- Tierarzt
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Ein Tierarzt ist ein Absolvent eines Hochschulstudiums der Veterinärmedizin (Tierheilkunde), dessen Beruf nach staatlicher Approbation in der medizinischen Betreuung von Tieren besteht. Nach Abschluss des Hochschulstudiums kann durch Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Dissertation) der Titel Doctor medicinae veterinariae (Dr. med. vet.) erworben werden. Wie in der Humanmedizin besteht die Möglichkeit, schon während des Studiums an der Dissertation zu arbeiten. Postgradual besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zum Fachtierarzt und zum Diplomate of the European College.
Inhaltsverzeichnis
Berufsfeld
Das Wesen des tierärztlichen Berufs ist in der Berufsordnung für Tierärzte festgelegt:
„Die/der Tierärztin/Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen, zur Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen Tierbestandes beizutragen, den Menschen vor Gefahren und Schädigungen durch Tierkrankheiten sowie Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft zu schützen und auf eine Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft hinzuwirken. Der tierärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. Die/der Tierärztin/Tierarzt ist der berufene Schützer der Tiere.“
– §1 der Bundestierärzteordung
Neben dem freien unabhängigen Beruf als niedergelassene Tierärzte („Praxis“) arbeiten sie auch in der Veterinärverwaltung (Landwirtschaft, Kontrolle von Lebensmitteln usw., siehe auch Amtstierarzt) sowie in der Forschung, Lehre und Industrie.
Die tierärztliche Praxis wird hauptsächlich von der Art der behandelten Tiere bestimmt. Im Bereich der Landwirtschaft sind es vor allem Nutztiere. Kleintierpraxen im städtischen Bereich betreuen überwiegend Heim- und Haustiere sowie Vögel, Fische nehmen neben exotischen Kleintieren schon ausbildungsbedingt einen geringeren Stellenwert in der tierärztlichen Versorgung ein (Ritter, 2007). Andere Praxen spezialisieren sich z. B. auf Chirurgie, Labordiagnostik, Pathologie oder Tiergärten. In den letzten Jahren zeichnet sich im Bereich der Kleintier- und Pferdemedizin eine weitere Spezialisierung ab. Der Anteil an Tierkliniken steigt stetig. Moderne diagnostische Verfahren wie MRT, CT und Doppler-Sonografie haben sich in den letzten 10 Jahren auch hier etabliert. Im Spannungsfeld Heilen/Verhüten tendieren viele Praxen zur Vorbeuge und haben ihr Arbeitsfeld in Richtung Beratung und Schulung ausgeweitet.
Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke leitet sich aus dem Dispensierrecht für praktizierende Tierärzte ab.
In den letzten 10 Jahren ist der Anteil der weiblichen Tierärzte deutlich gestiegen. Er betrug 2003 in Deutschland 44,92 Prozent.
Ähnlich wie in der Humanmedizin erheben Tierärzte für ihre Behandlungen Honorare, für die in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) Mindestsätze festgelegt sind. Da die wenigsten Tiere über eine Krankenversicherung verfügen, wird dieses Honorar vom Besitzer gezahlt, was im Falle einer schweren Erkrankung des Tieres zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
Tierarztpraxis
Eine Tierarztpraxis wird von mindestens einem niedergelassenen Tierarzt geleitet. Sie dient dem Zweck der tierärztlichen Betreuung von Tieren.
Es werden verschiedene Tätigkeitsbereiche der Praxen unterschieden. Eine Großtierpraxis widmet sich der Behandlung landwirtschaftlicher Nutztiere. In einer Kleintierpraxis werden kleine Haus- und Heimtiere einschließlich Ziervögeln, Reptilien und Fischen betreut. Beide Praxisformen sind in einer Gemischtpraxis vereinigt.
Es werden mehrere Praxisformen unterschieden. Eine Einzelpraxis wird von nur einem Veterinärmediziner geführt. In einer Gemeinschaftspraxis liegt die Leitung in den Händen mehrerer Praxisinhaber. Unter einer Praxisgemeinschaft versteht man den zweckorientierten Zusammenschluss (Notdienst, Spezialisierung etc.) von mindestens zwei Tierarztpraxen, wobei jede Praxis sowohl ihre rechtliche, als auch ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit bewahrt. Eine spezielle Form der Tierarztpraxis ist die Tierklinik. Eine weitere spezielle Form sind die mobilen Tierärzte. Sie können als mobiler Service der oben genannten Praxisformen auftreten oder alle Leistungen eigenständig vor Ort anbieten. Vor allem in der Großtiermedizin sind diese Tierärzte auf Rädern verbreitet.
Der Betrieb einer Tierarztpraxis ist mit der jeweils zuständigen Landestierärztekammer abzustimmen. Voraussetzung ist die Approbation als Tierarzt/Tierärztin und die Zulassung durch die zuständige Behörde (Bezirksregierung, Regierungspräsidium).
Statistik
Laut der 2009 im Auftrag der Bundestierärztekammer erstellten Statistik[1] waren am 31. Dezember 2009 in Deutschland 35.780 Tierärzte bei den Tierärztekammern gemeldet (Frauenanteil 48 %, steigende Tendenz). 25.413 von ihnen waren tierärztlich tätig (Frauenanteil 50 %). Insgesamt 10.367 waren nicht bzw. nicht mehr tierärztlich tätig. Abzüglich der hier mit eingerechneten Doktoranden und Ruheständlern waren 755 arbeitslos (abnehmende Tendenz), 1.597 übten den Beruf nicht aus und 867 gingen einer berufsfremden Tätigkeit nach.
Dennoch ist das tierärztliche Studium nach wie vor attraktiv. Von Ende 2001 bis Ende 2006 hat die Gesamtzahl der Tierärzte um 3.362 zugenommen. An den veterinärmedizinischen Bildungsstätten waren im Wintersemester 2006/2007 6.522 Studenten immatrikuliert (Frauenanteil 86 %). Im Jahr 2006 legten 888 Studenten die Staatsprüfungen der Fachrichtung Veterinärmedizin in Deutschland ab.
Einzelnachweise
- ↑ Dt. TÄBl. 58 (2010), S. 500–505
Weblinks
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