Reichskriegsflagge

Reichskriegsflagge
Zeitgenössische Postkarte (vor 1903)

Die Reichskriegsflagge war die offizielle Kriegsflagge der Streitkräfte (bis 1892 der Kriegsmarine) des Deutschen Reiches in der Zeit von 1871 bis 1945. Es gab sie in sieben zur Verwendung gelangten Versionen. Die Flagge des Kaiserreichs wird gegenwärtig auch von Gruppierungen des politisch extrem „rechts“ stehenden Spektrums verwendet.

Inhaltsverzeichnis

Das Deutschordenskreuz

Die Verwendung des Deutschordenskreuzes in Flaggen stammt aus der Zeit der Kreuzzüge. Ein schwarzes Kreuz auf weißem Grunde bildete das Abzeichen der Ritter des Deutschen Ordens. Als solches wurde dieser Kreuzbalken in die Flagge des Norddeutschen Bundes sowie in die Kriegsflaggen des Kaiserreichs und der NS-Zeit übernommen. Noch heute nutzt die Bundeswehr es als Hoheitszeichen.

Kriegsflagge der Reichsflotte

Historische Flagge Kriegsflagge zur See? Seekriegsflagge der Reichsflotte 1848–1852

Die von der Frankfurter Nationalversammlung im Zuge der Revolution 1848/49 gegründete Reichsflotte verwendete als Seekriegsflagge die Bundesflagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem in das Obereck auf ein goldenes Grundfeld gesetzten Reichsadler. Die Flagge wurde am 12. November 1848 eingeführt. Nach Wiederherstellung des Deutschen Bundes wurde die Reichsflotte 1852 aufgelöst und die schwarz-rot-goldene Kriegsflagge nicht mehr verwendet. Während der Einführung der Kriegsflagge der Reichsflotte versäumte es die Bundesregierung, die neue Flagge auch von der Seemacht Großbritannien anerkennen zu lassen. Dies führte am 4. Juni 1849 zu einem Zwischenfall im Ersten Deutsch-Dänischen Krieg. Bei Helgoland, das zu dieser Zeit noch britisch war, beschoss die britische Flotte ein Schiff des Deutschen Bundes, das unter der neuen Kriegsflagge fuhr und ein dänisches Schiff verfolgte. Die britischen Schiffe betrachteten das unter der neuen Kriegsflagge fahrende Schiff als Piratenschiff. Letztmals wurden die Kriegsflaggen der Reichsflotte am 11. April 1852 niedergeholt und auf Anweisung Bismarcks in die Bundesfeste nach Mainz gebracht.[1]

Die Entstehung der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes

Die Gründung des Norddeutschen Bundes am 18. August 1866 erforderte die Gestaltung sowohl einer Handels- als auch einer Kriegsflagge. Während zunächst mit der schwarz-weiß-roten Handelsflagge am 22. Juni 1867 eine Lösung gefunden wurde, verzögerte sich die Einführung der Kriegsflagge. Mit der Entwicklung bzw. den Entwürfen für die neue Kriegsflagge wurde der Oberbefehlshaber der Marine des Norddeutschen Bundes Adalbert von Preußen beauftragt. Bereits um 1850 erwies sich Adalbert als Schöpfer zahlreicher Flaggenentwürfe für die von Preußen geplante Deutsche Union, die eine kleine Föderation unter Ausschluss Österreichs bilden sollte, sowie für eine neue Seekriegsflagge und Gösch für die Reichsflotte. Viele dieser Entwürfe orientierten sich an der schwarz-rot-goldenen Flagge des Deutschen Bundes und kombinierten die Farben unterschiedlich mit einem Eisernen Kreuz.[2]

Flagge wurde vorgeschlagen, aber nie offiziell angenommen Kriegsflagge an Land und zur See? Entwurf einer Kriegsflagge für die Deutsche Union von 1849

Einen Teil der Entwürfe für die Deutsche Union verwendete Adalbert später als Grundlage für die zu entwickelnde neue Kriegsflagge. Adalbert war der Auffassung, dass die Farben der Handelsflagge unbedingt in die neue Kriegsflagge einfließen sollten. Hintergrund hierfür war seine Überzeugung, dass ein effektiver Schutz der Handelsmarine durch die Kriegsflotte nur durch eine Übereinstimmung der Farben der jeweiligen Flaggen möglich sei. Sowohl der Respekt in ausländischen Häfen gegenüber der Handelsflotte als auch der Respekt der norddeutschen Handelsschiffe gegenüber der Kriegsflotte wären mit einer Übereinstimmung der Farben garantiert.

Adalbert beabsichtigte, das traditionelle preußische, weiße Grundtuch beizubehalten und auf dieses ein schwarzes Kreuz zu setzen, das die Flagge insgesamt viertelte. Dieses schwarze Kreuz sollte eine Verkörperung des Eisernen Kreuzes darstellen, wie es auch schon die preußische Kriegsflagge von 1818 enthielt. In einem Brief an den preußischen König Wilhelm I. vom 9. Januar 1867 schreibt Adalbert:

„So schlage ich allerunterthänigst die Teilung der Flagge durch das Eiserne Kreuz vor, ein Symbol, auf welches die Marine besonderen Werth legt.[3]

Adalbert war jedoch der Auffassung, dass ein dem Original nachempfundes Kreuz mit gebogenen Rändern auf der Flagge nicht akzeptabel war, da andere seefahrende Nationen grundsätzlich geradlinige Kreuze auf Flaggen verwendeten:

„Es existiert in keiner Flagge ein ausgeschweiftes Kreuz und würde dies daher überall im Auslande auffallend gefunden werden.[4]

Flagge wurde vorgeschlagen, aber nie offiziell angenommen Kriegsflagge an Land und zur See? Entscheidender Entwurf für die Kriegsflagge von 1867

Zahllose Entwürfe und Skizzen Adalberts zeigen, dass dieser versuchte, insbesondere auch die Vorgaben des Königs, der auf strikte Einhaltung der preußischen Symbolik bestand, einzuhalten. Sie wurden in den 1960ern wiederentdeckt.[5] Aus der Vielzahl der Entwürfe zog man schließlich ein Modell in die engere Wahl, das sowohl das als Balkenkreuz ausgeformte Eiserne Kreuz, die Bundesfarben, als auch den preußischen Adler zeigte. Wilhelm I. war es letztendlich, der die endgültige Ausgestaltung der Kriegsflagge festlegte. Da dieser darauf bestand, das Eiserne Kreuz auch in seiner Originalform auf der Flagge abzubilden, wurde der preußische Adler auf ein weißes, kreisförmiges Feld auf den Schnittpunkt des Balkenkreuzes gesetzt, während eine dem Original nachempfundene Version des Eisernen Kreuzes auf die Reichsfarben in der linken oberen Ecke platziert wurde. Mit Allerhöchster Kabinettsorder vom 4. Juli 1867 wurde dieses Muster schließlich zur Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes bestimmt. Die offizielle Einführung der neuen Kriegsflagge erfolgte am 1. Oktober 1867 mit der Niederholung der alten preußischen Flaggen auf allen Kriegsschiffen, Werften und Depots. Das Hissen der neuen Kriegsflagge beschrieb ein Augenzeuge:

„Die preußische Flagge wurde, nachdem die Besatzung in Paradezeug versammelt war, kurz vor 9 Uhr gehisst und nach einer auf die Bedeutung des Vorganges hinweisenden Ansprache des Kommandanten niedergeholt; dann stieg die mit drei „Hurras“ und 21 Ehrenschüssen begrüßte Bundeskriegsflagge unter Präsentieren des Seesoldaten-Detachements und Marschlagen der Tambours aus der Gaffel empor: ein geschichtlicher Augenblick![6]

Aussehen während des Kaiserreichs

Reichskriegsflaggen in Deutsch-Ostafrika um 1890
Historische Flagge Kriegsflagge an Land und zur See? Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes 1867–1871/Kaiserliche Kriegsflagge 1871–1892
Vor der Reichskriegsflagge posierende Soldaten im deutschen Pachtgebiet Kiautschou. Obwohl die Aufnahme vermutlich um 1912 entstand, fand hier noch die zweite Version der Kriegsflagge Verwendung
Historische Flagge Kriegsflagge an Land und zur See? Reichskriegsflagge
1892–1903
Historische Flagge Kriegsflagge an Land und zur See? Reichskriegsflagge
1903–1919
(de facto in Gebrauch bis 1921)
Zeitgenössische Postkarte mit der Abbildung der ersten Version der kaiserlichen Kriegsflagge

Nach der Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 wurden die Symbole des Norddeutschen Bundes übernommen. Da Preußen weiterhin die führende politische Kraft im neu geschaffenen Staate blieb, wurde auch die Kriegsflagge weitergeführt. Der preußische Adler wurde unverändert abgebildet und nie durch den Reichsadler ersetzt. War die Bezeichnung der Flagge ab dem Jahr 1871 noch Kaiserliche Kriegsflagge, so erfolgte ab dem Jahr 1892 eine allgemeine Umbenennung in Reichskriegsflagge.[7] In den Jahren 1892[8] und 1903[9] wurden kleinere Modifikationen vorgenommen, als man zuerst die Form des Adlers bzw. im Jahre 1903 die Breite der schwarzen Streifen sowie die Randeinfassung der Mittelscheibe änderte. Alte Versionen der Kriegsflagge wurden jedoch bis zum „Aufbrauchen“ weiter verwendet, wobei es genaue Termine für die endgültige Umsetzung gab. So ermöglichte eine Anordnung des Reichsmarineamts die Verwendung der ersten Version der Kriegsflagge bis zum 1. April 1896 bzw. der zweiten Version bis zum 1. April 1907. Die Änderung des preußischen Adlers im Jahr 1892 hatte rein „modische“ Gründe, während die Breitenänderung der schwarzen Streifen auf Grund der Tatsache erfolgte, dass die Reichskriegsflagge auf große Entfernung eine gewisse Ähnlichkeit mit der britischen Kriegsflagge („White Ensign“) besaß. Dies manifestierte sich in einem Zwischenfall mit einem russischen Kriegsschiff, das zum Salutieren versehentlich die britische, anstelle der deutschen Kriegsflagge hisste, was zu jener Zeit einer Beleidigung gleichkam.[10]

Entsprachen die Streifen bis zum Jahr 1903 einem Siebtel der Flaggenhöhe, so wurden sie nach diesem Zeitpunkt auf ein Viertel der Flaggenhöhe ausgedehnt. Zunächst nur für die Kriegsmarine auf See gedacht, wurde die Kriegsflagge ab dem 2. März 1886[11] auch von Regierungsvertretern der Deutschen Länder gebraucht. Letztere Maßnahme erfolgte wohl auf Grund der Tatsache, dass es für einen deutschen Fürsten schwer vorstellbar war, unter einer dreistreifigen „republikanischen“ Flagge die Privatfahrzeuge zu fahren.[12] Eine weitere Ausweitung der Verwendung fand zum einen am 27. März 1893[13] statt, als man die inzwischen so benannte Reichskriegsflagge auch zur Verwendung durch Angehörige und Einrichtungen des Heeres freigab. Auch Küstenbefestigungen und Leuchttürme durften die Flagge von da an führen. Eine weitere Order vom 21. August 1893 ermöglichte dann allen Behörden und Anstalten in Deutsch-Ostafrika die Benutzung der Reichskriegsflagge.[14]

Erwähnt sei, dass dem 3. Marine-Infanterie-Regiment am 8. Juli 1915 in Anerkennung der unter diesem Feldzeichen vollbrachten Kriegstaten die von diesem Regiment im Jahre 1913 verwendete Reichskriegsflagge als Fahne verliehen wurde.[15]

Während des ersten Weltkriegs war die Reichskriegsflagge Bestandteil zahlreicher Propagandabilder. Darunter befand sich auch das wohl bekannteste Propagandabild des Berliner Marinemalers Hans Bohrdt, „Der letzte Mann“, das eine Szene aus dem Seegefecht bei den Falklandinseln am 8. Dezember 1914 zeigt.

Nach dem Fall der Monarchie im Jahre 1918 wurde die Kriegsflagge weiterhin für verschiedene politische Zwecke, sowie de facto in der Weimarer Republik bis zum 31. Dezember 1921 auch als Kriegsflagge zur See benutzt. In den folgenden Jahren war sie eines der auffälligsten Symbole der politisch „rechts“ stehenden Parteien und Organisationen.

In den Jahren zwischen 1926 und 1944 wurde die Reichskriegsflagge in der letzten Version an jedem 31. Mai auf Schiffen der Kriegsmarine gehisst. Dies geschah zur Erinnerung an die Schlacht am Skagerrak am 31. Mai 1916.

Verwendung während der Weimarer Republik

Angehörige der Marine-Brigade Ehrhardt, 1920
Flagge wurde vorgeschlagen, aber nie offiziell angenommen Kriegsflagge an Land und zur See? Angenommene, aber nicht verwendete Reichskriegsflagge von 1919 mit gesetzlich noch nicht festgelegtem Reichsadler nach einem Entwurf von Emil Doepler[16]
Flagge wurde vorgeschlagen, aber nie offiziell angenommen Kriegsflagge an Land und zur See? Entwurf der Reichskriegsflagge vom 14. September 1920
Gehisste Reichskriegsflagge beim Stapellauf von Zerstörern, März 1928
Flagge wurde vorgeschlagen, aber nie offiziell angenommen Kriegsflagge an Land und zur See? Entwurf der Reichskriegsflagge vom 19. Oktober 1920
Historische Flagge Kriegsflagge an Land und zur See? Reichskriegsflagge 1921/1922–1933

Die Gründung der Deutschen Republik im Jahre 1919 machte eine Änderung der mit monarchistischen Attributen ausgestatteten Kriegsflagge nötig. Mit dem Erlaß über die Flagge des Reichspräsidenten, Flagge des Reichswehrministers und der neuen Reichskriegsflagge nebst Gösch, vom 27. September 1919 (Marineverordnungsblatt Nr. 34, 1919, S. 463) wurde eine neue Reichskriegsflagge angeordnet. Diese sollte dem kaiserlichen Modell nachempfunden werden, jedoch mit folgenden Unterschieden: Anstelle des schwarz-weiß-roten Oberecks sollten die neuen Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold gesetzt, sowie der alte preußische Adler durch den neuen republikanischen ausgetauscht werden. Dieser Erlass wurde am 1. November 1919 veröffentlicht[17]. Obwohl Modelle dieser Flagge hergestellt worden sind, wurde sie nie verwendet.

Da Reichspräsident Friedrich Ebert keinen konkreten Termin für die Einführung dieser Flagge nannte, konnte der Chef der Admiralität Adolf von Trotha in den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz den Satz „Bis dahin sind die bisherige Kriegsflagge und Gösch weiterzuführen“ aufnehmen lassen. Somit benutzte man in der Praxis weiterhin die Kaiserliche Kriegsflagge von 1903, die endgültig erst am 1. Januar 1922 abgeschafft wurde. Dies war zum einen ein offensichtliches Zugeständnis der Reichsregierung an konservative Kräfte in der Reichsmarine, die kein Interesse daran hatten, neue republikanische Symbole einzuführen. Auch wies die Reichswehrführung darauf hin, dass die Kriegsflagge traditionell die gleichen Farben tragen solle, wie die Handelsflagge. In einem Tagesbefehl der Reichsmarine vom 1. Januar 1922 hieß es: „Was wir empfinden, wenn diese Flagge sinkt, verschließen wir in unseren Herzen“ (Valentin/Neubecker: Die Deutschen Farben, Leipzig, 1928). Zum anderen war die Form des neuen Reichsadlers zu diesem Zeitpunkt noch nicht exakt festgelegt und in den darauf folgenden Monaten allgemein umstritten.[18]

Am 14. September 1920 wurde der Entwurf einer Verordnung über die deutschen Flaggen an sämtliche Reichsministerien übersandt. Dieser enthielt auf einer Flaggentafel die Vorschläge für die neuen Flaggen, darunter auch die neue Reichskriegsflagge. Die Ausformung des darauf befindlichen Reichsadlers stammte vom Künstler Karl Schmidt-Rottluff. Dieser Entwurf traf jedoch auf allgemein starke Ablehnung.[19]

In einem Entwurf einer Verordnung über die deutschen Flaggen, der am 19. Oktober 1920 im Kabinett verabschiedet worden war, wurde eine modifizierte Form der Reichskriegsflagge ohne den neuen, umstrittenen Reichsadler und mit anderen Dimensionierungen bestimmt: Die Reichskriegsflagge trägt auf weißem Grunde ein schwarzes, gerändertes Kreuz, das sich über das ganze Feld erstreckt und dessen rechter Querbalken etwas länger als der linke ist. In der inneren oberen Ecke sind die Reichsfarben […], darauf das Eiserne Kreuz, Höhe zur Länge wie 2: 3.[20] Auch dieser Entwurf wurde nie in die Praxis umgesetzt.

Am 16. November 1920 einigte man sich dagegen auf eine völlige Neugestaltung der Flagge (siehe nachfolgende Verordnung vom 11. April 1921).[21]

Mit der Verordnung über die deutschen Flaggen, vom 11. April 1921 (Reichs-Gesetzblatt 1921, S. 483–485) wurde die neue Reichskriegsflagge auch offiziell eingeführt; diese hatte keine Ähnlichkeit mehr mit den kaiserlichen Modellen und war von Reichswehrminister Otto Geßler vorgeschlagen worden: (Punkt 4): Die Reichskriegsflagge wie die Handelsflagge, in der Mitte der Flagge ein schwarzes, weißgerändertes Kreuz von der Form des Eisernen Kreuzes, in den schwarzen und roten Querstreifen je bis zu einem Drittel übergreifend. Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuchs wie 3 zu 5. Bereits am 11. August 1921 wurde die neue Kriegsflagge von militärischen Dienstbehörden auf ihren Gebäuden an Land gehisst.[22] Sie fand ab dem 1. Januar 1922 auch als Flagge zur See Verwendung.

Die Gestaltung dieser Kriegsflagge – ebenso wie der Handelsflagge – sollte offenbar einen Kompromiss darstellen. Durch die Kombination bzw. „Verschmelzung“ von „republikanischen“ und „kaiserlichen“ Farben in einer Flagge, versuchte man einen Ausgleich im Flaggenstreit zu finden. Die Flagge wurde bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahre 1933 verwendet.

Vorschläge für eine Reichskriegsflagge, 1926

In den 1920er Jahren wurde die „Flaggenfrage“ heftig diskutiert. Während die sozialdemokratischen Kräfte Schwarz-Rot-Gold favorisierten, waren die rechtskonservativen Parteien und insbesondere auch die Nationalsozialisten strikt gegen diese Farben und bevorzugten die alten kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot. Im Zuge dessen beschäftigten sich zahlreiche bedeutende Heraldiker, wie Ottfried Neubecker oder Manfred Eimer mit neuen Konzepten zur Schaffung einer von einer breiten Mehrheit akzeptierten National- und auch Kriegsflagge. Insbesondere im Jahr 1926 traten sie mit verschiedenen Vorschlägen an die Öffentlichkeit heran. Die von Ottfried Neubecker entworfene Streifenflagge in den Farben Schwarz-Gold-Rot war insofern von besonderer „Eleganz“, als zum einen die „republikanischen Farben“ heraldisch korrekt angeordnet wurden, zum anderen die Reihenfolge des „Schwarz-(Weiß-)Rot“ eingehalten wurde.[23]

Verwendung während der Zeit des Nationalsozialismus

Einsatz beim Heer: Reichskriegsflagge am französischen Siegesdenkmal in Verdun, Juni 1940
Historische Flagge Kriegsflagge an Land und zur See? Reichskriegsflagge 1933–1935 (nach 1935 wurde sie noch an besonderen „Gedenktagen“ gezeigt)
Historische Flagge Kriegsflagge an Land und zur See? Reichskriegsflagge 1935–1937
Verwendung der Reichskriegsflagge bei der Luftwaffe: Hochdekorierte Luftwaffenoffiziere auf einem Podium, Juni 1942
Historische Flagge Kriegsflagge an Land und zur See? Reichskriegsflagge 1938–1945
Hissen der Reichskriegsflagge bei der Marine: Indienststellung des Schlachtschiffs „Bismarck“, August 1940

Die Nationalsozialisten entfernten das Schwarz-Rot-Gold der Republik und verwendeten wieder ausschließlich die Farben des Kaiserreichs. Durch Verordnung des Reichspräsidenten vom 14. März 1933[24] entfielen die schwarz-rot-goldenen Farben aus dem Obereck, so dass im Wesentlichen die vorherige Kriegsflagge weiter geführt wurde.

Am 15. September 1935 wurde die Hakenkreuzflagge als einzig gültige Nationalflagge für das Deutsche Reich bestimmt. Im Zuge dessen wurde am 7. November 1935 auch eine neue Kriegsflagge eingeführt, die von der Gestaltung her wieder an die kaiserliche Kriegsflagge angelehnt war. Der Entwurf für die neue Flagge stammte offenbar von Adolf Hitler selbst.[25] Auf der roten Grundierung der NS-Hakenkreuzflagge mit der weißen Kreisfläche wurde das (weiß abgesetzte) schwarze Georgskreuz – dem Ursprung nach vom Deutsch-Ordenskreuz abgeleitet – so angebracht, dass das Hakenkreuz aus der Mitte zum Mast rückte. In der oberen Mast-Ecke (bei regulärer Draufsicht links) ist das Eiserne Kreuz zu sehen.[26] Dies deutete die Kontinuität mit den Flaggenversionen an, die vor dem Jahre 1919 verwendet wurden.

Die Reichskriegsflagge wurde erstmals am Hauptquartier der Wehrmacht in der Bendlerstraße in Berlin gehisst. Vermutlich im Dezember 1937 wurden leichte Modifikationen in der Gestaltung vorgenommen, als man die Dimensionierungen und den Verlauf der schwarzen Streifen änderte. Da die Reichskriegsflaggen gedruckt wurden, zeigte die Rückseite der Flagge ein spiegelverkehrtes Hakenkreuz. Zu Beginn des Krieges sah man auch Kriegsflaggen, die auf der Rückseite ein extra aufgenähtes Hakenkreuz trugen, das mit der Vorderseite der Flagge identisch war. Dazu musste eine zweite Kriegsflagge gleicher Größe zerschnitten werden. Dieses Verfahren wurde jedoch wohl wegen Materialknappheit in den letzten Kriegsjahren verboten.[27]

Die Reichskriegsflagge wurde auf Schiffen der Kriegsmarine sowie auf am Boden befindlichen Flugzeugen verwendet. Auch wehte sie auf allen Wehrmachtsgebäuden. Ursprünglich wurde sie täglich in Kasernen gehisst, die von Einheiten der Wehrmacht belegt waren. Das Hissen und Niederholen geschah grundsätzlich in einer durch den „Ersten Offizier“ durchgeführten Flaggenparade, an der die Wache und ein Angehöriger der Wehrmachtsmusiker teilnahm. Bei feierlichen Anlässen wurde das „Begleitkommando“ noch wesentlich erweitert. In späteren Jahren wurde bei Abwesenheit der die Kasernen bewohnenden Soldaten durch den „Ersten Offizier“ entschieden, ob und in welcher Form eine Flaggenparade stattzufinden hatte. In Verlauf des Krieges wurde die Reichskriegsflagge für die verschiedensten Zwecke verwendet, so etwa um die Särge von gefallenen Soldaten zu bedecken. Ferner diente sie im Felde zum Beispiel der Verhüllung von Rednerpulten, sowie als eine Art Tischdecke bei standrechtlichen Verhandlungen.

Durch eine Verfügung des Oberkommandos der Wehrmacht vom 28. Februar 1944, die am 20. April 1944 in Kraft trat, wurde eine Abänderung der Vereidigungsvorschriften in der Truppe angeordnet:

(103. Vereidigung) In Abänderung entgegenstehender Vorschriften wird bestimmt: Alle Soldaten des Heeres und der Luftwaffe sind, wie bei der Kriegsmarine, auf die Reichskriegsflagge zu vereidigen. Diese ist bei der Vereidigung vor der Mitte der zu vereidigenden Truppe anzubringen. Truppenfahnen/Standarten werden dabei nicht mitgeführt.[28]

Als Folge wurden neue Rekruten nicht mehr wie bis dahin auf ihre Truppenstandarten vereidigt, sondern es genügte die eigene Waffe sowie die Anwesenheit der Reichskriegsflagge.

Eine weitere Ausdehnung der Verwendung der Reichskriegsflagge erfolgte mit einem am 28. August 1944 durch Adolf Hitler erfolgten Befehl, dass anstelle der bis dahin benutzten Fahnen und Standarten der einzelnen Truppenverbände ausschließlich die Reichskriegsflagge zu gebrauchen sei: (1.) Anstelle der Truppenfahnen und -Standarten tritt in Zukunft die Reichskriegsflagge. Dieser Befehl wurde am 16. September 1944 veröffentlicht.[29] Die vorher verwendeten Fahnen und Standarten wurden in Museen nach Berlin, Dresden, München sowie Wien verbracht. Als Grund für diese Anordnung kann vermutet werden, dass eine Eroberung dieser Fahnen während eines Kampfverlaufs unbedingt vermieden werden sollte. Eine andere Erklärung könnte im schwindenden Vertrauen liegen, das Hitler gegenüber der Wehrmacht empfand. Dies wäre insbesondere unter dem Eindruck des Attentats vom 20. Juli 1944 auf Hitlers Person verständlich.[30]

Am 10. Mai 1945 wurde die Reichskriegsflagge um 12.00 Uhr letztmals niedergeholt. Dies geschah auf ausdrücklichen Befehl der britischen Streitkräfte im Zusammenhang mit der von Großadmiral Karl Dönitz geleiteten, letzten Reichsregierung in Flensburg Mürwik.[31]

Verwendung nach 1945

Eine falsche Reichskriegsflagge wird neben mehreren Nationalflaggen während der Vereinigungsfeier beider deutscher Staaten am 3. Oktober 1990 in Berlin gezeigt
Fußballfan mit nachgeahmter Reichskriegsflagge

In Deutschland ist die Verbreitung und Darstellung der Kriegsflagge des Dritten Reiches (in der seit 1935 verwendeten Version mit Hakenkreuz) strafbar gemäß § 86 und § 86a StGB.

Zur Verwendung der Versionen ohne Hakenkreuz gibt der deutsche Verfassungsschutz an:

„Die Führung der ‚Reichskriegsflagge‘ erfüllt weder einen Tatbestand des Strafgesetzbuches noch des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dennoch kann die ‚Reichskriegsflagge‘ nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht dann sichergestellt werden, wenn dies in konkreten Einzelfällen die erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme ist, um konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das ist z. B. dann der Fall, wenn die Flagge Kristallisationspunkt einer konkret drohenden Gefahr ist und diese sich dadurch beheben lässt.“[32]

In der rechtsradikalen Szene hat man sich in der Vergangenheit immer wieder der kaiserlichen Reichskriegsflagge – deren Gebrauch in der Regel geduldet wird – bedient. Diese steht grundsätzlich mit dem Nationalsozialismus nicht in Verbindung, entstammt sie doch einem aristokratisch-monarchistischen Kontext. Nicht übersehen werden darf jedoch, dass die kaiserliche Reichskriegsflagge bereits in der Weimarer Republik von extrem „rechts“ stehenden Parteien und Organisationen als Symbol verwendet wurde. So wählte die paramilitärische Vereinigung „Reichskriegsflagge“ ihrem Namen entsprechend diese Flagge zu ihrem Erkennungszeichen. Die politische Leitung dieses Bundes hatte im Jahr 1923 Adolf Hitler.[33] Durch die häufige Verwendung durch Rechtsradikale wird die kaiserliche Reichskriegsflagge heutzutage häufig mit rechtsextremem Gedankengut verbunden, was im Widerspruch zu ihren Ursprüngen steht.

Siehe auch

Literatur

  • Brian Leigh Davis: Flags & standards of the Third Reich, Macdonald & Jane´s, London 1975, ISBN 0356048799.
  • Hormann/Plaschke: Deutsche Flaggen, Edition Maritim GmbH, Hamburg 2006, ISBN 3-89225-555-5
  • Ottfried Neubecker: „Proposals for All-German Flags, 1848–1850: Hitherto Unknown Designs Prepared by Prince Adalbert of Prussia“, The Flag Bulletin, 10/1972
  • Oberkommando der Kriegsmarine (Hrsg.): Flaggenbuch, Berlin 1939, M.Dv.Nr. 377.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Dreyhaupt/Martin: Deutsche Nationalflaggen Teil I: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation, in: Der Flaggenkurier Nr. 7/8 (Dezember 1998), Deutsche Gesellschaft für Flaggenkunde
  2. Flags of the World - Prince Adalbert's 1849 Proposals (Germany) (englisch)
  3. Hormann/Plaschke: Deutsche Flaggen, Edition Maritim GmbH, Hamburg 2006, ISBN 3-89225-555-5 S. 65/66
  4. Hormann/Plaschke: Deutsche Flaggen, Edition Maritim GmbH, Hamburg 2006, ISBN 3-89225-555-5 S. 66
  5. Deutsches Schiffahrtsarchiv 2, 1978 (= Schriften des Deutschen Schiffahrtsmuseums, Band 9), Neubecker, Ottfried: Gesamtdeutsche Flaggenpläne. Nach den bisher unbekannten Entwürfen des Prinzen Adalbert von Preußen dargestellt. 1848–1850. S. 207-213.
  6. Hormann/Plaschke: Deutsche Flaggen, Edition Maritim GmbH, Hamburg 2006, ISBN 3-89225-555-5 S. 67
  7. Jörg M. Karaschewski: Flaggen im deutschen Kaiserreich, Norderstedt 2008, S. 20/21, ISBN 978-3-8370-1966-7
  8. Allerhöchste Order betreffend die Reichskriegsflagge vom 19. Dezember 1892 und Bekanntmachung vom 28. Dezember 1892
  9. Allerhöchste Order über die Reichskriegsflagge vom 26. September 1903 und Bekanntmachung vom 2. Oktober 1903
  10. Jörg M. Karaschewski: Flaggen im deutschen Kaiserreich, Norderstedt 2008, S. 21/22, ISBN 978-3-8370-1966-7
  11. Allerhöchste Order zur Führung der Kriegsflagge vom 2. März 1886.
  12. Jörg M. Karaschewski: Flaggen im deutschen Kaiserreich, Norderstedt 2008, S. 16, ISBN 978-3-8370-1966-7
  13. Allerhöchste Order über die Führung der deutschen Kriegsflagge und der Reichsdienstflagge der Marine vom 27. März 1893
  14. Allerhöchste Order über die Kriegsflagge in Deutsch-Ostafrika vom 21. August 1893
  15. Jörg M. Karaschewski: Flaggen im deutschen Kaiserreich, Norderstedt 2008, S. 22/23, ISBN 978-3-8370-1966-7
  16. Eine Flagge, die niemand wollte
  17. Akten der Reichskanzlei, 1919
  18. Kabinettsitzung vom 1. Juni 1920
  19. Akten der Reichskanzlei, 1920
  20. Akten der Reichskanzlei, 1920
  21. Akten der Reichskanzlei vom 16. November 1920
  22. Kabinettsitzung vom 3. August 1921
  23. Flaggenvorschläge von 1926 in Flags of the world (engl.)
  24. Harald Fock: Z-vor! Internationale Entwicklung und Kriegseinsätze von Zerstörern und Torpedobooten, Bd. 1. 1914 bis 1939. Koehlers Verlagsgesellschaft mbH, Hamburg 2001, ISBN 3-7822-0762-9, S. 91.
  25. Albert Speer: Erinnerungen. Ullstein Taschenbuchverlag, Berlin 2005, ISBN 3-548-36732-1.
  26. Text der Verordnung vom 5. Oktober 1935
  27. Hormann/Plaschke: Deutsche Flaggen, Edition Maritim GmbH, Hamburg 2006, ISBN 3-89225-555-5 S. 145
  28. Heeres-Verordnungsblatt. 16. Ausgabe, Teil B, Blatt 7, 27. März 1944.
  29. Schreiben des Chefs der Heeresrüstung und Befehlshabers des Ersatzheeres vom 16. September 1944.
  30. Brian L Davis; Malcolm McGregor: Flags of the Third Reich. Vol. 1 Wehrmacht, In: Men-at-arms series. 270, Osprey/Reed International Books, London 1994, ISBN 1-85532-446-6, S. 17.
  31. Walter Lüdde-Neurath: Regierung Dönitz - die letzten Tage des Dritten Reiches, Verlag S. Bublies, Schnellbach, 1999, S. 109. ISBN 3806110204
  32. Verfassungsschutz
  33. Bund Reichskriegsflagge
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