- Radverkehrsbeauftragter
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Ein Fahrradbeauftragter (auch: Radverkehrsbeauftragter, in der Schweiz: Velobeauftragter) ist der/die für alle Belange des Fahrradverkehrs zuständige Mitarbeiter/in in einer Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung, in einzelnen Bundesländern auch in einem Ministerium. Er/sie ist meist hauptamtlich eingestellt, kann in Einzelfällen aber auch ehrenamtlich bestellt sein.
Je nach örtlichen Verhältnissen sind die Kompetenzen unterschiedlich geregelt. So weist in Leipzig eine Dienstanweisung dem Fahrradbeauftragten folgende Aufgaben zu: u.a. die Geschäftsführung in einer Arbeitsgruppe Radverkehr, sämtliche Planungen zum Fahrradverkehr und die Gegenzeichnung sämtlicher Straßenneu- und -umbauten sowie die Öffentlichkeitsarbeit für den Fahrradverkehr.
In anderen Kommunen gehören auch zu den Aufgaben:
- Koordinierung von Fahrradaktiviäten der verschiedenen Vereine und Institutionen
- Planung und Durchführung von Veranstaltungen mit Fahrrädern
- Fahrrad im Umweltverbund
- Fahrradfreundliche Verkehrsregelung
- Verkehrssicherheit für Radfahrer
- Dokumentation der Entwicklung und der Tätigkeiten
Fahrradbeauftragte gibt es mindestens 12 bei Landesbehörden und in mindestens 64 Städten oder Kreisen in Deutschland.[1]
Quellen
- beispielhafter Bericht zum Radverkehr in Dortmund (PDF; 4,47 MB)
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