Rechtskanzleiassistent

Rechtskanzleiassistent

Kanzleiassistent – Rechtsanwaltskanzlei ist ein Ausbildungsberuf im juristischen Bereich in Österreich mit einer Ausbildungszeit von drei Jahren. Die Regelung der Ausbildung ist in der Ausbildungsordnung für den Lehrberuf (BGBl II 1998/291) enthalten. Umgangssprachlich wird der Beruf auch als Rechtskanzleiassistent bezeichnet.

Der Beruf wurde durch die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten (BGBl II 1998/281) im August 1998 die Lehrberufsliste aufgenommen. Damit wurde der Beruf des Sekretärs beim Rechtsanwalt erheblich erweitert und ein neuer Beruf geschaffen.

Die Ausbildung erfolgt im dualen System, also an einer Berufsschule einerseits und bei einem Rechtsanwalt andererseits.

Bei diesem Lehrberuf stehen das Koordinieren und Überwachen von Terminen, das Vorbereiten von Verhandlungen und Besprechungen, das Durchführen von Arbeiten im Rahmen des für Notariats- oder Anwaltskanzleien üblichen Zahlungsverkehrs oder der Umgang mit Gerichts- und Behördenangelegenheiten sowie das Erstellen statistischer Übersichten im Mittelpunkt.

Neben dem Kanzleiassistent – Rechtsanwalt gibt es in Österreich für den notariellen Bereich den ebenfalls dreijährigen Ausbildungsberuf Kanzleiassistent – Notariat.

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