- Prager Kompaktaten
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Als Kompaktat wird ein vertragliches Abkommen bezeichnet. Der altertümliche Rechtsbegriff kommt aus dem Lateinischen und bedeutet dort sinngemäß Pakt oder Vertrag.
Historisch bedeutsam geworden sind die Böhmischen Kompaktaten im Zusammenhang mit den Glaubensauseinandersetzungen der Hussiten mit der katholischen Kirche.
Inhaltsverzeichnis
Prager Kompaktaten
Die Hussiten verstanden es, kirchenreformatorische Aspekte mit politischen Anliegen in Böhmen und Mähren zu verbinden. Nach ihrer Bibelauslegung musste die Kommunion in beiderlei Gestalt nicht nur den Geistlichen sondern auch den Laien gereicht werden. Dabei gab es eine gemäßigte Strömung in den oberen und eine revolutionäre in den unteren Bevölkerungsschichten.
Im Jahre 1420 wurden die Anliegen in den vier Prager Artikeln formuliert. Die Kalixtiner wollten ein vollständiges Abendmahl mit Kelch gleichberechtigt für Laien und Priester, die freie Predigt in der Landessprache, auch für Laien, die Säkularisation des Kirchenguts, eine strenge Kirchenzucht durch Bestrafung der Todsünden und das Entsagen des Klerus von Reichtum und Politik realisiert wissen. Den Taboriten war das zu wenig. Sie forderten zusätzlich Gütergemeinschaft, die Abschaffung kirchlicher Gebräuche und Einrichtungen, ja sogar das Schaffen des Reiches Gottes mit Waffengewalt. Bald folgten (außer aus den religiös motivierten auch aus anderen Gründen) die Hussitenkriege.
Die Prager Kompaktaten (Compactata religionis) stellten einen Vergleich dar, der auf Basis der modifizierten Prager Artikel von 1420 am 30. November 1433 zwischen den böhmischen Ständen und dem Konzil von Basel zustande kam. Sie werden daher auch Basler Kompaktaten genannt.
Hiernach durfte
- das kirchliche Abendmahl in Böhmen und Mähren jedem, der es wollte, in Gestalt von Brot und Wein gereicht werden. Der Geistliche musste aber erläutern, dass Jesus Christus in beiden Gestalten gegenwärtig sei.
- die Bestrafung von Sünden nur durch den zuständigen Richter gemäß der Bibel und den heiligen Anordnungen erfolgen, keinesfalls durch Anordnungen von Privatpersonen.
- das Wort Gottes frei verkündet werden, jedoch nur durch von den kirchlichen Ordinarien bestellte Priester.
- die Kirche sowie ihre Geistlichen (ausgenommen Mönche) Kirchengut besitzen, dessen Aneignung durch andere als Kirchenraub verfolgt wurde.
Diese Vereinbarungen mit der katholischen Kirche wurden vom gemäßigten Flügel der Hussiten, auch Kalixtiner oder Utraquisten genannt, unterschrieben, denen besonders an der Gewährung des Laienkelchs lag.
Die radikaleren Taboriten hingegen waren damit nicht einverstanden. Es kam zu einem Kampf der Anhänger beider hussitischen Glaubensrichtungen. Dabei trugen die Kalixtiner verbündet mit einem kaiserlichen Heer den militärischen Sieg in der Schlacht von Lipan am 30. Mai 1434 davon.
Iglauer Kompaktaten
Die am 5. Juli 1436 geschlossenen Bestimmungen führten das Ende der seit 1420 im östlichen Heiligen Römischen Reich anzutreffenden Hussitenkriege herbei. Vertragsschließende Parteien waren hier Kaiser Sigismund, der zugleich König von Böhmen war, auf der einen und die Vertreter der Hussiten auf der anderen Seite.
In Prag wurde ein Bischof aus den Reihen der Kalixtiner eingesetzt. Auch in der Moldaustadt wurde nach dem Vertragsschluss das Abendmahl mit Hostie und Weinkelch praktiziert; es war im gesamten böhmischen Königreich damit vereinheitlicht. Umgekehrt wurde Sigismund als legitimer Landesherr von den Hussiten akzeptiert. Für ihn bedeutete es ferner das Aufhören erfolgloser und finanziell aufwändiger Feldzüge.
Weitere Entwicklung
Der Amtskirche waren die Vereinbarungen einer böhmischen Sonderregelung auf Dauer nicht geheuer. Schon im Jahr 1448 wollte Kardinal Juan de Caravajal die der Kurie unbequemen Kompaktaten abschaffen. Papst Pius II. verwarf sie am 31. März 1462 ausdrücklich und verlangte die kirchliche Wiedervereinigung Böhmens. Die Kompaktaten wurden im Jahr 1567 schließlich aufgehoben.
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