- Publica
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Publica ist die Pensionskasse des Schweizerischen Eidgenossenschaft. Es handelt sich um die 2. Säule des Drei-Säulen-Systems der schweizerischen Altersversorge für die Mitarbeiter des Bundes.
Inhaltsverzeichnis
Versichertenkreis
In Publica aufgenommen werden die Aktiv- und Renten-Versicherten der einzelnen Arbeitgeber, insbesondere des Bundes, sowie diejenigen Renten-Versicherten, die einem bereits aus der ehemaligen Pensionskasse des Bundes (PKB) ausgetretenen oder keinem bestimmten Arbeitgeber mehr zuzuordnen sind. Bei der Überführung (Migration) der PKB zu Publica am 1. Juni 2003 hatte der Bund zu einer Pensionskasse mit voller Deckung gewechselt und musste daher nach BVG den bestehenden Fehlbetrag ausfinanzieren. Der vom Bundesrat anerkannte Fehlbetrag des Bundes von rund 12 Milliarden Franken wurde zu einer Fehlbetragsschuld, die spätestens innerhalb von acht Jahren auszufinanzieren ist. Rund 100'000 Personen mit einem Deckungskapital von ca. 28 Milliarden Franken sind durch Publica versichert. Knapp die Hälfte der Versicherten bei Publica sind Rentenbeziehende. Darin eingeschlossen sind rund 10'000 Rentnerinnen und Rentner, die anlässlich der Verselbstständigung von Bundesunternehmen (Swisscom und Rüstungsbetriebe) bei der damaligen PKB zurückgelassen wurden.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz) und dessen Ausführungsbestimmungen, wobei Publica an die zwingenden Vorschriften des BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge) und des Freizügigkeitsgesetzes, FZG (Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) gebunden ist. Zurzeit gilt das Leistungsprimat, das heisst, die Renten werden reglementarisch mit einem fixen Prozentsatz des letzten versicherten Lohnes festgelegt.
Rentenreform
Der Bundesrat hat sich in den letzten Jahren mehrmals mit dem Primatwechsel (vom Leistungs- zum Beitragsprimat) befasst. Mit dem Beitragsprimat sollen sich die Renten nach den geleisteten Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen richten.
Auf Anfang des laufenden Jahres setzte er eine Teilrevision des PKB-Gesetzes in Kraft, die den garantierten Teuerungsausgleich auf den Renten aufhob. Im Januar 2005 erteilte er dem Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) den Auftrag, eine Botschaft zur Totalrevision dieses Gesetzes auszuarbeiten. Diese liegt nun vor und zielt darauf ab, Mitte 2007 oder Anfang 2008 vom Leistungs- zum Beitragsprimat überzugehen, wobei die Summe der Arbeitgeberbeiträge – gemessen an der versicherbaren Lohnsumme – vergleichbar sein soll mit den bisherigen Aufwendungen des Bundes.
Am 30. März 2000 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates den Bundesrat beauftragt, bis spätestens 2006 eine Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz) vorzulegen.
Das Parlament hat am 19. Dezember 2006 der Totalrevision der Pensionskasse des Bundes Publica zugestimmt. Dies bedeutet für die Versicherten Beitragserhöhungen, schmerzliche Renteneinbussen und de facto eine Erhöhung des Rentenalters.[1]. Der Personalverband des Bundespersonals PVB will das Referendum ergreifen.[2]
Das neue Publica-Gesetz ist stark umstritten[3], müssen doch damit die Versicherten mit massiven Verschlechterungen in ihrer Altersvorsorge (bis ca -50%) rechnen. Bis anhin (im Leistungsprimat) wurden von den Versicherten, monatliche Lohnabzüge als Versichertenprämie dem Lohn abgezogen, allerdings wurden weder diese Beiträge noch die Arbeitgeberbeiträge den einzelnen Versicherten gutgeschrieben – die Gelder verblieben in der Bundeskasse (wurden für anderes ausgegeben). Es fehlen riesige Geldbeträge (mehrere 10 Milliarden sFr.) um den Primatwechsel voll auszufinanzieren – also den Versicherten, die gemäss Beitragsprimat zustehenden Beträge pro Person gutzuschreiben.
Weblinks
- Offizielle Webseite
- Publica-Gesetz (PDF-Datei; 508 kB)
- Massnahmen Totalrevision Publica (PDF-Datei)
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Einzelnachweise
Kategorien:- Pensionskasse (Schweiz)
- Unternehmen (Bern)
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