Raubheirat

Raubheirat
Redundanz Die Artikel Raubehe und Brautraub überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. Stywiz 09:41, 20. Jan. 2008 (CET)

Eine Raubehe ist eine Form der Heirat, bei der ein Partner den anderen raubt. Sie ist aus der Ethnologie als – durch Brauchtum abgesicherte – Form der Exogamie zwischen Stämmen oder deren Unterabteilungen geläufig. Häufiger als die Raubehe ist dementsprechend die Scheinraubehe.

Diese Form der Entführung einer oder mehrerer Frauen durch eine feindliche Gruppe durch einen Überfall oder Angriff kommt bei traditionell kriegerischen Völkern und Stämmen vor. So wird eine solche Praxis von den Yanomami-Indianern des südamerikanischen Regenwaldes berichtet. Ein bekanntes Beispiel ist auch der Raub der Sabinerinnen aus der Sagengeschichte um die Gründung der Stadt Rom, der praktisch eine gezielte Zwangsverschwägerung zweier Stämme bedeutete.

Einer Theorie McLennans zufolge soll es sich bei der Raubheirat um die früheste Form der Eheschließung handeln; früher hätte nach ihm die Menschheit weiblichen Infantizid praktiziert und sei dadurch gezwungen gewesen, Frauen gewaltsam zu erobern.

Die "Raubehe" ist von der "Entführungsehe", die mit Willen der entführten Frau gegen den Willen ihrer Familie vorkommt, und von der "Zwangsverheiratung" zu unterscheiden, die ohne oder gegen den Willen der Frau, aber mit Einwilligung beider Elternpaare arrangiert wird


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