QMJ

QMJ
Basiszertifizierung QMJ-Schild

Das Qualitätsmanagement Kinder- und Jugendreisen (QMJ) zertifiziert und klassifiziert Kinder- und Jugendunterkünfte.

Das QMJ-Verfahren wurde vom Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern entwickelt und seit 2007 durch das Bundesforum Kinder- und Jugendreisen bundesweit durchgeführt. Grundsätzlich können sich alle Kinder- und Jugendunterkünfte nach Schulung und Prüfung um ein Qualitätssiegel und anschließend um eine Klassifizierung mit bis zu 5 Sternen bewerben.

Das QMJ unterteilt sich in zwei Stufen:

  1. Basiszertifizierung
  2. Sterneklassifizierung

Inhaltsverzeichnis

Erste Stufe

Die Basisklassifizierung besteht aus

  1. der Abgabe der Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit vorgegebenen Kriterien der Basis)
  2. der Zulassung zum Verfahren durch das BundesForum
  3. der Schulung der Leiter der Einrichtungen (mind. 1 Tag)
  4. der Begehungen der Einrichtungen nach Checkliste mit anschließender Erstellung eines Auditberichts durch den Auditor und
  5. bei positivem Auditbericht mit Empfehlung an das BundesForum zur Übergabe des QMJ-Zertifikats mit dem QMJ-Siegel

Bewertet werden die Bereiche

  • Genehmigungen
  • Verpflegung
  • Mitarbeiter
  • Informationsgebung
  • Programme/Freizeit
  • Marketing
  • Unterkunft

Die Basis beinhaltet alle Genehmigungen (u. a. Gewerbeanmeldung, Baugenehmigungen, Versicherungen, Brandschutz) und Voraussetzungen (wie z. B. Lagerung und Zubereitung der Waren, Küchenhygiene), die zum Betrieb einer Kinder- und Jugendunterkunft Bedingung sind.

Die Basisklassifizierung wird durch eine Wort- und Bildmarke, dem Qualitätssiegel, visualisiert. Alle Einrichtungen, die die Basisklassifizierung erfolgreich absolvieren, werden mit dieser Wort- und Bildmarke ausgezeichnet und können diese in ihren eigenen Publikationen nutzen. Das BundesForum wirbt für die Marke und die klassifizierten Unterkünfte.

Unangekündigte Kontrollen durch akkreditierte Auditoren sind jederzeit möglich.

Die Übergabe des Zertifikates sowie des Schildes mit dem Qualitätssiegel erfolgt durch das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e. V. in festlichem Rahmen.

Die Vergabe der Basisklassifizierung ist uneingeschränkt gültig. Ausnahmen gelten bei z. B. größeren baulichen Veränderungen, rechtlichen Veränderungen oder Betreiberwechsel.

Zweite Stufe

Kennzeichnung mit fünf Sternen

Die Sterneklassifizierung besteht aus

  • der formlosen Bewerbung
  • der Schulung der Leiter der Einrichtungen (mind. 1 Tag)
  • der Begehung der Einrichtung nach Checkliste mit anschließender Erstellung des Auditberichtes und bei positivem Auditbericht mit Empfehlung an das BundesForum zur Übergabe der Sterne

Bewertet werden die Bereiche

  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Informationsgebung
  • Marketing
  • Programm/Freizeit
  • Mitarbeiter
  • Service/Extras
1 Stern wird zuerkannt: u. a. bei ansprechender Möblierung der Zimmer, Vorhandensein von Leiterzimmern mit Waschbecken, Frühstück (außer Selbstversorgerhäuser), Teilnahme der Mitarbeiter an Weiterbildungsveranstaltungen; umfassende, zutreffende und verbindliche Auskunftsfähigkeit der Mitarbeiter; ausreichend Informationsmaterial zur Freizeitgestaltung, Ausleihe von Sport- und Spielgeräten.
2 Sterne werden zuerkannt: u. a. bei Vorhandensein von Leiterzimmern mit Sanitärzelle, Möglichkeit der Vollverpflegung entsprechend einer jugendgerechten Küche, Kantinenverkauf/Kleinverkauf, Sportanlagen, Spielplatz, Fernsehraum, sichere Unterstellung von Fahrrädern.
3 Sterne werden zuerkannt: u. a. bei Vorhandensein von mindestens 25 % der Zimmer mit eigenen Sanitäreinheiten, Frühstücksbuffet, Seminarräumen, mindestens 12-Stunden-Besetzung der Rezeption, Angebot von Programmen, Getränkeautomat, Snackautomat, Kinderstühle, bargeldlose Zahlung.
4 Sterne werden zuerkannt, wenn Verfahrensanweisungen zu verschiedenen Arbeitbereichen (z. B. Küche, Beherbergung, Rezeption) vorliegen, an der entsprechenden Schulung für LeiterInnen teilgenommem wurde und bei höherem Komfort, wie z. B. 16-Stunden-Besetzung der Rezeption; Seminarräume mit moderner Ausstattung von Seminartechnik, entsprechende Raumangebote für die individuelle Freizeitgestaltung (Hobbyräume, Lese-, Spiel- und Kuschelecken), Waschmaschine für Gäste, Kinderbetten, behindertengerechte Zimmer mit entsprechenden Sanitäreinrichtungen, Programmbausteine und Pauschalprogramme mit pädagogischer Anleitung.
5 Sterne werden zuerkannt: bei Vorhandensein von 80 % der Zimmer sowie allen behindertengerechten Zimmern mit eigenen Sanitäreinheiten; bei qualifizierten Serviceleistungen, wie z. B. 24-Stunden-Besetzung der Rezeption; Cafeteria, Qualifizierungsmodul für Mitarbeiter, Sprachkenntnisse des Personals, Trockner für Gäste, Gepäckschließfächer.

Die Klassifizierung der 2. Stufe (Sterneklassifizierung) ist für 3 Jahre gültig.

Auditoren

Die Auditoren werden für die Bundesländer ausgebildet und arbeiten im Auftrag des BundesForum. Sie wirken bei den Schulungen für die Basiszertifizierung und Sterneklassifizierung mit. Ihre Hauptaufgabe ist die unabhängige externe Überprüfung der beteiligten Kinder- und Jugendeinrichtungen.

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