Wohnhaus

Wohnhaus

Der Begriff Wohngebäude bezeichnet ein Gebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient. Umgangssprachlich bezeichnet man es oft einfach als (Wohn-)Haus.

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff

In Deutschland wird der Begriff vor allem in den Landesbauordnungen gebraucht. Dort gelten als Wohngebäude solche Gebäude, die ausschließlich für Wohnzwecke bestimmt sind. Für gewöhnlich sind freiberufliche Tätigkeiten inbegriffen, teilweise auch vergleichbare gewerbliche Nutzungen. Es können also auch gemischt genutzte Gebäude sein, soweit der Charakter einer Wohnnutzung erhalten bleibt.

Die Bauordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Wohngebäuden nach der Höhe:

Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7 m und nicht mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 m über der Geländeoberfläche liegt. (Landesbauordnung NRW)

Differenzierung

Zur Unterscheidung verschiedener Haustypen kann zum Beispiel nach Nutzung, Baukonstruktion oder Stellung zu Nachbargebäuden und Art des Grundrisses differenziert werden. Nachfolgend einige Beispiele:

Man unterscheidet auch, je nachdem, ob die Wirtschaftsräumlichkeiten im Wohngebäude untergebracht sind, das Eindachhaus oder, wenn sie als eigenständiges Gebäude stehen, verschiedene Gebäudeensemble: Paarhof, Haufenhof. Sind einzelne Bestandteile aneinander gebaut entstehen Flügel, traditionelle Formen: Zweiseithof, Dreiseithof, Vierseithof. Bei modernen Wohnhäusern sind solche Differenzierungen ungebräuchlich.

Grundrisskonfigurationen:

  • Punkthaus: Als Punkthäuser bezeichnet man Gebäude mit einem um einen Mittelpunkt zentrierten Grundriss. Meist werden mit dem Begriff Punkthaus mehrstöckige Wohnhochhäuser mit inneren Erschließungskern und außenliegenden Wohneinheiten bezeichnet. Im Gegensatz zu anderen Gebäudetypen reagiert die Form von Punkthäusern nicht auf umgebende Formen von Landschaft oder städtebaulichen Bestand.
  • Einraumhaus: Einfachste Aufteilung des Grundrisses
  • Bei aneinander gebauten oder verschmolzenen Bauten wird von Gebäudeflügel gesprochen. Eine dreiflügelige Anlage umgibt zumeist einen Ehrenhof, der in der Regel zur Erschließungsseite hin offen ist. Eine vierflügelige Anlage umschließt wie der bäuerliche Vierseithof oder der klösterliche Kreuzgang einen zumeist rechteckigen, geschlossenen Innenhof.
  • Hofhausmit Innenhof: Das altorientalische Hofhaus (z. B. der Sumerer) stellt einen der frühesten Vertreter dieses Bautyps dar. Die Grundrisse sind oft unregelmäßig und entwickeln viele Varianten, die im Westen an der ganzen Mittelmeerküste zu finden sind und im Osten in ganz Asien bis hin zu den Chinesischen Formen. Zu diesen Bauformen zählen auch der Vierkanter, die südländische Villa: die Patio- und Atriumhäuser.

Traditionelle Bauweisen in ethnologischem Kontext:

Geschichte der Wohnhaustypen

Altes Haus in Oberbayern.

Historische Entwicklung von Häusertypen ist im Folgenden genannt:[1]

Antike

  • Megaron als Haustyp des antiken Griechenlands
    • Prostashaus als eine Weiterentwicklung des Megarons durch die Verschmelzung mit dem mediterranenem Hofhaus.
  • Pastashaus ein Haustyp, der sich im viertem vorchristlichem Jahrhundert im Norden Griechenlands verbreitete.
  • Peristylhaus als eine Hofhausform die im Hellenismus weite Verbreitung fand und die Römer beeinflußte.
  • Römerhaus als Sammelbegriff der Häuser des Römisches Reiches

Mittelalter und Neuzeit

Vorindustrielles Stadthaus

Entstanden aus der Tradition der mittelalterlichen Städte vereint es Wohnen und Arbeiten für Handwerker, Kaufleute und Ackerbürger unter einem Dach. Ein für die Stadt oder Stadtteil einheitliches Aussehen und Größe ergibt sich aus den Größen der Bauparzellen, Bauordnungen und Zeitpunkt des Wiederaufbaus nach Zerstörung ganzer Areale. Die Stadthäuser stammen aus der Zeit der Gotik bis zum Klassizismus.

Städtisches Mietshaus

Entstanden ist das Mietshaus in der Zeit, als die Städte in der Industrialisierungsphase einen enormen Bevölkerungszuwachs hatten. Die städtischen Mietshäuser wurden als Kapitalanlage angelegt und damit auf Rendite optimiert. Das bedeutet: maximal mögliche Bebauung des Grundstücks, 4 bis 5 Vollgeschosse, unter Umgehung der Bauvorschriften auch mehr. Die extremste Ausprägung sind die Mietskasernen. Andererseits können städtische Mietshäuser auch großbürgerliche Wohnungen mit 500m² Wohnfläche und mehr enthalten, mit entsprechend repräsentativer Innengestaltung. Die Außengestaltung erfolgte typisch in einem der vielen Stilrichtungen des Historismus. Die Bauweise folgte anfänglich teilweise noch vorindustriellen Traditionen, z. B. Fachwerk, das aber bauaufsichtlich bald verboten wurde und Baustoffe der Industrialisierung wie Mauerwerk aus genormten Backsteinen, Stahlträger und Beton setzte sich durch. Die Grundrisse entsprechen meist einem der örtlichen Typen.

Siedlungshaus

Sozial motivierter Großsiedlungsbau

Angesichts der elendigen Wohnverhältnisse der Arbeiter-Familien gab es verschiedene Ansätze wohlhabender Personen, diese Not zu lindern. Typische Beispiele sind die Werkssiedlungen großer Fabriken. Auch private Vereine errichteten Siedlungen unter sozialen Aspekten, beispielhaft sei die Siedlung Ostheim in Stuttgart. Typisch für diese Siedlung ist eine große Anzahl von ähnlichen Häusern, etwa Reihenhäuser, Doppelhäuser mit mehreren Wohnungen oder Mehrfamilienhäuser. Nach dem ersten Weltkrieg wurden viele Wohnsiedlungen durch Genossenschaften organisiert.

Städtische Villa

Einfamilienhaus mit gehobenem Anspruch an Wohnfläche, Komfort und Repräsentationsbedürfnis für die Oberschicht der Stadtbevölkerung. Die Städtische Villa entstand typisch in der Zeit von 1850 bis etwa 1930 und verdeutlicht im Stil deutlich den herrschenden Zeitgeschmack.

Großwohnungsanlagen

Geschichte der Wohnhauskonstruktion

In Mitteleuropa lassen sich im Hausbau verschiedene Phasen abgrenzen, die sich in Bauweise und verwendeten Materialien unterscheiden.

  • Vorindustrielle Phase - Verwendung lokal verfügbarer Baumaterialien außer in den Repräsentationsgebäuden der gehobenen Schichten
    Seit der Gotik findet sich aufwändiges Dekor, zunehmend im reichen Bürgerhaus, später allgemein:
  • Gründerzeitphase (ca. 1850 bis Ende des Ersten Weltkriegs) - Verwendung industriell hergestellter Baumaterialien
    • Backstein, Gipsdielen, Beton
    • Gesägte Balken und Bretter
    • Geländer aus Gusseisen
    • Vorgefertigte Dekorelemente
    • Deckenkonstruktionen aus
      • Holzbalkendecken mit Einschubboden aus Holz oder Fertigelementen (Gips)
      • Gewölbe aus Ziegel und Stampfbeton
      • Stahlträgerdecken mit Beton-Füllung oder Preussische Kappen
  • Zwischenkriegszeit (ca. 1920 bis 1940) - Verwendung industriell hergestellter Baumaterialien wie in Phase davor
    • Vereinfachtes Dekor
  • Wiederaufbauphase (1945 bis ca. 1960) - Bauen unter dem Diktat des Mangels
    • Verwendung von Materialien aus Abbruch und Trümmerschutt
    • Minimierung der Materialstärken in Wand und Dach
    • Ersatzbaustoffe, z. B. Sparbalken: Deckenbalken aus Brettern zusammengenagelt (heute: Binder)
  • Ausbauphase (ca. 1960 bis 1975) - Bauen geprägt durch zunehmenden Wohlstand
    • Großzügigere Gestaltung
    • Rückkehr zu hochwertigeren Baustoffen
    • Heizenergiebedarf wird kaum berücksichtigt
    • Flachdach
    • Abkehr von den Baustilen in lokaler Tradition, Import fremder Stile (beginnende Postmoderne)
  • Industriealisiertes Bauen:

Quellen

  1. Marco Bussagli: Was ist Architektur, Kaiser Verlag, 2003, ISBN 3-7043-9017-8, S. 42 ff.

Siehe auch

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  • Wohnhaus [1] — Wohnhaus, städtisches oder ländliches Gebäude für Wohnzwecke (vgl. a. Arbeiterwohnhäuser), Bd. 1, S. 276 ff., Bauernhäuser, Bd. 1, S. 572, Gehöfteanlagen, Bd. 4, S. 346 ff., Gutsbesitzerwohnhäuser, Bd. 4, S. 698. Je nach seiner Lage und Umgebung… …   Lexikon der gesamten Technik

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  • Wohnhaus — (Wohngebäude), Gebäude, welches nebst den dazu gehörigen Nebengebäuden nicht für öffentliche Zwecke bestimmt ist, sondern von Privatpersonen errichtet wird u. insbesondere zum Bewohnen dient. Die Anordnung solcher Gebäude im Innern u. Äußern… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wohnhaus — Wohnhaus,das:⇨Haus(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

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