- Rauschbrand
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Rauschbrand ist eine nicht-ansteckende, akut und hoch fieberhaft, manchmal endemisch verlaufende Tierseuche. Erreger der Krankheit ist das anaerobe sporenbildene Bakterium Clostridium chauvoei. Die Sporen dieses Bakteriums sind sehr widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse und können deshalb lange im Erdboden überleben. Typische, den Landwirten meist bekannte Rauschbrandgebiete liegen in Niedersachsen und in manchen Tälern Oberbayerns.
Insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen sind gefährdet, die Todesrate bei infizierten Tieren ist sehr hoch, sie sterben meist innerhalb eines Tages. Das Fleisch der verendeten Tiere kann nicht verwertet werden.
Die natürliche Infektionsquelle für die Ansteckung der Tiere bilden Futter oder Wasser, die mit Sporen des Rauschbranderregers kontaminiert sind, oder Wundinfektionen. Deshalb tritt eine Häufung der Fälle in den Sommermonaten mit Weidegang auf. Die Inkubationszeit beträgt 1 bis 5 Tage.
Inhaltsverzeichnis
Pathogenese und Klinik
Die Sporen werden über Mikroläsionen des Darmepithels aus dem Futter aufgenommen. So gelangen diese lymphogen und hämatogen in die Skelettmuskulatur, wo sie auskeimen. Die Bakterien scheiden Toxine und Enzyme, die das Gewebe zerstören, aus und produzieren zudem Gas. Es entstehen sogenannte Gasödeme, die ein typisches "Knistern" beim Palpieren zeigen. Diese sind anfänglich heiß und schmerzhaft, werden aber schnell kühl und schmerzunempfindlich. Durch die weitere Toxinausschüttung tritt dann rasch der Tod ein.
Diagnose
Klinischer Verdacht besteht bei typischem Palpationsbefund. Der Erreger lässt sich aus Abklatschproben der veränderten Muskulatur über Immunfluoreszenztests nachweisen.
Differentialdiagnosen
Milzbrand, Pararauschbrand
Therapie
Im Anfangsstadium hilft evtl. noch Penicillin und das chirurgische Schaffen aerober Bedingungen. Insgesamt ist die Prognose sehr schlecht.
Prophylaxe
In gefährdeten Gebieten ist 1 bis 2 Monate vor dem Weideaustreib eine aktive Schutzimpfung möglich. Die erste Schutzimpfung gegen diese Tierseuche wurde im Jahre 1922 entwickelt.
Für infizierte Tiere besteht Anzeigepflicht und Schlachtverbot.
Weblinks
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- Anzeigepflichtige Tierseuche
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