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Rettungshelfer (RH) bzw. Rettungsdiensthelfer (RDH) kommen schwerpunktmäßig im Bereich der qualifizierten Krankentransporte zum Einsatz; dort besetzen sie zusammen mit einem Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten den Krankentransportwagen (KTW). Sie werden jedoch auch in einigen Bereichen in der Notfallrettung eingesetzt. Dort besetzen sie mit einem Rettungsassistenten einen Rettungswagen (RTW).
Inhaltsverzeichnis
Ausbildung
Die Ausbildung zum Rettungshelfer dauert 320 Stunden und umfasst die theoretische Ausbildung (160 Std.) sowie ein 80-stündiges Krankenhauspraktikum und 80-stündiges Praktikum in einer Rettungswache. Jedoch sind Stundenanzahl in den beiden Praktika von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Teilweise wird zum Beispiel auch auf das Krankenhauspraktikum verzichtet und dafür ein 160-stündiges Rettungswachenpraktikum absolviert.
Damit umfasst sie unter anderem die Grundlagen der Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers, häufige Krankheitsbilder und Notfälle im Krankentransport und im Rettungsdienst, sowie den Umgang und die Vorbereitung von medizinischen Geräten.
Rettungshelfer NRW
In Nordrhein-Westfalen kann man auch den "kleinen" Rettungshelfer-Schein machen; den sogenannten "Rettungshelfer NRW" (RH-NRW). Geregelt ist dies durch die "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungshelferinnen und Rettungshelfer" (RettHelfAPO NRW) des Landes NRW[1]. Im Grunde ist diese Ausbildung vergleichbar mit der Sanitäter-Ausbildung bei diversen Hilfsorganisationen (siehe z. B. "SAN-C"-Lehrgang beim DRK oder "Einsatzsanitäter"-Lehrgang des MHD), schließt aber mit einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung vor dem Gesundheitsamt ab und verlangt Einsatzerfahrung im Rettungsdienst. Die Ausbildung zum "Rettungshelfer NRW" umfasst je 80 Stunden theoretische Schulung und Rettungswachenpraktikum. Der Rettungshelfer NRW darf im Rahmen des Rettungsdienstes ausschließlich als "Fahrer" im Krankentransport eingesetzt werden.
Rettungshelfer Hessen
Auch in Hessen gibt es für die Rettungshelfer-Ausbildung eine gesetzliche Sonderregelung. Hier umfasst die Rettungshelferausbildung 240 Stunden, die sich in 160 Stunden Theorie (Modul 1), 80 Stunden Klinikpraktikum (Modul 2) aufteilen. Der Rettungshelfer wird im Krankentransport und im Rettungsdienst eingesetzt. Das Modul 2 wird bis hier im Vergleich zur Ausbildung zum Rettungssanitäter nur zur Hälfte absolviert. Um die Ausbildung zum Rettungssanitäter abschließen zu können, müssen noch 80 Stunden Klinikpraktikum und 160 Stunden Lehrrettungswachenpraktikum absolviert werden. [2][3]
Ausbildungsliteratur
Auszug aus der Standardausbildungsliteratur:
- Luxem/Kühn/Runggaldier (Hrsg.): "Rettungsdienst RS/RH", Urban & Fischer Elsevier, München, 2006, ISBN 3-437-48040-5
- Markus Böbel, Hans-Peter Hündorf, Roland Lipp (Hrsg.): "LPN-San. Lehrbuch für Rettungssanitäter, Betriebssanitäter und Rettungshelfer", Stumpf & Kossendey; Auflage: 2., Aufl. (April 2006), ISBN 3938179570
Fortbildung
Ein Rettungshelfer muss, abhängig vom Bundesland, eine gewisse Anzahl Stunden jährlichen Pflichtfortbildung absolvieren, damit er weiterhin im Rettungsdienst bzw. Krankentransport eingesetzt werden darf, bzw. eine gewisse Anzahl von Stunden (Bundesland abhängig) im Jahr tätig sein.
Einzelnachweise
- ↑ http://www.bfs-hamm.de/download/RettHelfAPO.pdf
- ↑ Landesrettungsdienstplan Hessen (2005) Punkt 3.5
- ↑ RettSan APruefV von 1992, geändert 2005
Siehe auch
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