- Proletarische Hundertschaft
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Die proletarischen Hundertschaften entstanden zur Abwehr der rechtsextremen und faschistischen Bewegungen in den frühen 1920er Jahren. Vor allem aber sollten sie als paramilitärische Einheit eine Rolle für den revolutionären Umsturz, den so genannten Deutschen Oktober spielen.
Inhaltsverzeichnis
Organisation
Die Mitglieder stammten sowohl aus Anhängern und Mitgliedern der KPD wie auch der SPD und den freien Gewerkschaften. Insgesamt verfügten sie über 50.000 bis 60.000 Mitglieder. Die Führung lag in den meisten Fällen allerdings bei Vertretern der KPD.
Die Hundertschaften waren normalerweise nicht mit Schusswaffen ausgerüstet. Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Anhängern der NSDAP wurden Spazierstöcke, Holzlatten oder ähnliche Gegenstände verwendet. Allerdings verfügten die Hundertschaften für den Ernstfall über illegale Waffenlager.
Für die Führung der KPD waren die Hundertschaften nicht nur Abwehrorganisationen gegen den Faschismus sondern Einheiten zur Durchsetzung ihrer revolutionären Ziele. Die Komintern unterstützte die Organisation mit Geldmitteln sowie der Entsendung von Militärexperten.
Deutscher Oktober
Dies zeigte sich besonders deutlich im Vorfeld des so genannten Deutschen Oktobers. In Sachsen wurden die Hundertschaften von der Regierung unter Erich Zeigner, an der auch die Kommunisten beteiligt waren, anerkannt. Dort wurden sie in der Folge auch rasch ausgebaut. In Preußen wurden sie von Innenminister Carl Severing im Mai 1923 verboten.
In Sachsen und Thüringen begannen die Hundertschaften im August 1923 ausgedehnte Geländeübungen und es fanden Probealarme statt. Im Oktober 1923 warnte der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung davor, dass es das eigentliche Ziel der Hundertschaften sei, die bestehende Staatsform zu beseitigen. Neben dem Streben nach Waffen hätten sie ein militärisch organisiertes Nachrichten- und Kuriersystem aufgebaut.
Auflösung
Am 13. Oktober 1923 wurden die Hundertschaften durch den General Alfred Müller, der seit September der Inhaber der vollziehenden Gewalt in Sachsen war, auch für Sachsen verboten. Nach dem Einmarsch der Reichswehr in Sachsen und Thüringen wurden die Einheiten entwaffnet und aufgelöst.
Die Verbote der proletarischen Hundertschaften wurden nicht aufgehoben. Indirekt waren sie Vorläufer des Roter Frontkämpferbundes.
Literatur
- Heinrich August Winkler: Von der Revolution zur Stabilisierung. Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1918 bis 1924. Berlin, Bonn, 1984 ISBN 3-8012-0093-0 S.620f., 625, 649f., 671
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