Realschulabschluss

Realschulabschluss

Mittlere Reife ist ein früher in Deutschland weit verbreiteter, heute offiziell nicht mehr benutzter Begriff (Ausnahme: Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern) für einen Mittleren Bildungsabschluss.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

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Die „Mittlere Reife“ wurde/wird auch als sogenanntes „Einjähriges“ bezeichnet, in weit zurückliegenden Zeiten als „Abitur-I“. Das „Reifezeugnis“ nach Abschluss des Gymnasiums war demnach das „Abitur-II“.

Das Einjährige hieß so, weil junge Männer mit diesem Bildungsabschluss statt des normalen dreijährigen Wehrdienstes auf freiwilliger Basis (bei Selbstkostentragung für Unterkunft, Verpflegung, Uniform, Kaltwaffe und bei Reitenden Einheiten auch Pferd) nur ein Jahr dienten. Diese nannte man Einjährig-Freiwillige und die Mittlere Reife hieß „wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig-Freiwilligen Militärdienst“. Sie konnten danach Reserve-Unteroffizier und zum Teil auch Reserveoffizier werden. Diese Befähigung war auch Voraussetzung für den Besuch verschiedener Fachschulen und bestimmter Beamtenlaufbahnen (etwa dem heutigen Mittleren/Gehobenen Dienst vergleichbar), weshalb sie auch im allgemeinen Bildungsleben eine große Bedeutung hatte.

Geltung und Begriff

Je nach Bundesland wird dieser Abschluss als Realschulabschluss (in den meisten Bundesländern), als Fachoberschulreife (Nordrhein-Westfalen und Brandenburg), Qualifizierter Sekundarabschluss I (Rheinland-Pfalz), Sekundarabschluss I – Realschulabschluss (Niedersachsen) oder Mittlerer Schulabschluss (Berlin, Saarland) bezeichnet.
Er ist im Regelfall der Abschluss an einer Realschule, einer Berufsfachschule (zum Beispiel in Baden-Württemberg), im Mittlere-Reife-Zug (der Begriff als solcher ist lediglich in Bayern üblich, der Sache nach gibt es ihn aber auch in anderen Bundesländern) einer Hauptschule (in Baden-Württemberg Werkrealschule), an einer Wirtschaftsschule in Bayern, oder an einer Gesamtschule bzw. an einem Gymnasium nach Klasse 10. Die sogenannte Fachoberschulreife ist nicht mit dem Begriff der Fachhochschulreife zu verwechseln, da der mittlere Schulabschluss keinerlei Berechtigung zum Studium (Hochschulzugangsberechtigung) beinhaltet.

Der mittlere Schulabschluss ist die Voraussetzung zum Besuch von Schulformen der Sekundarstufe II (Fachoberschulen (FOS), Berufsoberschulen (BOS), Berufskollegs (BK), Gymnasien usw.). Je nach Bundesland und Schulart ist die Aufnahme an einer weiterführenden Schule jedoch außerdem an einen bestimmten Notendurchschnitt gebunden. In einigen Bundesländern wird auch zwischen einem „normalen“ Abschluss, das heißt einem Abschlusszeugnis des 10. Schuljahrs, und einem „qualifizierten“ Abschluss (zum Beispiel Erweiterter Sekundarabschluss I) unterschieden. Nur der Qualifizierungsvermerk berechtigt dann zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe.

Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist mittlerweile in allen Bundesländern mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an zentrale Prüfungen gebunden. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen fanden diese Prüfungen erstmalig am Ende des Schuljahres 2006/2007 statt, in den übrigen Ländern waren sie bereits eingeführt bzw. sind niemals abgeschafft worden, wie zum Beispiel in Thüringen. In etlichen Bundesländern sind Gymnasiasten davon ausgenommen, aber durchaus nicht in allen (so beispielsweise nicht in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg).

Schularten, die einen mittleren Bildungsabschluss ermöglichen

Da Schulpolitik Ländersache ist, regeln in den einzelnen Bundesländern die jeweiligen Schulgesetze, Richtlinien und Erlasse, an welchen Schularten die Mittlere Reife/Fachoberschulreife erreicht werden kann.

Realschule

Die Realschule führt nach der 10. Klasse zur Mittleren Reife.

Hauptschule

An einer Hauptschule kann die Mittlere Reife erreicht werden, wenn der Schüler (bei entsprechend guten Noten) in einen Sonderzweig eingestuft wird:

Gesamtschule

An einer Gesamtschule kann die Mittlere Reife (in Nordrhein-Westfalen Fachoberschulreife genannt) mit dem Abschluss der 10. Klasse erreicht werden. Dabei wird unterschieden zwischen einem Abschluss mit oder ohne Zugangsberechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (in Nordrhein-Westfalen: Fachoberschulreife mit [FORQ] bzw. ohne Qualifikation [FOR]).

Gymnasium

Am Gymnasium werden je nach Bundesland nach der 10. Schulklasse entweder Prüfungen zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses durchgeführt, oder es reicht das Versetzungszeugnis in die Jahrgangsstufe 11 als Nachweis für die Mittlere Reife.

Berufsschule

Der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung (Lehre) kann unter bestimmten Umständen ebenfalls zur Mittleren Reife führen, wenn weitere allgemeinbildende Unterrichtsfächer an der Berufsschule belegt werden und ein bestimmter Notendurchschnitt erreicht wird.

Wirtschaftsschule

Die Wirtschaftsschule in Bayern führt nach der 10. Klasse (vierstufig) bzw. 11. Klasse (zweistufig) zur Mittleren Reife.

Zweiter Bildungsweg

Daneben gibt es Weiterbildungsmöglichkeiten über den Zweiten Bildungsweg, beispielsweise per Fernunterricht, über die Abendrealschule oder über Sonderschulformen an beruflichen Schulen (zum Beispiel Berufskolleg). Voraussetzung hierfür ist der Hauptschulabschluss.

Polytechnische Oberschule

Ein vergleichbares Zeugnis wurde in der früheren DDR nach Abschluss der 10. Klasse der polytechnischen Oberschule erreicht. Am Ende der 10. Klasse fanden DDR-weite zentrale Prüfungen statt. Diese bestanden aus

  • schriftlichen Prüfungen in Russisch, Deutsch, Mathematik sowie Biologie, Physik oder Chemie,
  • mindestens zwei und höchstens fünf mündlichen Prüfungen,
  • einer Prüfung in Sport - Leichtathletik und Turnen.

Die Abschlussprüfung wurde mit einem Prädikat abgeschlossen, das sich aus dem Durchschnitt aller Zensuren aus dem Zeugnis ergab (mit Auszeichnung (überwiegend Einsen, maximal 2 Zweien) - sehr gut (Note 1) - gut (Note 2) - befriedigend (Note 3) - genügend (Note 4) - ungenügend (Note 5).


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