RMVP

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Hauptfassade des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda in der Mauerstraße in Berlin-Mitte (1939)

Das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda (RMVP), unter der Leitung von Propagandaminister Joseph Goebbels, übernahm im Deutschen Reich in der Zeit des Nationalsozialismus die inhaltliche Lenkung der Presse, der Literatur, der bildenden Kunst, des Films, des Theaters und der Musik. Als zentrale Institution der NS-Propaganda übte es die Kontrolle über Kultur und Massenmedien aus.

Inhaltsverzeichnis

Gründung und Aufgaben

Am 13. März 1933 verfügte der Reichspräsident Hindenburg per Erlass die Errichtung eines Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (RGBl. I, S. 104). Das Ministerium bezog im Palais am Wilhelmplatz (Wilhelmplatz Nr. 8–9) seinen Berliner Dienstsitz, das bereits von der nun eingegliederten „Vereinigten Presseabteilung der Reichsregierung“ genutzt wurde. Am 25. März 1933 erläuterte Joseph Goebbels vor Intendanten und Direktoren der Rundfunkgesellschaften die zukünftige Funktion des Propagandaminsteriums mit den Worten:

„Das Ministerium hat die Aufgabe, in Deutschland eine geistige Mobilmachung zu vollziehen. Es ist also auf dem Gebiet des Geistes dasselbe, was das Wehrministerium auf dem Gebiet der Wache ist. […] die geistige Mobilmachung [ist] ebenso nötig, vielleicht noch nötiger als die materielle Wehrhaftmachung des Volkes“.[1]

Damit hatte Goebbels offen erklärt, dass sein Ministerium einzig und allein der psychologischen Vorbereitung der deutschen Bevölkerung auf den geplanten Krieg diente.

Unmittelbar nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten wurde der Komplex umfangreich ausgebaut. Dabei wurde die benachbarte US-Botschaft im Kleisthaus baulich einbezogen. Ab 1937 bezogen der US-Botschafter und die Minister Goebbels und Todt den gemeinsamen Komplex Goebbels’sche Dienstvilla – US-Botschaft im Blücherpalais am Pariser Platz 2 und 3.

Das Ministerium war ganz auf die Person von Joseph Goebbels, unter anderem seit April 1930 Reichspropagandaleiter der NSDAP, zugeschnitten. Per Verordnung vom 30. Juni 1933 gingen zahlreiche Geschäftsbereiche anderer Ministerien in den Aufgabenbereich des neuen Ministeriums über. Die Aufgaben des Ministeriums werden in einer Verordnung Adolf Hitlers vom 30. Juni 1933 wie folgt beschrieben:

„Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda ist zuständig für alle Aufgaben der geistigen Einwirkung auf die Nation, der Werbung für Staat, Kultur und Wirtschaft, der Unterrichtung der in- und ausländischen Öffentlichkeit über sie und der Verwaltung aller diesen Zwecken dienenden Einrichtungen.“

Struktur des RMVP

Das RMVP wuchs stetig: war es 1933 mit fünf Abteilungen und 350 Beschäftigten gestartet, arbeiteten 1939 bereits 2000 Angestellte in 17 Abteilungen. Von 1933 bis 1941 stieg der Etat des RMVP von 14 Millionen auf 187 Millionen Reichsmark. Dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Joseph Goebbels, unterstanden drei Staatssekretäre und die von ihnen geleiteten Abteilungen:

  • Staatssekretär I – Walther Funk (1933 – 1937), Otto Dietrich (1937 – 1945)
    • Deutsche Presse
    • Auslandpresse
    • Zeitschriftenpresse
  • Staatssekretär II – Karl Hanke (1937 – 1940), Leopold Gutterer (1940 – 1944), Werner Naumann (1944 – 1945)
    • Haushalt
    • Recht
    • Propaganda
    • Rundfunk
    • Film
    • Personal
    • Landesverteidigung
    • Ausland
    • Theater
    • Musik
    • Schrifttum
    • Bildende Kunst
  • Staatssekretär III – Hermann Esser (1935 – 1945)
    • Fremdenverkehr

Abteilung Film

Mit der Eingliederung der Abteilung V (Film) wurde das Propagandaministerium zur wichtigsten Körperschaft für den deutschen Film neben der Reichskulturkammer und der Reichsfilmkammer. Die Führung der Abteilung übernahm 1933 Ernst Seeger, der seit 1924 bereits die oberste Filmzensurbehörde der Weimarer Republik, die Filmprüfstelle, geleitet hatte. 1939 folgte Fritz Hippler und im April 1944 Hans Hinkel.

Die Abteilung hatte 5 Ressorts:

  • Filmwesen und Lichtspielgesetz
  • Filmwirtschaft
  • Filmwesen im Ausland
  • Filmwochenschauen
  • Filmdramaturgie

1938 kam als weiteres Ressort die Deutsche Filmakademie Babelsberg dazu.

Der Leiter der Filmabteilung konnte, wie Goebbels selbst, Ideen und Themen vorschlagen, Drehbücher in Auftrag geben und Filme, die z. B. militärischen oder außenpolitischen Interessen diente, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen. Andererseits waren er und sein Dienstherr berechtigt, Fehler des „Geschmacks“ und „künstlerische Irrtümer“ zu bereinigen und missliebige Filmprojekte ganz zu unterbinden. Der Leiter der Abteilung Film übernahm auch die Verantwortung für die Herstellung bestimmter abendfüllender Dokumentarfilme. Ihm unterstand außerdem die Deutsche Wochenschau, deren Chef zunächst Hans Weidemann und ab 1939 ebenfalls Fritz Hippler war. Der Leiter der Abteilung Film überwachte die Fertigstellung der Wochenschauen und sorgte dafür, dass sie günstig in den Kinoprogrammen platziert wurden.

Siehe auch: Nationalsozialistische Filmpolitik.

Einfluss des RMVP auf Presse, Film und Rundfunk

Reichspressekonferenz

Hauptinstrument der inhaltlichen Presselenkung war die Reichspressekonferenz, die seit 1. Juli 1933 täglich im RMVP stattfand. Ausgewählte Pressevertreter erhielten dort oftmals sehr detaillierte Anweisungen, welche Meldungen in welcher Form zu veröffentlichen seien. Die Weisungen betrafen alle Teile der Berichterstattung und hatten mitunter recht banale Vorgänge zum Gegenstand. Verbote und ausdrückliche Sprachregelungen wurden zunächst eher selten erlassen, man wollte die vollkommene inhaltliche Uniformierung der Tagespresse vermeiden.

Vielmehr beruhte die Presselenkung des RMVP auf einem Prinzip indirekter Vor- und direkter Nachzensur. Nach Sichtung der entsprechenden Artikel erfolgten Lob und Tadel aus dem Ministerium.

Die Zahl der Presseanweisungen zwischen 1933 und 1945 beläuft sich auf 80.000 bis 100.000 Stück. Die meisten Verstöße wurden bei der Deutschen Allgemeinen Zeitung, beim Berliner Tageblatt und bei der Frankfurter Zeitung festgestellt.

Die Teilnehmer der Reichspressekonferenz waren verpflichtet, die ergangenen Anweisungen nach erfolgter Umsetzung zu vernichten. Weil er die Anweisungen des RMVP an die ausländische Presse übermittelt hatte, saß der Journalist Walter Schwerdtfeger bis 1945 wegen Landesverrats im Zuchthaus.

Aber auch Mitarbeiter der Frankfurter Zeitung und des Dienstes nationaler Tageszeitungen widersetzten sich dem Gebot und versteckten ihre Mitschriften. Sie liegen heute im Bundesarchiv (Deutschland) als ZSg. 102 und ZSg. 101; unter der Signatur ZSg. 110 sind Mitschriften des Metger-Sonderdienstes, einer dem Deutschen Nachrichtenbüro unterstellten Korrespondenz, überliefert. Zeitungen, die keine Korrespondenten in Berlin hatten, erhielten die Anweisungen schriftlich als „Vertrauliche Informationen” (ZSg. 109 im Bundesarchiv (Deutschland)).

Weitere Pressekonferenzen:

  • Kulturpressekonferenz (einmal wöchentlich seit Juli 1936)
  • Glossenkonferenz (unregelmäßig seit Oktober 1938)
  • Wirtschaftspressekonferenz
  • Pressekonferenz für Korrespondenten der ausländischen Presse (zweimal täglich seit März 1938 vom RMVP, einmal täglich vom Auswärtigen Amt)

Filmzensur

Am 9. Februar 1934 bezeichnet Goebbels in einer Rede vor der Reichsfachschaft Film den Film als „eines der modernsten und weitreichendsten Mittel der Beeinflussung der Massen“, das es überhaupt gebe.

An der Praxis der Filmzensur änderte sich nach Gründung des RMVP jedoch zunächst nur wenig. Die seit 1920 bestehenden Prüf- und Oberprüfstellen (insbesondere die zentrale Filmprüfstelle) wurden in die Abteilung Film des RMVP eingegliedert, deren Leitung Ministerialrat Ernst Seeger übernahm, der bereits seit 1919 die Reichsfilmstelle im Reichsministerium des Innern geleitet hatte. Erst 1934 nach der Novellierung des Reichslichtspielgesetzes änderte sich die Prüfpraxis. Zum einen war die Verletzung des nationalsozialistischen, sittlichen und künstlerischen Empfindens als Verbotsgrund in das Gesetz aufgenommen worden. Zum anderen mussten nun jedes Filmvorhaben noch vor Drehbeginn genehmigt werden, nachdem der Reichsfilmdramaturg die Drehbücher kontrolliert hatte.

Siehe auch:

Die Deutsche Wochenschau

Der Abteilung Film des RMVP unterstand zudem Die Deutsche Wochenschau, die ab 1940 begann, die Presse bei der Beeinflussung des öffentlichen Bewusstseins abzulösen und die sich während des Zweiten Weltkrieges zu einem erstrangigen Propagandainstrument entwickelte. Über 300 Filmberichterstatter, z.T. als Bestandteil so genannter Propagandakompanien, waren im Auftrag des Oberkommando der Wehrmacht in Heer, Marine und Luftwaffe im Einsatz, deren Material zentral vom RMVP bearbeitet und vertont wurde. Neben der Kriegsberichterstattung wurden aktuelle politische und kulturelle Ereignisse propagandistisch aufbereitet.

Die sorgsam inszenierten Filmberichte fanden beim Kinopublikum großen Anklang und entfalteten eine beträchtliche Propagandawirkung. 1942 erreichte Die deutsche Wochenschau, die in nahezu allen deutschen Kinos als 20-minütige Zusammenstellung verschiedener Filmberichte vor dem Hauptfilm gezeigt wurde, bereits um die 20 Millionen Kinozuschauer pro Woche.

Rundfunk

Mit einer Verordnung vom 30. Juni 1933 wurden die regionalen Rundfunkanstalten aufgelöst und der dem RMVP unterstellten Reichs-Rundfunk-Gesellschaft angegliedert. Auf Veranlassung von Joseph Goebbels wurde zum 1. Januar 1939 für den Reichsrundfunk die Bezeichnung Großdeutscher Rundfunk eingeführt. Dieser sendete ab Juni 1940 ein nationalsozialistisches Einheitsprogramm für das gesamte Deutsche Reich.

Überschneidungen der Kompetenzbereiche

Zahlreiche Aufgaben des Propagandaministeriums überschnitten sich mit den Kompetenzbereichen anderer Organisationen, die durch ein komplexes Personalgeflecht untereinander verbunden waren und zum Teil ebenfalls der Leitung von Joseph Goebbels unterstanden. Als Berufsorganisation kontrollierte und überwachte die Reichskulturkammer unter anderem Kulturschaffende in Theater, Rundfunk, Film und Presse. Auf Parteiebene gab es zudem drei Reichsleiter mit Medienkompetenzen, deren Zuständigkeitsbereiche sich überschnitten: den Reichspropagandaleiter der NSDAP, Joseph Goebbels, den Reichsleiter für die Presse der NSDAP, Max Amann und den Reichspressechef der NSDAP, Otto Dietrich. Letzterer war als Vizepräsident der Reichspressekammer wiederum Untergebener des Präsidenten der Reichskulturkammer Joseph Goebbels. Mitunter kam es aufgrund von Machtkämpfen, persönlichen Feindschaften und gegenseitigen Abhängigkeiten zu widersprüchlichen Weisungen der verschiedenen Stellen.

Literatur

  • Jürgen Hagemann: Die Presselenkung im Dritten Reich, Bonn 1970, ISBN 3-416-00665-8
  • Lutz Hachmeister, Michael Kloft: Das Goebbels-Experiment. 2005
  • Hilmar Hoffmann: Propaganda im NS- Film I. 1991
  • Stefan Hartwig: Konflikt und Kommunikation. Medienarbeit, Kriegsberichterstattung und Propaganda. 1999
  • Erwin Leiser: Deutschland erwache. Propaganda im Film des Dritten Reiches. 1986
  • NS-Presseanweisungen der Vorkriegszeit. Edition und Dokumentation, hrsg. von Hans Bohrmann und Gabriele Toepser-Ziegert, Bd. 1-7 (1933-1939), München 1984-2001
  • Nils Oschinski: Inhalt und Umsetzung früher nationalsozialistischer Presseanweisungen: Drei Göttinger Zeitungen im Vergleich (1933-1935). München, Grin Verlag 2007.
  • Jürgen Wilke: Presseanweisungen im zwanzigsten Jahrhundert. Erster Weltkrieg - Drittes Reich - DDR, Böhlau Verlag, Köln 2007

Anmerkungen

  1. Jutta Sywottek: Mobilmachung für den totalen Krieg. Die propagandistische Vorbereitung der deutschen Bevölkerung auf den Zweiten Weltkrieg. Opladen 1976, S. 23.

Weblinks


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