- Auseinzelung
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Als Auseinzelung bezeichnet man in der Pharmazie, der Arzneimittelwissenschaft, die Abgabe von z. B. einzelnen Tabletten durch einen Apotheker oder Tierarzt. Dabei werden den üblichen Packungsgrößen einzelne Tabletten nach Verordnung eines Arztes entnommen. Die Abgabe solcher Teilmengen dient der Kostenersparnis; beispielsweise kann bei vermutetem Vorliegen oder bei tatsächlichem Auftreten einer Unverträglichkeit vermieden werden, dass die gesamte Originalpackung entsorgt werden muss.
Das Arzneimittelgesetz (§§ 10, 11) schreibt vor, dass stets die Packungsbeilage sowie Name und Anschrift der abgebenden Apotheke beigefügt werden müssen.
Weblinks
Literatur
- Stephanie Becker-Berke, Birgit Lautwein-Reinhard: Stichwort: Gesundheitswesen. Ein Lexikon für Einsteiger und Insider. 3. vollständig überarbeitete Auflage. KomPart, Bonn 2007, ISBN 978-3-9809562-7-7, (G+G - Kleine Reihe).
Kategorien:- Pharmazie
- Arzneimittelrecht (Deutschland)
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