Qualifizierender Hauptschulabschluss

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Der Qualifizierende Hauptschulabschluss (QA) ist in Bayern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen eine besondere Leistungsfeststellung der Hauptschule, der man sich freiwillig unterziehen kann. Auch Realschüler und Gymnasiasten der 9. Klasse können als Externe teilnehmen. Der qualifizierende Hauptschulabschluss verbessert oft für Hauptschüler die Chancen auf eine Lehrstelle.

Bayern

Die Anmeldung zum QA erfolgt in Bayern an der jeweiligen Sprengelhauptschule zum 1. März.

Erworbene Zugangsberechtigungen

Der QA berechtigt zum Besuch von Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen (WS) in der zweijährigen Form (10. und 11. Jahrgangsstufe der WS).

Ist die Durchschnittsnote mindestens 2,3 und in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch) mindestens 2,0 kann der Schüler in das 10. Schuljahr bayerischer Schulen, in dem man den mittleren Bildungsabschluss erwerben kann, übertreten (M10).

Prüfung

Der QA besteht aus sechs Prüfungsfächern, die teilweise selbst gewählt werden können. Vor Beginn der Prüfungen für den QA werden in den Prüfungsfächern Jahresfortgangsnoten festgesetzt, die den normalen Zeugnisnoten entsprechen.

Für die Bewertung werden Jahresfortgangsnoten und Prüfungsnoten zusammengezählt, wobei die Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch und in Physik/Chemie/Biologie oder in Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde doppelt zählen. Die Summe der Noten wird dann durch 18 geteilt. Bei einem Durchschnitt von mindestens 3,05 hat der Schüler bestanden, zwischen 3,05 und 3,16 kann der Schüler noch eine mündliche Prüfung in Deutsch, Mathematik oder Englisch ablegen.

Die gesamte Leistungsfeststellung wird in verschiedenen Gruppen unterteilt:

  • Gruppe 1: Die Fächer Deutsch, Mathematik und Arbeit-Wirtschaft-Technik (AWT) sind Pflichtfächer.
  • Gruppe 2: Es werden weitere Pflichtfächer geprüft, wobei sich jeder Teilnehmer für eines der folgenden Fächer entscheiden muss. Zur Auswahl stehen Physik-Chemie-Biologie (PCB), Geschichte-Sozialkunde-Erdkunde (GSE) und Englisch.
  • Gruppe 3: Geprüft wird ein arbeitspraktisches Wahlpflichtfach, das der Schüler besucht hat. Wahlweise kann man auch zwei Fächer aus Gruppe 4 wählen. Die Wahlpflichtfächer sind
  • Gruppe 4: Viertes Prüfungsfach ist ein sonstiges im Schuljahr benotetes Fach aus folgenden Fächern:

Auf freiwilliger Basis kann man sich noch in einem weiteren Fach prüfen lassen. Dieses Fach kann man frei wählen. Schüler, die nicht am QA teilnehmen, können die besondere Prüfung in einem der Fächer aus Gruppe 3 und 4 ablegen.


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