Deutschen Ritterordens
- Angaben in Büchern des 19. Jahrhunderts: Fahrpost, Reitpost, Schnellpost.
Auch in den Zeitungen des 17. Jahrhunderts fand sich das Wort Post, wie das Beispiel der Leipziger Post- und Ordinar-Zeitung zeigt. Heute noch gibt es z. B. die Berliner Morgenpost des Axel Springer Verlages.
Im Januar 2006 wurde vom Deutschen Patent- und Markenamt der eingetragene Markennamen '„Post“' zur Löschung freigegeben, den die Deutsche Post AG für sich beanspruchte. Damit wurde eine Entscheidung derselben Behörde vom 3. November 2003 korrigiert.
Die Geschichte der Post
Siehe Hauptartikel: Geschichte der Post
Die Postunternehmen heute
Für die jeweiligen Postunternehmen der einzelnen Länder siehe dort.
Situation in Deutschland
1995 wurde die Deutsche Bundespost privatisiert und in die drei Sparten Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Postbank AG aufgeteilt.
Neben den ehemals staatlichen Postunternehmen gibt es auch private Postdienstleister. Meist handelt es sich dabei um Tochterunternehmen von Zeitungsverlagen, die in ihrer Verbreitungsregion durch ihre Zeitungszusteller bereits über eine gute Infrastruktur verfügen. Auch wird diese Dienstleistung von Kurier- und Logistikunternehmen angeboten, welche sich in einem Verbund zusammengetan haben.
In Deutschland ist das gewerbliche Anbieten von Postdienstleistungen bis 1000 Gramm jedermann erlaubt, wenn er eine Erlaubnis der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen besitzt (§ 5 Abs. 1 Postgesetz). Bis zum 31. Dezember 2007 stand der Deutschen Post AG für Briefsendungen bis 50 Gramm eine Exklusivlizenz zu (§ 51 Postgesetz).
Wer ohne diese Lizenz tätig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 49 Postgesetz mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.
Postdienste und Logistikdienste
Durch die Umwandlung der ehemaligen Postbehörden in privatwirtschaftliche Gesellschaften stellt sich die Frage, was diese von der Branche der übrigen Transport-, Kurier- und Logistikdienste unterscheidet. Die ehemaligen Staatsbetriebe haben die Pflicht ein flächendeckendes Netz für die postalische Versorgung der Bevölkerung zu unterhalten, den sogenannten Universaldienst. Der Universaldienst muss sicherstellen, dass jeder Bewohner Postsendungen (Briefe, Zeitschriften, Kataloge und Päckchen) versenden und das dafür notwendige Porto kaufen kann. Außerdem müssen an ihn adressierte Postsendungen werktäglich zugestellt werden. Dies gilt auch für die Bewohner der Halligen, für Bergbewohner, die an manchen Tagen nur mit Skiern erreicht werden können, und für aus anderen Gründen abgelegen wohnende Bürger.
Siehe auch
Weblinks
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