Raubgräber

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Als Raubgrabung bezeichnet man Grabungen nach Bodendenkmälern unter Verstoß gegen entgegenstehende Rechtsvorschriften.

Inhaltsverzeichnis

Grabungen

Zu unterscheiden sind Raubgrabungen von wissenschaftlichen Ausgrabungen. Diese dokumentieren den archäologischen Befund (Bodenverfärbungen, Lage der Gegenstände zueinander) und sichern so das Bodendenkmal, dessen Originalsubstanz durch eine Ausgrabung ja immer zerstört wird, in Form einer Dokumentation, die in der Regel aus Funden und Aufzeichnungen (Pläne, Fotografien, Zeichnungen, Grabungstagebuch) der Befunde besteht

Geschichte

Raubgrabungen gab es bereits während der Vorgeschichte. Während sie sich damals in erster Linie auf die Plünderung von Beigaben in Gräbern richteten, zielen sie heute in der Regel auf archäologisch relevante Funde. Damals wie heute setzten sich Täter aus finanziellem Interesse – und heute auch häufig wegen des „Spaßes“ einer spannenden Suche – über entgegenstehende Schutzvorschriften hinweg.

Raubgräber sind inzwischen mit technischem Gerät zugange, mit dem sie gezielt nach Funden suchen. Dies begann mit Metalldetektoren. Viele deutsche Bodendenkmäler sind oberflächlich mittlerweile nahezu metallfrei. Inzwischen werden auch noch andere Techniken eingesetzt.

Schäden durch Raubgräberei

Raubgrabungen schaden mehrfach:

  • Wichtige Funde gehen für die Allgemeinheit verloren.
  • Das undokumentierte und unfachliche Graben nach historischen Gegenständen zerstört in ganz erheblichem Umfang für „wertlos“ gehaltene Artefakte und Grabungsbefunde.
  • Bei Gräbern von gefallenen Soldaten kann durch Entwendung der eventuell noch vorhandenen und nicht ausgewerteten Erkennungsmarke eine Identität unwiderruflich zerstört werden.

Rechtliche Lage

Deutschland

Warung vor Raubgrabungen an der Ruine der Raffenburg in Hagen

Die Zuständigkeit für Bodendenkmale und Bodenfunde ist in allen deutschen Bundesländern durch Denkmalschutzgesetze geregelt, Nachforschungen oder das Graben nach, sowie auf Bodendenkmälern ist aufgrund der Denkmalschutzgesetze genehmigungspflichtig. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Nachforschen oder Graben ohne Genehmigung stellt eine Raubgrabung dar.

Die Genehmigung kann mit Bedingungen oder Auflagen verknüpft werden, beispielsweise auf bestimmte Gebiete beschränkt sein. Die Zuständigkeit, eine solche Genehmigung zu erteilen ist – je nach Bundesland – unterschiedlich. Alle Funde sind zu dokumentieren und der zuständigen Fachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege) zu melden. Unabhängig davon müssen die Grundstückseigentümer zustimmen, dass ihr Grundstück zu diesem Zweck betreten werden darf. Wer Funde ohne Kenntnis der Grundstückseigentümer oder anderer Berechtigter in Besitz nimmt, verstößt nicht nur gegen das jeweilig Denkmalschutzgesetz, sondern macht sich auch der Unterschlagung schuldig; wer sie kauft, geschenkt bekommt oder zu verkaufen hilft der Hehlerei. Die Eigentumsverhältnisse bei Bodenfunden sind gesetzlich geregelt. In einigen deutschen Bundesländern z.B. Bayern, Hessen, gehören sie zur einen Hälfte dem Grundstückseigentümer, zur anderen dem Finder (§ 984 BGB). In der Mehrzahl der Bundesländer gilt das „Schatzregal“ nach dem alle Bodenfunde, ohne Entschädigung des Eigentümers sowie des Finders, an das Bundesland fallen.

Folgen eines Verstoßes gegen diese Gesetze können sein:

  • bei Verstoß gegen die Denkmalschutzgesetze Geldbußen nach dem Denkmalschutzgesetz
  • Einzug benutzter Geräte (Metalldetektoren, Grabungswerkzeuge usw.)
  • Beschlagnahme der Funde
  • möglicher Regress bei verursachten Schäden
  • zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers, sei es des Eigentümers, auf dessen Grundstück der Fund entnommen wurde, sei es der Staat, dessen Schatzregal verletzt wurde.

Österreich

In Österreich gilt für alle Bundesländer ein einheitliches Denkmalschutzgesetz. Eine Bewilligung zur Nachforschung bzw. Grabung nach Bodendenkmälern kann nur vom Bundesdenkmalamt an Personen erteilt werden die ein einschlägiges Universitätsstudium absolviert haben.

Bei zufällig entdeckten Bodendenkmalen gelten ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. Die Meldung muss spätestens am Tag der Auffindung folgenden Werktag erfolgen. Die Fundstelle muss bis zur Begutachtung durch das Denkmalamt unverändert belassen werden.

Die Eigentumsverhältnisse bei Bodenfunden sind durch den § 399 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelt welcher eine Teilung zu gleichen Teilen zwischen Finder und Grundstückseigentümer vorsieht. Ein Schatzregal, wie in den meisten deutschen Bundesländern, gibt es in Österreich nicht.

Beispiele

  • Besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit erregte der durch eine Raubgrabung zu Tage gebrachte Fund der Himmelsscheibe von Nebra.
  • Aktuell sind Raubgräber besonders aktiv im Irak, wo archäologische Fundplätze in großem Umfang zerstört werden,
  • aber auch schon seit Jahrzehnten in Süd- und Mittelamerika, wo durch organisierte Raubgräber z.B. ganze Nekropolen in Trichterfelder verwandelt wurden und werden.

Literatur

  • Peter Fasold, Dagmar Stutzinger: Raubgrabungen zerstören das archäologische Erbe. Begleitheft zur Ausstellung Fundort: Unbekannt - Raubgrabungen in Hessen, Wiesbaden 1995 (Archäologische Denkmäler in Hessen 127)
  • Daniel Graepler: Fundort unbekannt. Raubgrabungen zerstören das archäologische Erbe. Eine Dokumentation, Biering, München 1993
  • Heinz Günter Horn (Hrsg.): Archäologie und Recht - Was ist ein Bodendenkmal?. Heinz Günter Horn, Hiltrud Kier, Jürgen Kunow, Bendix Trier im Auftrag des Ministeriums für Stadtentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. von Zabern. Mainz 1993. ISBN 3-8053-1319-5.
  • Ulrike Löw: Raubgrabungen im Irak, in: Mitteilungen der Deutschen Orientgesellschaft 137 (2003), S. 57-80
  • Hans Georg Niemeyer (Hrsg.): Archäologie, Raubgrabungen und Kunsthandel. Podiumsdiskussionen auf der 23. Mitgliederversammlung des Deutschen Archäologen-Verbandes in Münster, 26. Juni 1993, Hannover 1995 (Schriften des Deutschen Archäologen-Verbandes, 13)
  • Peter Watson und Cecilia Todeschini: Die Medici-Verschwörung. Der Handel mit Kunstschätzen aus Plünderungen italienischer Gräber und Museen. Aus dem Amerikanischen von Ulrike Seith und Jana Plewa, Parthas Verlag, Berlin 2006

Webpublikationen:

Filmographie

  • „Archäologen, Plünderer und die Königin von Saba.“ Dokumentation, 60 Min., Produktion: arte, Regie: Karel Prokop, Sendung: 17. Februar 2007, Inhaltsangabe von arte, Videos: 1., 2. und 3. Teil
  • Abenteuer Wissen: Tatort Fürstengrab. Dokumentation, 30 Min., Produktion: ZDF, Sendung: 24. Januar 2007, Inhaltsangabe des ZDF
  • Goldgrube Bulgarien: Dorado für Archäologen- und Kunsträuber. Dokumentation, 7 Min., Autor: Tom Fugmann, Produktion: WDR, Sendung: 21. Januar 2007, Inhaltsangabe des WDR
  • „Griechenlands Schatzinsel. Antikenschmuggel im großen Stil.“ Dokumentation, 6 Min., Autor: Christoph Spielberger, Produktion: ZDF-aspekte, Sendung: 2. Februar 2006, Inhaltsangabe von aspekte
  • Eine Kultur wird geplündert - Das Geschäft der Grabräuber in Peru. 2000, Regie: Hans Gifforn, Produktion: arte, Erstsendung: 9. September 2000, Inhaltsangabe von arte

Weblinks

Allgemein
Deutschland
Italien
Irak


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