- Reichskriegsfahne
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Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte (bis 1892 der Kriegsmarine) des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1933 und der Wehrmacht. Es gab sie in sieben zur Verwendung gelangten Versionen in den Jahren von 1871 bis 1945.
Inhaltsverzeichnis
Kriegsflagge der Reichsflotte
Die von der Frankfurter Nationalversammlung im Zuge der Revolution 1848/49 gegründete Reichsflotte verwendete als Kriegsflagge die Bundesflagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem in das Obereck auf ein goldenes Grundfeld gesetzten Reichsadler. Die Flagge wurde am 12. November 1848 eingeführt. Nach Wiederherstellung des Deutschen Bundes wurde die Reichsflotte 1852 aufgelöst und die schwarz-rot-goldene Kriegsflagge nicht mehr verwendet.
Aussehen während des Kaiserreichs
Die Reichskriegsflagge zeigt auf weißem Grund ein - zum Fahnenmast hin versetztes - schwarzes Kreuz, eingefasst von einem weißen und schmalen schwarzen Streifen. Der Schnittpunkt des Kreuzes wird von einem schwarz umrandeten Kreis überdeckt, in dem der preußische Adler prangt. Die linke obere Ecke der Flagge wird von dem Schwarz-Weiß-Rot des Kaiserreichs ausgefüllt und ist mit dem Eisernen Kreuz versehen.
Die Flagge wurde am 4. Juli 1867 angenommen und fand erstmals am 1. Oktober 1867 als Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes Verwendung. Ab dem Jahr 1871 wurde sie mit der Gründung des Deutschen Reichs als Kaiserliche Kriegsflagge und ab 1892 als Reichskriegsflagge bezeichnet.[1] In den Jahren 1892 und 1903 wurden kleinere Modifikationen vorgenommen, als man zuerst die Form des Adlers bzw. im Jahre 1903 die Breite der schwarzen Streifen änderte. Alte Versionen der Kriegsflagge wurden jedoch bis zum „Aufbrauchen“ weiter verwendet, wobei es genaue Termine für die endgültige Umsetzung gab. Die Breitenänderung der schwarzen Streifen erfolgte auf Grund der Tatsache, dass die Reichskriegsflagge auf große Entfernung eine gewisse Ähnlichkeit mit der britischen Kriegsflagge („White Ensign“) besaß. Dies manifestierte sich in einem Zwischenfall mit einem russischen Kriegsschiff, das zum Salutieren versehentlich die britische, anstelle der deutschen Kriegsflagge hisste.[2] Zunächst nur für die Kriegsmarine auf See gedacht, wurde die Kriegsflagge ab dem 2. März 1886 auch für Küsteneinrichtungen der Kriegsmarine sowie von Regierungsvertretern der Deutschen Länder gebraucht. Letztere Maßnahme erfolgte wohl auf Grund der Tatsache, dass es für einen deutschen Fürsten schwer vorstellbar war, unter einer dreistreifigen „republikanischen“ Flagge die Privatfahrzeuge zu fahren.[3] Eine weitere Ausweitung der Verwendung fand am 27. März 1893[4] statt, als man die inzwischen so benannte Reichskriegsflagge auch zur Verwendung durch Angehörige und Einrichtungen des Heeres freigab. Eine nochmalige Erweiterung der Verwendung führte am 21. August 1893 dazu, dass die Reichskriegsflagge auch von allen Behörden und Anstalten in Deutsch-Ostafrika benutzt werden durfte.[5] Erwähnt sei, dass dem 3. Marine-Infanterie-Regiment am 8. Juli 1915 in Anerkennung der unter diesem Feldzeichen vollbrachten Kriegstaten die von diesem Regiment im Jahre 1913 verwendete Reichskriegsflagge als Fahne verliehen wurde.[6] Während des ersten Weltkriegs war die Reichskriegsflagge Bestandteil zahlreicher Propagandabilder. Darunter befand sich auch das wohl bekannteste Propagandabild des Berliner Marinemalers Hans Bohrdt, „Der letzte Mann“, das eine Szene aus der Seeschlacht bei den Falklandinseln am 8. Dezember 1914 zeigt. Nach dem Fall der Monarchie im Jahre 1918 wurde die Kriegsflagge weiterhin für verschiedene politische Zwecke sowie de facto in der Weimarer Republik auch als Kriegsflagge zur See bis zum 31. Dezember 1921 benutzt.
In den Jahren zwischen 1926 und 1944 wurde die Reichskriegsflagge in der letzten Version an jedem 31. Mai auf Schiffen der Kriegsmarine gehisst. Dies geschah zur Erinnerung an die Schlacht am Skagerrak am 31. Mai 1916.
Verwendung während der Weimarer Republik
Mit dem Erlaß über die Flagge des Reichspräsidenten, Flagge des Reichswehrministers und der neuen Reichskriegsflagge nebst Gösch, vom 27. September 1919 (Marineverordnungsblatt 1919, S. 463) wurde in der Weimarer Republik eine neue Reichskriegsflagge angeordnet. Diese sollte dem kaiserlichen Modell nachempfunden werden, jedoch mit folgenden Unterschieden: Anstelle des schwarz-weiß-roten Oberecks sollten die neuen Reichsfarben schwarz-rot-gold gesetzt werden. Der alte preußische Adler sollte durch den neuen republikanischen ausgetauscht werden. Dieser Erlass wurde am 11. November 1919 veröffentlicht. Obwohl Modelle dieser Flagge hergestellt worden sind, wurde sie nie verwendet. In der Praxis benutzte man dagegen bis zum 31. Dezember 1921 weiterhin die Kaiserliche Kriegsflagge von 1903. Dies war ein offensichtliches Zugeständnis der Reichsregierung an konservative Kräfte. In einem Tagesbefehl der Reichsmarine vom 1. Januar 1922 hieß es in bezeichnender Weise: „Was wir empfinden, wenn diese Flagge sinkt, verschließen wir in unseren Herzen“ (Valentin/Neubecker: Die Deutschen Farben, Leipzig, 1928).
Mit der Verordnung über die deutschen Flaggen, vom 11. April 1921 (Reichs-Gesetzblatt 1921, S. 483–485) wurde eine neue Reichskriegsflagge eingeführt: (Punkt 4): Die Reichskriegsflagge wie die Handelsflagge, in der Mitte der Flagge ein schwarzes, weißgerändertes Kreuz von der Form des Eisernen Kreuzes, in den schwarzen und roten Querstreifen je bis zu einem Drittel übergreifend. Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuchs wie 3 zu 5.
Die Gestaltung dieser Kriegsflagge – ebenso wie der Handelsflagge – sollte offenbar einen Kompromiss darstellen. Durch die Kombination bzw. „Verschmelzung“ von „republikanischen“ und „kaiserlichen“ Farben in einer Flagge, versuchte man einen „Ausgleich“ im Flaggenstreit zu finden. Die Flagge wurde bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahre 1933 verwendet.
Verwendung während der Zeit des Nationalsozialismus
Die Nationalsozialisten entfernten das Schwarz-Rot-Gold der Weimarer Republik und verwendeten wieder ausschließlich die Farben des Kaiserreichs. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. März 1933[7] entfielen die Schwarz-Rot-Goldenen Farben aus dem Obereck, so dass im Wesentlichen die vorherige Kriegsflagge weiter geführt wurde. Am 15. September 1935 wurde die Hakenkreuzflagge als einzig gültige Nationalflagge für das Deutsche Reich bestimmt. Im Zuge dessen wurde am 7. November 1935 auch eine neue Kriegsflagge eingeführt, die von der Gestaltung her wieder an die kaiserliche Kriegsflagge angelehnt war. Der Entwurf für die neue Flagge stammte offenbar von Adolf Hitler selbst.[8] Auf der roten Grundierung der NS-Hakenkreuzflagge mit der weißen Kreisfläche wurde das (weiß abgesetzte) schwarze Georgskreuz – dem Ursprung nach vom Deutsch-Ordenskreuz abgeleitet – so angebracht, dass das Hakenkreuz aus der Mitte zum Mast rückte. In der oberen Mast-Ecke (bei regulärer Draufsicht links) ist das Eiserne Kreuz zu sehen. Dies deutete die Kontinuität mit den Flaggenversionen an, die vor dem Jahre 1919 verwendet wurden. Die Reichskriegsflagge wurde erstmals am Hauptquartier der Wehrmacht in der Bendlerstraße in Berlin gehisst. Im Februar 1938 wurden leichte Modifikationen in der Gestaltung vorgenommen, als man die Dimensionierungen und den Verlauf der schwarzen Streifen änderte.
Die Reichskriegsflagge wurde auf Schiffen der Kriegsmarine sowie auf am Boden befindlichen Flugzeugen verwendet. Auch wehte sie auf allen Wehrmachtsgebäuden. Ursprünglich wurde sie täglich in Kasernen gehisst, die von Einheiten der Wehrmacht belegt waren. Das Hissen und Niederholen geschah grundsätzlich in einer durch den „Ersten Offizier“ durchgeführten Flaggenparade, an der die Wache und ein Angehöriger der Wehrmachtsmusiker teilnahm. Bei feierlichen Anlässen wurde das „Begleitkommando“ noch wesentlich erweitert. In späteren Jahren wurde bei Abwesenheit der die Kasernen bewohnenden Soldaten durch den „Ersten Offizier“ entschieden, ob und in welcher Form eine Flaggenparade stattzufinden hatte. In Verlauf des Krieges wurde die Reichskriegsflagge für die verschiedensten Zwecke verwendet, so etwa um die Särge von gefallenen Soldaten zu bedecken. Ferner diente sie im Felde zum Beispiel der Verhüllung von Rednerpulten, sowie als eine Art Tischdecke bei standrechtlichen Verhandlungen.
Am 16. September 1944 wurde durch einen Erlass von Adolf Hitler angeordnet, dass anstelle der bis dahin benutzten Fahnen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei. Die vorher verwendeten Fahnen und Standarten wurden in diverse Berliner Museen verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Eine andere Erklärung könnte im schwindenden Vertrauen liegen, das Hitler gegenüber der Wehrmacht empfand. Dies wäre insbesondere unter dem Eindruck des Attentats vom 20. Juli 1944 auf Hitlers Person verständlich.[9] Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bis dahin auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.
Am 23. Mai 1945 wurde die Reichskriegsflagge von britischen Streitkräften letztmals niedergeholt. Dies geschah im Zusammenhang mit der Festnahme von Großadmiral Karl Dönitz, der die letzte Reichsregierung in Flensburg-Mürwik leitete.
Flaggenvorschläge 1926
In den 1920er Jahren wurde die „Flaggenfrage“ heftig diskutiert. Während die sozialdemokratischen Kräfte Schwarz-Rot-Gold favorisierten, waren die rechtskonservativen Parteien und insbesondere auch die Nationalsozialisten strikt gegen diese Farben und bevorzugten die alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot. Im Zuge dessen beschäftigten sich zahlreiche bedeutende Heraldiker, wie Ottfried Neubecker oder Prof. Dr. Manfred Eimer mit neuen Konzepten zur Schaffung einer von einer breiten Mehrheit akzeptierten National- und auch Kriegsflagge. Insbesondere im Jahr 1926 traten sie mit verschiedenen Vorschlägen an die Öffentlichkeit heran. Die von Ottfried Neubecker entworfene Streifenflagge in den Farben Schwarz-Gold-Rot war insofern von besonderer „Eleganz“, als zum einen die „republikanischen Farben“ heraldisch korrekt angeordnet wurden, zum anderen die Reihenfolge des „Schwarz-(Weiß-)Rot“ eingehalten wurde.
Das Deutschordenskreuz
Die Verwendung des Deutschordenskreuzes in Flaggen stammt aus der Zeit der Kreuzzüge. Ein schwarzes Kreuz auf weißem Grunde bildete das Abzeichen der Ritter des Deutschen Ordens. Als solches wurde dieser Kreuzbalken in die Flagge des Norddeutschen Bundes sowie in die Kriegsflaggen des Kaiserreichs und des „Dritten Reichs“ übernommen.
Verwendung nach 1945
Siehe Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit Hakenkreuz) strafbar gemäß § 86 und § 86a StGB.
Für die schwarz-weiß-rote Flagge des Kaiserreiches und die Reichskriegsflaggen gibt es keine bundeseinheitliche Regelung:
- In Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt die Verbreitung und Darstellung dieser Flaggen einen „Verstoß gegen die öffentliche Ordnung“ dar, die Flagge wird eingezogen.
- In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern kann es zur Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kommen. Das hängt hauptsächlich vom Zusammenhang ab, in dem die Flagge gezeigt wird, zum Beispiel, wenn die Flagge als Provokation gedeutet werden kann.
In der rechtsradikalen Szene hat man sich in der Vergangenheit immer wieder der kaiserlichen Reichskriegsflagge – deren Gebrauch in der Regel geduldet wird – bedient. Diese steht mit dem Nationalsozialismus ursprünglich nicht in Verbindung, entstammt sie doch einem aristokratisch-monarchistischen Kontext. Durch die häufige Verwendung durch Rechtsradikale wird jedoch auch die kaiserliche Reichskriegsflagge heutzutage mit rechtsextremem Gedankengut verbunden.
Siehe auch
- Das Hoheitszeichen Balkenkreuz
- Flagge Preußens
- Schwarz-Weiß-Rot
- Schwarz-Rot-Gold
Literatur
- Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane´s, London 1975, ISBN 0356048799.
- Oberkommando der Kriegsmarine (Hrsg.): Flaggenbuch, Berlin 1939, M.Dv.Nr. 377.
Weblinks
- Flags of the world (engl.)
- Die paramilitärische Vereinigung „Reichskriegsflagge“ von 1923
- Verordnung über die Reichskriegsflagge ... von 1935
Einzelnachweise
- ↑ JÖRG M. KARASCHEWSKI: Flaggen im deutschen Kaiserreich, Norderstedt, 2008, S. 20/21, ISBN 978-3-8370-1966-7
- ↑ JÖRG M. KARASCHEWSKI: Flaggen im deutschen Kaiserreich, Norderstedt, 2008, S. 21/22, ISBN 978-3-8370-1966-7
- ↑ JÖRG M. KARASCHEWSKI: Flaggen im deutschen Kaiserreich, Norderstedt, 2008, S. 16, ISBN 978-3-8370-1966-7
- ↑ Allerhöchste Order über die Führung der deutschen Kriegsflagge und der Reichsdienstflagge der Marine vom 27.03.1893
- ↑ Allerhöchste Order über die Kriegsflagge in Deutsch-Ostafrika vom 21.08.1893
- ↑ JÖRG M. KARASCHEWSKI: Flaggen im deutschen Kaiserreich, Norderstedt, 2008, S. 22/23, ISBN 978-3-8370-1966-7
- ↑ Harald Fock: Z-vor! Internationale Entwicklung und Kriegseinsätze von Zerstörern und Torpedobooten, Bd. 1. 1914 bis 1939. Koehlers Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg 2001, ISBN 3-7822-0762-9, Seite 91
- ↑ Albert Speer: Erinnerungen. Ullstein Taschenbuchverlag, Berlin 2005, ISBN 3-548-36732-1.
- ↑ DAVIS/MCGREGOR: Flags of the Third Reich, Vol. 1, S. 17, Reed International Books, London 1994, ISBN 1855324466
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