- Reichskunstkammer
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Die Reichskunstkammer, eigentlich Reichskammer der bildenden Künste, war eine Institution im Dritten Reich, welche die Aufgabe hatte, Bildende Kunst zu fördern, die der damaligen Gesinnung entsprach, aber auch solche zu unterdrücken, die ihr widersprach und war damit Teil der Gleichschaltung der Gesellschaft während der Zeit des Nationalsozialismus.
Aufgaben
Sie wurde am 1. November 1933 als eine der sieben Abteilungen der Reichskulturkammer gegründet und hatte folgende Aufgabe:[1]
„Aufgabe durch Zusammenwirken der Angehörigen aller von ihr umfaßten Tätigkeitszweige unter der Führung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda die deutsche Kultur in Verantwortung für Volk und Reich zu fördern, die wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der Kulturberufe zu regeln und zwischen allen Bestrebungen der ihr angehörenden Gruppen einen Ausgleich zu bewirken“
Sie hatte ferner die Aufgabe, gestaltendende Künstler, die ihre Werke im Sinne des 3. Reichs schufen, zu fördern und war deren NS-Dachverband.
Wollten Künstler zu Ausstellungen zugelassen werden, war deren Mitgliedschaft in der Reichskunstkammer unerlässlich. Manche Künstler wurden abgelehnt oder ausgeschlossen, „wenn Tatsachen vorlagen, daß die in Frage kommende Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit und Eignung nicht besitzt.'“'[2]
Einer ihrer Präsidenten war Adolf Ziegler.
Literatur
- Kunst im 3. Reich. Dokumente der Unterwerfung, Frankfurter Kunstverein (Steinernes Haus am Römerberg) 15. Oktober – 8. Dezember 1974, Frankfurt 1974.
Einzelnachweise
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