- Auslandsgeltung des deutschen Strafrechts
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Unter der Auslandsgeltung des deutschen Strafrechts auch (deutsches) internationales Strafrecht versteht man die Geltung deutscher Strafvorschriften auch außerhalb des Gültigkeitsbereichs des deutschen Grundgesetzes.
Inhaltsverzeichnis
Regelung
Die örtliche Gültigkeit des deutschen Strafrechts richtet sich nach dem Ort der Begehung einer Straftat. Zunächst ist das deutsche Strafrecht „im Inland“, d.h. im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes oder vereinfacht auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gültig. Daneben gilt es jedoch auch
- für alle vom deutschen Strafrecht sanktionierten Taten auf unter deutscher Flagge fahrenden Schiffen und in das deutsche Staatszugehörigkeitszeichen tragenden Luftfahrzeugen, unabhängig davon, wo sie sich befinden
- für bestimmte vom deutschen Strafrecht sanktionierte Taten im gesamten Ausland, also einschließlich des Inlands weltweit, um deutsche oder internationale Rechtsgüter zu schützen. Derzeit besteht diese Gültigkeit nur für Taten, die das Strafgesetzbuch sanktioniert.
Diese Auslandsgeltung bestimmt sowohl die Strafbarkeit als auch den Strafrahmen von Taten und ist unabhängig davon, ob die jeweilige Tat am Ort der Begehung nach dem dortigen Recht zulässig ist oder anders bestraft wird.
Schutz deutscher Rechtsgüter
Die zum Schutz deutscher Rechtsgüter im Ausland sanktionierten Tatbestände erfordern einen Zusammenhang mit dem deutschen Staat, in vielen Fällen indem Täter und Opfer oder Täter oder Opfer Deutsche sind. Grundlage ist § 5 StGB (§ 5 StGB).
Schutz internationaler Rechtsgüter
Auch ohne Bezug zum deutschen Staat sanktioniert das deutsche Strafrecht Verstöße gegen bestimmte international anerkannte Rechtsgüter. Grundlage ist § 6 StGB (§ 6 StGB).
Auslandsgeltung fremder Strafrechte
Auch andere Rechtssysteme lassen ihr Strafrecht außerhalb des eigenen Staatsgebiets gelten. Dazu gehören das österreichische und in geringem Umfang das schweizerische Rechtssystem.
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