- Prätendent
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Ein Prätendent (von lat. prae + tendere – hervorstrecken) ist jemand, der etwas oder ein Recht für sich in Anspruch nimmt oder sich eine Stellung oder einen Status anmaßt. So erhebt beispielsweise ein Thronprätendent Anspruch auf einen Thron.
Privatrecht
Im modernen Recht machen in einem Prätendentenstreit zwei Prätendenten Ansprüche gegen einen Schuldner geltend. Der Schuldner kann sich eines solchen Streits entledigen, indem er seine Leistung hinterlegt. Der Prozess wird dann ausschließlich zwischen den Prätendenten fortgeführt.
Das Familienrecht kennt den Vaterschaftsprätendenten. Dieser ist, wer glaubhaft machen kann, der Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt zu haben, § 1592 Abs. 3 in Verbindung mit § 1600d BGB.
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