- Gemeiner Pfennig
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Der Gemeine Pfennig (auch: Reichspfennig) war eine Reichssteuer, die auf Betreiben Maximilians I. 1495 auf dem Reichstag zu Worms beschlossen wurde, um dem Kaiser die Mittel für die Kriege gegen Frankreich und gegen das Osmanische Reich zu verschaffen.
Sie sollte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation von jedem Untertanen ab dem 15. Lebensjahr gezahlt werden. Je nach persönlichem Status und Vermögen war sie als Kopf-, Einkommen- und Vermögensteuer gestaltet. Ihre Einziehung stieß aber überall auf so große Schwierigkeiten, dass sie 1505 ausdrücklich ausgesetzt wurde. Sie war nach dem Hussitenpfennig (1427) ein weiterer Versuch der Einführung einer allgemeinen Reichssteuer und war Teil der umfassenden, aber letztlich gescheiterten Reichsreform Kaiser Maximilians. Nachfolger des Gemeinen Pfennigs als Reichssteuer war der Kammerzieler.
Siehe auch
Weblink
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Wikisource: Ordnung des gemeinen Pfennigs – Quellen und Volltexte
Literatur
- Eberhard Isenmann: The Holy Roman Empire in the Middle Ages. In: The Rise of the Fiscal State in Europe. ca. 1200–1815. Herausgegeben von Richard Bonney, Oxford 1999, S. 243–280, hier S. 265–267.
- Eberhard Isenmann: Reichsfinanzen und Reichssteuern im 15. Jahrhundert. In: Zeitschrift für Historische Forschung 7. 1980, S. 1–76, 129–218.
- Peter Moraw: Der »Gemeine Pfennig«. In: Mit dem Zehnten fing es an. Herausgegeben von U. Schultz, 1986, S. 130–142.
- Peter Schmid: Der gemeine Pfennig von 1495. Vorgeschichte und Entstehung, verfassungsgeschichtliche, politische und finanzielle Bedeutung. (zugleich Habilitation Regensburg 1986), Göttingen 1989, In: Schriftenreihe der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 34.
Kategorien:- Recht (Heiliges Römisches Reich)
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