- Produktivitätszulage
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Bei der Produktivitätszulage handelt es sich um eine tariflich geregelte Lohnzulage für Zeitarbeiter. Ist ein Zeitarbeiter länger als drei Monate im selben Betrieb beschäftigt, so erhält er einen Zuschlag von 7,5 %.
Diese vom DGB und BZA ausgehandelte Tarifzulageregelung wird auch oft von den Zeitarbeitern genutzt um über übertarifliche Zusatzleistungen zu verhandeln. Hat sich ein Zeitarbeiter im Unternehmen und Einsatz bewährt, sind Kunde und Zeitarbeitunternehmen oft zu Zusatzleistungen bereit.
Weblinks
- Manteltarifvertrag Zeitarbeit (PDF-Datei; 234,7 KB)
- Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit (PDF-Datei; 101,9 KB)
Kategorie:- Kollektives Arbeitsrecht (Deutschland)
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