- Praktisch bildbar
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Praktische Bildbarkeit bzw. praktisch bildbar ist ein Begriff aus der Pädagogik, genauer der Sonderpädagogik, der sich auf die verminderte intellektuelle Leistungsfähigkeit von Menschen mit einer kognitiven Behinderung bezieht.
Als praktisch bildbar oder auch lebenspraktisch bildbar werden seit den 1960er und 1970er Jahren in Deutschland Kinder und Jugendliche bezeichnet, die nicht vollständig den üblichen Anforderungen der früheren Hilfs- und heutigen Lernhilfeschule genügen können. Kinder und Jugendliche, die der Schulpflicht unterliegen, besuchen Schulen für praktisch bildbare Menschen. Die dortige Ausbildung ist eine an den "praktischen" Dingen des Lebens ausgerichtete Unterweisung und Unterrichtung, die diesen Menschen eine weitestgehend unabhängige Lebensführung in Alltags- und Berufsleben ermöglichen soll.
Mit dem Neologismus sollten alte Bezeichnungen wie Geistesschwachheit, Oligophrenie oder geistige Retardierung, die stets einen Mangel bzw. einen Defekt beim Menschen implizieren durch einen positiv besetzten Ausdruck ersetzt werden. Heute wird der Ausdruck im Rahmen der Euphemismus-Tretmühle von vielen als negativ besetzt empfunden. Es finden sich bereits Wort-Neuschöpfungen wie "Seelenpflegebedürftigkeit".
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