Radlpassstraße

Radlpassstraße
76
Basisdaten
Name: Radlpass Straße
Gesamtlänge: 49,3 km
Bundesland: Steiermark
Verlaufsrichtung: Nord-Süd

Die Radlpass Straße (B 76) ist eine Landesstraße in Österreich mit einer Länge von 49,3 km. Namensgebend ist der Radlpass, ein Alpenpass auf der Grenze von Österreich und Slowenien.

Die Radlpass Straße beginnt in der Gemeinde Lieboch an einem Kreisverkehr mit der Packer Straße (B 70). Die B 76 kreuzt in Folge die Süd Autobahn (A 2). An der Gemeinde Lannach führt die B 76 auf einer Umfahrungsstraße vorbei. Jedoch siedeln sich laufend Industrie- und Gewerbebetriebe entlang der Radlpassstraße an, was zu einem sehr starken Verkehrsaufkommen führt. Im Berufsverkehr ist aufgrund der kleindimensionierten Kreisverkehre (Kurvenradien) in den Gemeindegebieten von Lannach und Deutschlandsberg mit Staus zu rechnen. In weiterer Folge führt die B 76 weiter über Stainz bis nach Deutschlandsberg. Diese Strecke geht teilweise durch sehr hügeliges Gelände, was zur Folge hat, das die Radlpass Straße hohes Gefälle bzw. Steigungen aufweist. An vielen Steigungen wurde ein dritter Fahrstreifen errichtet um schnelleren Verkehrsteilnehmern das Überholen zu ermöglichen. An Deutschlandsberg führt die B 76 auch als Umfahrungsstraße vorbei. Südlich von Deutschlandsberg zweigt die Sulmtal Straße (B 74) von der Radlpass Straße ab. Als nächste größere Ortschaft folgt Eibiswald. Hier kreuzt die B 76 die Südsteirische Grenz Straße (B 69). Auf einem kurzem Stück teilen sich die beiden Landesstraßen dieselbe Straße. Der weitere Verlauf der Radlpass Straße führt zum Radlpass an die Grenze zu Slowenien.

Geschichte

Die Straße von Graz über Straßgang, Lannach, Stainz, Frauenthal bis Deutschlandsberg wurde durch das Gesetz vom 3. Oktober 1868 den Bezirksstraßen I. Klasse zugerechnet. [1] Seit dem 1. April 1938 werden die Bezirksstraßen I. Ordnung in der Steiermark als Landesstraßen geführt. [2]

Die Radlpass Straße gehört seit dem 1. Jänner 1951 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[3]

Quellen

  1. Gesetz vom 3. Oktober 1868, giltig für das Herzogthum Steiermark, womit die Bezirksstraßen I. Classe bestimmt werden. LGBl. Nr. 14/1868.
  2. Gesetz über die öffentlichen Straßen mit Ausnahme der Bundesstraßen (Landes-Straßenverwaltungsgesetz). LGBl. Nr. 20/1938, § 59 Abs. 2(b).
  3. Bundesstraßengesetz vom 18. Februar 1948, Verzeichnis D.


Die Radlpass Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.

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