- Preisuntergrenze
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Die Preisuntergrenze (PUG) gibt den Verkaufspreis an, den ein Unternehmen für sein Erzeugnis fordern muss, um kurz- oder langfristig zu bestehen.
In wirtschaftlich schlechten Zeiten, die durch Absatzeinbußen gekennzeichnet sind, wird die Unternehmensleitung gezwungen sein, die Verkaufspreise zu senken, um den Absatzrückgang aufzuhalten. Man muss dann wissen, in welchem Ausmaß die Preissenkung vorgenommen werden kann, ohne Verluste zu erleiden.
Langfristige Preisuntergrenze
Die langfristige Preisuntergrenze legt den Preis fest, der zu kostendeckenden Erlösen führt. Die Produktion kann in dieser Situation über längere Zeit fortgesetzt werden, da Ersatzinvestitionen durchführbar sind. Zur Erhaltung der Arbeitsplätze und zur Stabilisierung des Absatzes wird die Unternehmensleitung diese Preisuntergrenze anstreben.
Früherer Nettoverkaufspreis - Preissenkung = Neuer Nettoverkaufspreis
Ergebnisrechnung:
Umsatzerlöse - variable Kosten = Deckungsbeitrag 1 - erzeugnisfixe Kosten = Deckungsbeitrag 2 - erzeugnisgruppenfixe Kosten = Deckungsbeitrag 3 - unternehmensfixe Kosten = Betriebsgewinn/Betriebsverlust
Reichen die Umsatzerlöse insgesamt aus, um alle anfallenden Kosten zu decken, so hat der Verkaufspreis die langfristige Preisuntergrenze erreicht.
siehe auch: langfristige Preisuntergrenze
Kurzfristige Preisuntergrenze
Die kurzfristige Preisuntergrenze (auch:absolute Preisuntergrenze) legt den Preis fest, der genau die variablen Stückkosten deckt. In Höhe der gesamten fixen Kosten (= Kosten der Betriebsbereitschaft) ergibt sich dann ein Betriebsverlust.
Kurzfristige Preisuntergrenze = Variable Kosten geteilt durch Absatzmenge
Die kurzfristige oder absolute Preisuntergrenze ist erreicht, wenn der Nettoverkaufspreis gerade die variablen Stückkosten des Erzeugnisses deckt. Auf den Ersatz der ohnehin anfallenden Fixkosten wird vorübergehend verzichtet.
siehe auch: kurzfristige Preisuntergrenze
Liquiditätsorientierte Preisuntergrenze
Erfolgt die Ausrichtung der Verkaufspreise nach der kurzfristigen Preisuntergrenze, kann ein Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten kommen. Da in der kurzfristigen Preisuntergrenze nur die variablen Kosten erfasst werden, bleiben die fixen Kosten, die kurzfristig zu Ausgaben führen, unberücksichtigt. Das sind insbesondere Mietaufwendungen, betriebliche Steuern, Gehälter, Löhne, Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge. Die liquiditätsorientierte Preisuntergrenze wird nach folgender Rechnung festgelegt:
(Variable Kosten[Kv] + kurzfristig ausgabenwirksame fixe Kosten[Kf]) / Absatzmenge
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