- Austragshaus
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Unter Korbhaus oder Austragshaus versteht man ein auf der Hofstätte errichtetes kleineres Gebäude, das für die Altbauern errichtet wurde und nach der Übergabe des Hofes an die Erben jenen als Wohnstätte dient. Weitere Begriffe sind Ausgeding(e)haus, Nahrungshaus, Auszugshaus oder Stöckli.
Die Übergabe des Hofes wird durch einen Vertrag geregelt, der als Ausgedinge, in Bayern jedoch als Austrag bezeichnet wird, da der bisherige Besitzer aus den Büchern "ausgetragen" wird. Gelegentlich wird auch der juristische Begriff auf das Gebäude übertragen.
Die Bewohner des Austragshauses bezeichnet man als Austrägler, seltener auch als Nahrungsmänner bzw. -frauen, in Bayern als Austragsvater/-mutter. Im allgemeinen waren Austragshäuser nur auf reichen Höfen vorhanden, auf ärmeren Höfen mussten sich die Austrägler mit einer Austragsstube begnügen. In einigen Landschaften, wie etwa dem Altmühljura, besaßen jedoch viele Höfe ein Austragshaus.
Korb- oder Austragshäuser sind in der Regel einfach und schlicht. Auf kleiner Grundfläche errichtet, sind sie jedoch häufig mehrstöckig. Oft wurden Teile des Gebäudes, in dem sich die Austragswohnung befand, als Nutzraum verwendet, beispielsweise als Backhaus.
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