Reichssteuer

Reichssteuer

Der Begriff Reichssteuer bezeichnet im Sinne des Heiligen Römischen Reiches eine an den Kaiser des Heiligen Römischen Reiches abzuliefernde Steuer. Sie kann als Vorgänger der heutigen Bundessteuer angesehen werden.

Im Gegensatz zu den im Laufe der frühen Neuzeit an Bedeutung gewinnenden landesherrlichen Steuern, konnte der Kaiser auf Reichsebene nur wenige Steuern durchsetzen, da hierfür die Zustimmung der auf dem Hoftag (bzw. ab 1495 auf dem Reichstag) versammelten Reichsfürsten notwendig war.

Einzelne Steuern des Reiches

Die bedeutendsten Reichssteuern waren:

als außerordentliche Steuern, sowie

Das Reichssteuerverzeichnis von 1241 liefert wichtige Informationen über die Organisation von Königsterritorium und Reichsgut in staufischer Zeit.

Literatur

Weblinks


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