- Ausrückeordnung
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Eine Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) enthält Grundregeln für die Alarmierung von Alarmfällen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Sie ist wichtig für die Gefahrenabwehr und den Katastrophenschutz.
Dabei wird einem so genannten „Alarmstichwort“ und einer so genannten „Alarmstufe“ eine Kette von „Alarmreaktionen“ zugeordnet (z. B. „Feuer 3“).
Inhaltsverzeichnis
Struktur
Eine Alarm- und Ausrückeordnung besteht aus Alarmstichworten, Alarmstufen und den daraus folgenden Alarmreaktionen.
Das Alarmstichwort besteht aus einem kurzen, prägnanten Wort, das die Art des Alarmes definiert. Die Alarmstufe, beschreibt das Ausmaß bzw. die Größe eines Alarmes in Form einer Ziffer oder durch Wörter wie „klein“, „mittel“ oder „groß“.
Der Kombination von Alarmstichwort und Alarmstufe stehen Alarmreaktionen gegenüber - also was in einem bestimmten Fall alarmiert werden soll.
In Deutschland haben sich im Bereich der Hilfsorganisationen ähnliche Alarmstichworte bzw. „Alarmkategorien“ herausgebildet, die meistens mit einem Buchstaben abgekürzt werden, dem die Alarmstufe als Zahl nachgestellt wird (beispielsweise „F2“).
- Mögliche Stichworte aus dem Bereich der Feuerwehr (fett: Abkürzung):
- Feuer bzw. Brand bei Brandeinsätzen,
- Hilfe bzw. TH bei Technischen Hilfeleistungseinsätzen,
- Gefahrgut bzw. GSG bei Gefahrgutunfällen bzw. Einsätzen mit Gefährlichen Stoffen und Gütern,
- Wasser bei Einsätzen auf Gewässern; zum Beispiel Wasserrettung von Personen,
- Bahn bei Einsätzen in und um Bahnanlagen.
- Mögliche Stichworte des Technischen Hilfswerkes:
- Beleuchtung, Einsatz für Fachgruppe Beleuchtung,
- Räumen, Einsatz für Fachgruppe Räumen,
- Rettung, Menschenrettung aber auch Rettung von Tieren,
- Sprengen, Einsatz für Fachgruppe Sprengen,
Bei Großschadenslagen kommen auch die Stichwörter Vollalarm bzw. Großalarm oder MANV (Massenanfall von Verletzten) vor.
AAO bei Rettungsdienst und Feuerwehr
Die Alarm- und Ausrückeordnungen werden von der jeweils zuständigen Rettungsleitstelle, die u. a. für die Annahme von Notrufen verantwortlich ist, verwendet um für bestimmte Alarmstichworte eine möglichst optimale Reaktion zu erreichen. Ein wichtiges Kriterium ist die Zeit bis die Rettungsmittel zur Verfügung stehen (Hilfsfrist). Freiwillige Feuerwehren etwa brauchen eine gewisse Zeit bis sie zur Verfügung stehen, Berufsfeuerwehren stehen schneller zur Verfügung - sind aber nicht überall vorhanden. Außerdem sind die Einheiten unterschiedlich ausgerüstet.
Die AAO hängt ab von der Verteilung von Mannschaft und Gerät im Land, sowie vom Zuständigbereich der Leitstelle bzw. vorhandenen Länder- bzw. Landkreisgrenzen ab.
Die AAO ist in der Software der Leitstelle integriert und beachtet auch die entsprechenden Alarmpläne der zu alarmierenden Einheiten. Das ermöglicht eine optimale Alarmierung, da die Software unter anderem Informationen über den Einsatzstatus von bestimmten Fahrzeugen hat. Das heißt beispielsweise, dass keine Fahrzeuge alarmiert werden, die defekt oder bereits im Einsatz sind. In Deutschland wird dazu das Funkmeldesystem genutzt.
Weiterhin legt die AAO fest welches Alarmierungssystem benutzt wird (Sirene oder Funkmeldeempfänger).
Beispiel Brandbekämpfung
Wird einer Leitstelle über einen Notruf ein Wohnungsbrand gemeldet, so könnte das Alarmstichwort „Feuer 2“ (2 entspräche Mittelbrand und Gefahr für Menschenleben) gelten. Nach AAO könnten, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, etwa folgende Einsatzfahrzeuge mit entsprechender Mannschaft und Gerät alarmiert werden:
- ein Einsatzleitfahrzeug für die Einsatzleitung
- ein Löschgruppenfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug zur ersten Brandbekämpfung
- eine Drehleiter zur Menschenrettung
- ein weiteres Löschgruppenfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug zur weiteren Löschwasserversorgung
- ein Rettungswagen (auch für die Sicherung der Einsatzkräfte)
Beispiel Technische Hilfeleistung
Wird einer Leitstelle über einen Notruf ein Verkehrsunfall an einem Bahnübergang gemeldet, so könnte das Alarmstichwort „Bahn“ mit dem Zusatz, „PKW gegen Zug, eine Person eingeklemmt“ lauten. Nach AAO könnten, abhängend von den örtlichen Gegebenheiten und Regelungen, etwa folgende Einsatzfahrzeuge mit entsprechender Mannschaft und Gerät alarmiert werden:
- ein Einsatzleitfahrzeug für die Einsatzleitung
- ein Löschgruppenfahrzeug für die Befreiung der eingeklemmten Person
- ein Rüstwagen um zusätzliches Gerät für die Rettungsarbeiten zur Verfügung zu stellen
- ein Tanklöschfahrzeug zur Sicherstellung des Brandschutzes
- ein Rettungswagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug
- die Bundespolizei zur Übernahme der bahnpolizeilichen Aufgaben
- in Deutschland: der zuständige Notfallmanager der Deutschen Bahn zur Erdung der Oberleitung und für die Einsatzleitung im Bereich der Bahnanlage
Ausnahmen
In besonderen Fällen können die Verantwortlichen (Einsatzleiter, Leitstellen-Verantwortlicher) von der AAO abweichen, wenn es zur besseren und schnelleren Hilfe erforderlich ist.
So können aus taktischen Gründen auf Weisung des Einsatzleiters Einsatzfahrzeuge mitgeführt werden, ohne dass diese von der Leitstelle alarmiert worden sind, beispielsweise eine Drehleiter bei einer Rettung aus dem Eis.
Weblinks
- Mögliche Stichworte aus dem Bereich der Feuerwehr (fett: Abkürzung):
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