- Reichstag (HRR)
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Der Begriff Reichstag bezeichnet ursprünglich die Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reiches. Die neben dem König/Kaiser stehende Körperschaft entwickelte sich seit dem 12. Jahrhundert aus den formlosen Hoftagen und wurde 1495 mittels eines Vertrages zwischen dem Kaiser und den Ständen zu einer festen Institution der Reichsverfassung.
Der Reichstag wurde bis zum 16. Jahrhundert in unregelmäßigen Abständen jeweils in eine Bischofs- oder Reichsstadt einberufen und war das maßgebliche Gegengewicht der Stände gegenüber der kaiserlichen Zentralgewalt. Seit 1663 tagte der Immerwährende Reichstag als ständiger Gesandtenkongress in Regensburg.
Inhaltsverzeichnis
Ursprünge
Die Reichstage waren ursprünglich als eine Art Heerschau, bei der der König (bzw. der Hausmeier) seine Adeligen und deren Gefolgsleute musterte. Diese Versammlungen wurden bereits in den frühen Zeiten des Frankenreiches abgehalten und fanden jeweils im März, später im Mai (daher auch Maifeld genannt), also vor den Kriegszügen des anschließenden Sommers statt. Unter Karl dem Großen wurde im Jahr 777 erstmals ein Reichstag mitten im Sachsenland abgehalten, dem sein Rivale Widukind allerdings fern blieb [1].
Geschichte
Der Reichstag trat bis 1663 etwa 40- bis 45-mal zusammen und konnte einige Wochen, aber auch mehrere Monate dauern. Der Reichstag (zumindest in seiner nicht-permanenten Zeit) begann neben zeremoniellen Akten mit der Verlesung der kaiserlichen Proposition, der vom Kaiser vorab festgelegten Tagesordnung, und endete mit der Verlesung und Beurkundung der Beschlüsse des Reichstages, dem Reichsabschied. Der letzte dieser Reichsabschiede war der Jüngste Reichsabschied (recessus imperii novissimus) aus dem Jahre 1653/54. Dieser Reichstag in Regensburg hatte die Aufgabe, die bei den Friedensverhandlungen von 1648 zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges nicht behandelten Themen zu beraten.
Die Permanenz des Immerwährenden Reichstags nach 1663 wurde nie formell beschlossen, war aber in den Beschlüssen des Westfälischen Friedens angelegt, woraus sich allmählich die Permanenz des Reichstages entwickelte. Dieser Reichstag entwickelte sich aber nach Meinung heutiger Historiker niemals zu einem Parlament oder einer ständischen Volksvertretung. Statt dessen war und blieb er immer die Vertretungsinstitution der Kurfürsten, der fürstlichen und nicht-fürstlichen Reichsstände. Der Immerwährende Reichstag entwickelte sich aufgrund seiner Permanenz recht schnell zu einem reinen Gesandtenkongress, auf dem die Reichsstände nur sehr selten erschienen.
Der Reichstag existierte bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im Jahr 1806. Die Bezeichnung Reichstag trugen nach 1866 auch das Parlament des Norddeutschen Bundes und ab 1871 das Parlament des Deutschen Reiches.
Zusammensetzung und Organisation
Seit 1489 umfasste der Reichstag drei Kollegien:
- Kurfürstenrat: Er stand unter Führung des Kurerzkanzlers, der immer der Erzbischof von Mainz war. Die Zahl der Kurfürsten betrug seit 1356 aufgrund der Bestimmungen der Goldenen Bulle 7, wurde 1648 (Westfälischer Friede) auf 8 und 1692 auf 9 erweitert. 1777 sank sie durch Vereinigung zweier Kurfürstentümer wieder auf 8. Eine durch die linksrheinischen Territorialverluste des Reichs zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgte grundlegende Umgestaltung (Wegfall der 4 linksrheinischen Kurfürstentümer, Neuschaffung von 5 neuen Kurwürden) hatte wegen ihrer Kurzlebigkeit keine Auswirkung mehr.
- Reichsfürstenrat: Ihm gehörten die übrigen weltlichen und geistlichen Fürsten an sowie Reichsgrafen, Reichsfreiherren und Reichsprälaten. Die Führung wechselte zwischen dem Erzbischof von Salzburg und dem Erzherzog von Österreich. Um 1800 hatte das Reichsfürstenkollegium 100 Sitze, die sich auf eine geistliche (37 Mitglieder) und eine weltliche Bank (63 Mitglieder) verteilten. Neben den sogenannten Virilstimmen, die von einzelnen Reichsfürsten geführt wurden, gab es 2 geistliche und 4 weltliche sogenannte Kuriatstimmen, die sich jeweils mehrere kleine Reichsfürsten und -prälaten teilten.
- Städterat: Er stand unter dem Direktorium der gastgebenden Stadt des Reichstags, seit 1594 immer Regensburg, und umfasste 51 Sitze für die Reichsstädte, die sich in eine rheinische (hierin auch die Reichsstädte Nord- u. Mitteldeutschlands) und eine schwäbische Bank (auch für andere süddeutsche Reichsstädte) gliederten.
Der Reichstag durfte nur vom Kaiser einberufen werden, der aber seit der Wahlkapitulation Karls V. aus dem Jahre 1519 verpflichtet war, vor Versendung der „Ausschreiben“ genannten Einladungsschreiben die Kurfürsten um Zustimmung zu bitten. Der Kaiser hatte ebenfalls das Recht, die Tagesordnung festzulegen. Dabei hatte er aber nur einen geringen Einfluss auf die tatsächlich diskutierten Themen. Die Leitung des Reichstages hatte der Kurfürst von Mainz inne, der auch gleichzeitig den Kurfürstenrat leitete. Der Reichsfürstenrat wurde abwechselnd durch den Erzherzog von Österreich und den Erzbischof von Salzburg geleitet, die Leitung des Reichsstädterates lag jeweils in der Hand der Stadt, in der der Reichstag stattfand.
Da der Immerwährende Reichstag seit 1663 nicht formell beendet wurde, konnten seine Beschlüsse auch nicht als Reichsabschied erarbeitet werden. Die Beschlüsse wurden deshalb in Form sogenannter Reichsschlüsse niedergelegt. Die Ratifizierung dieser Beschlüsse wurde meist durch den Prinzipalkommissar, den Vertreter des Kaisers beim Reichstag, in Form eines „Kaiserlichen Commissions-Decrets“ durchgeführt.
Die Reichsabschiede und Reichsschlüsse behandelten eine große Bandbreite von Themen, bei denen es zu einem Konsens zwischen dem Kaiser und den verschieden Ständen kommen musste. So wurden Fragen des Auf- und Ausbaus der Regierung, Verwaltung, Justiz und des Militärs auf Reichsebene behandelt. Weiterhin wurden Themen behandelt wie die Erhaltung und Wiederherstellung des Landfriedens, die Regelung des friedlichen Nebeneinanders der verschiedenen christlichen Konfessionen, die Erklärung von Krieg und Frieden, die Finanzierung von Reichsinstitutionen und Reichsunternehmungen und die Gestaltung der Wirtschaft im Reich.
Die Entscheidungen wurden in einem langwierigen und komplizierten Entscheidungs- und Beratungsverfahren getroffen. Wenn durch Mehrheits- oder einstimmigen Beschluss Entscheidungen in den jeweiligen Ständeräte getroffen waren, wurden die Beratungsergebnisse ausgetauscht und versucht, dem Kaiser einen gemeinsamen Beschluss der Reichsstände vorzulegen. Wichtig waren dabei die Entscheidungen des Kurfürsten- und Reichsfürstenrates, das Votum des Reichsstädterates war meist von untergeordneter Bedeutung, wenn es überhaupt zur Kenntnis genommen wurde. Die Beratungen selbst fanden in nach den Kollegien getrennten Räumlichkeiten statt. Bei diesen Beratungen galt normalerweise im Gegensatz zum Gesamtgremium das Mehrheitsprinzip.
Auf Grund der immer schwerer werdenden Entscheidungsprozesse wurde auch versucht, die Entscheidung mittels verschiedener Ausschüsse zu erleichtern. In diese Ausschüsse wurden meist Fachleute und Gesandte der Reichsstände entsandt. Daraus entwickelte sich seit dem 16. Jahrhundert eine Elite von Fachleuten und Politikern, die besonders vertraut waren mit den auf den Reichstagen behandelten Themen und Reichsangelegenheiten und über alle Stände hinweg Ansehen genossen.
Nach der Reformation und dem Dreißigjährigen Krieg bildeten sich in Folge der Glaubensspaltung im Jahre 1653 das Corpus Evangelicorum und später das Corpus Catholicorum. Diese versammelten die Reichsstände der beiden Konfessionen und berieten getrennt die Reichsangelegenheiten. Der Westfälische Frieden bestimmte nämlich, dass in Religionsangelegenheiten, aber auch auf anderen politischen Gebieten nicht mehr das Mehrheitsprinzip, sondern das Konsensprinzip gelten sollte.
Sitzordnung des Reichstages bei dessen feierlicher Eröffnung
An der Stirnseite sitzt der Kaiser bzw. dessen Prinzipalkommissar und verliest die kaiserliche Proposition, die Tagesordnung des Reichstages. Hinter dem Kaiser war die Kurfürstenbank auf der die Kurfürsten bzw. deren Gesandten Platz nahmen. An der linken Längsseite saßen die weltlichen Reichsfürsten. Deren genaue Sitzordnung war vielfach umstritten.
Die geistlichen Reichsfürsten saßen auf der rechten Längsseite des Saales. Die Vertreter der Reichsstädte verteilten sich über die 12 im Vordergrund zu sehenden Bänke. Vor den Reichsstädten war der Platz der Reichstagsschreiber.Kupferstich von Peter Troschel, 1675Tagungsorte von Hof- und Reichstagen
Jahr Ort Vorsitz Ereignisse 754 Quierzy Pippin der Jüngere 777 Paderborn Karl der Große 782 Lippspringe Karl der Große Eingliederung Sachsens 788 Ingelheim am Rhein Karl der Große Absetzung Tassilos III. 799 Paderborn Karl der Große Karl der Große trifft mit Papst Leo III. die Vereinbarung über die Kaiserkrönung 806 Diedenhofen Karl der Große Divisio Regnorum (Reichsteilungsgesetz) 817 Aachen Ludwig der Fromme Nachfolgeregelung mit Reichsteilungsplan 826 Ingelheim am Rhein Ludwig der Fromme Vorladung des Sorbenhäuptlings und Empfang fremder Gesandter 829 Worms Ludwig der Fromme 830 Compiègne Lothar I. Schuldbekenntnis und (vorübergehende) Entmachtung Ludwigs des Frommen 831 Aachen Ludwig der Fromme Strafgericht über die Empörer des vorigen Jahres 833 Compiègne Lothar I. Verfahren gegen Ludwig den Frommen nach dessen zweiter Absetzung 835 Diedenhofen Ludwig der Fromme Absetzung Ebos von Reims 872 Forchheim Ludwig der Deutsche 874 Forchheim Ludwig der Deutsche Erbfrage und Nachfolgeregelung 887 Tribur Karl III. 10.11. Karl III. flieht vom Reichstag nach Frankfurt als er erfährt, dass Arnulf von Kärnten auf dem Weg nach Tribur ist 889 Forchheim Arnulf von Kärnten 892 Forchheim Arnulf von Kärnten Vorbereitung eines Feldzuges gegen die Slawen 896 Forchheim Arnulf von Kärnten 900 Forchheim Wahl von Ludwig dem Kind zum König 903 Forchheim Ludwig das Kind Verteilung der Besitztümer des hingerichteten Babenbergers Adalhard 907 Forchheim Ludwig das Kind Beratung über die Ungarneinfälle in Sachsen und Bayern 907 Fürth (?) Ludwig das Kind 18. März 907 Ausstellung einer Schenkungsurkunde für des Königs Mutter Oda und 19. März 907 Bestätigung eines Gütertausches zwischen Kloster Fulda und Kloster Echternach.
911 Forchheim Wahl Konrad I. zum König 914 Forchheim Konrad I. Beschluss über Krieg gegen Bayernherzog Arnulf 919 Fritzlar Wahl von Heinrich I. zum König der Deutschen 926 Worms Heinrich I. 938 Steele Otto I. der Große 952 auf dem Lechfeld bei Augsburg Otto I. der Große siehe Reichstage zu Augsburg 961 Forchheim Otto I. der Große 967 Ravenna Otto II. 973 Quedlinburg 976 Regensburg 978 Dortmund Otto II. Beschluss des Feldzugs gg. Frankreich im Herbst d.J. 983 Verona Wahl Ottos III. 29. Juni 984 Rohr (Thüringen) Kaiserin Theophanu Reichstag zwang Herzog Heinrich II. von Bayern zur Herausgabe Ottos III.[2] 993 Dortmund Otto III. 1053 Tribur Heinrich III. November, Festlegung des Sohnes als Nachfolger 1066 Tribur Heinrich IV. Januar, Heinrich IV. verweist Adalbert von Bremen, auf Drängen, des Hofes 1076 Worms Heinrich IV. 1077 Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg 1098 Mainz Heinrich IV. 1105 Ingelheim Heinrich IV. Erzwungene Abdankung Heinrichs IV. 1119 Tribur Heinrich V. Ein von den Fürsten für Tribur anberaumter Reichstag wird durch Heinrich auf die Maaraue nach Mainz verlegt 1122 Worms Heinrich V. 1147 Frankfurt am Main Konrad III. Während des Reichstags erhob Heinrich der Löwe Klage und verlangte die Rückerstattung Bayerns. 1152 Dortmund/Merseburg Friedrich I. Barbarossa 1154 Goslar 1156 Regensburg Friedrich I. Barbarossa Erhebung der Mark Österreich zum Herzogtum mit besonderen Vorrechten 1157 Bisanz Friedrich I. Barbarossa Verlesung eines Schreibens des Papstes durch Kardinal Roland, dass die Kaiserkrone als päpstliches Beneficium bezeichnet. Empörung unter den deutschen Fürsten 1158 auf den Ronkalischen Feldern Friedrich I. Barbarossa Erstellung des Regalienkatalogs zur Wiederherstellung der kaiserlichen Rechte in Italien durch Bologneser Juristen 1165 Würzburg Friedrich I. Barbarossa Würzburger Eide des Kaisers und fast aller Fürsten, nie „Roland“ (Papst Alexander III.) anzuerkennen. Verlobung Heinrich d. Löwen mit der englischen Königstochter 1168 Bamberg Friedrich I. Barbarossa
und Heinrich VI.1180 Gelnhausen Friedrich I. Barbarossa Aufteilung des Herzogtums Sachsen unter den Kölner Erzbischof, Graf Bernhard v. Anhalt und den Landgrafen v. Thüringen (s.Gelnhäuser Urkunde) 1181 Erfurt Heinrich VI. Belehnung Landgraf Hermann I. von Thüringen mit der Pfalzgrafschaft Sachsen 1184 Mainz Friedrich I. Barbarossa siehe Mainzer Hoftag von 1184 1186 Gelnhausen Friedrich I. Barbarossa Information über den Konflikt mit Urban III. und Isolation von Philipp von Heinsberg 1188 Mainz Heinrich VI. 1195 Gelnhausen Heinrich VI. Kardinallegat Johannes von Salerno wirbt für den Kreuzzug des Kaisers 1196 Frankfurt am Main Heinrich VI. 1234 Frankfurt am Main Heinrich (VII.) Heinrich (VII.) ruft die Ketzerrichter deutlich zur Mäßigung bei ihrem Vorgehen gegen Häretiker auf und verurteilt damit indirekt auch das Vorgehen Konrads von Marburg der kurz zuvor ermordet worden war[3] 1235 Mainz Friedrich II. 1287 Würzburg Adolf von Nassau 1323 Nürnberg Ludwig der Bayer Nach dem Aussterben der Askanier belehnt Ludwig der Bayer seinen Sohn Ludwig V. mit der Markgrafschaft Brandenburg. 1338 Frankfurt am Main Ludwig der Bayer Ludwig der Bayer verkündet das Mandat Licet iuris, das festhält, dass schon mit der rechtmäßigen Königswahl durch die Mehrheit der Kurfürsten ein Anspruch auf die Kaiserkrönung ohne päpstliche Approbation besteht. 1338 Koblenz Ludwig der Bayer Ludwig und Eduard von England bekräftigen ihr 1337 geschlossenes Bündnis. Ludwig ernennt Eduard zum linksrheinischen Reichsvikar und erkennt ihn als König von Frankreich an. 1356 Nürnberg Karl IV. Goldene Bulle (1. Teil) 1356 Metz Karl IV. Goldene Bulle (2. Teil) 1379 Frankfurt am Main Wenzel Beratung mit den vier rheinischen Kurfürsten bezüglich des Abendländischen Schismas und Gründung des Urbansbundes 1389 Eger (Böhmen) Wenzel von Luxemburg Landfrieden von Eger 1408 ? Papst Pius II. ruft auf Reichstag zu Kreuzzug gegen die Türken auf. (Quellen? Zu diesem Zeitpunkt war der spätere Papst Pius II. gerade mal zarte drei(!) Jahre alt.) 1420 Breslau Sigismund von Luxemburg 1453 Regensburg 1454 Frankfurt am Main 1469 Regensburg 1470 Nürnberg 1471 Regensburg 1486 Frankfurt am Main 1487 Nürnberg Friedrich III. 1488 Esslingen am Neckar Friedrich III. 14. Februar 1488 Verkündung des Schwäbischen Bundes 1491 Nürnberg Maximilian I. 6. Juli 1491 Bestätigung des Löwlerbundes 1495 Worms Maximilian I. siehe Reichstag zu Worms (1495); Ewiger Landfriede; Reichskammergericht; Gemeiner Pfennig
In der Folge: Schwabenkrieg1496/97 Lindau (Bodensee) 1497/98 Freiburg 1500 Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg 1505 Köln Schiedsspruch im Landshuter Erbfolgekrieg 1507 Konstanz 1512 Trier/Köln 10 Reichskreise 1518 Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg 1521 Worms Karl V. siehe Reichstag zu Worms (1521); Befragung Martin Luthers, Wormser Edikt 1522 Nürnberg I 1522/23 Nürnberg II 1524 Nürnberg III 1525 Augsburg 1526 Speyer I siehe Reichstage zu Speyer 1529 Speyer II siehe Reichstage zu Speyer 1530 Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg 1532 Regensburg König Ferdinand I. Constitutio Criminalis Carolina 1541 Regensburg 1542 Speyer siehe Reichstage zu Speyer 1542 Nürnberg 1543 Nürnberg 1544 Speyer siehe Reichstage zu Speyer 1545 Worms 1546 Regensburg Karl V. lernt während des Reichstages Barbara Blomberg kennen, gemeinsames Kind Don Juan D'Austria, welcher 1571 die Seeschlacht von Lepanto gegen die Türken gewinnt 1547/48 Augsburg Augsburger Interim 1550/51 Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg 1555 Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg 1557 Regensburg 1559 Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg 1566 Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg 1567 Regensburg 1570 Speyer siehe Reichstage zu Speyer 1576 Regensburg 1582 Augsburg siehe Reichstage zu Augsburg 1594 Regensburg erneuter Beschluss zur Reichstürkenhilfe 1597/98 Regensburg 1603 Regensburg 1608 Regensburg 1613 Regensburg 1640/41 Regensburg Erwerb der Reichsstandschaft bedurfte seitdem der Zustimmung des Reichstages, der Kaiser konnte über das Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag nicht mehr alleine bestimmen 1653/54 Regensburg Ferdinand III. Jüngster Reichsabschied 1663–1806 im Reichssaal des Regensburger Rathauses
als Immerwährender ReichstagPausen: während der Pest 1713 Reichstag in Augsburg, später noch einmal kurz in Frankfurt Literatur
- Peter Claus Hartmann: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486–1806. Stuttgart 2005. ISBN 3-15-017045-1. (Sehr informativer Kurzüberblick über das Reich und seine Institutionen)
- Axel Gotthard: Das Alte Reich 1495–1806. Darmstadt 2003. ISBN 3-534-15118-6
- Helmut Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit (Enzyklopädie Deutscher Geschichte Band 42). München 2003. ISBN 3-486-56729-2. (Enzyklopädischer Teil und zusätzlich ausführlicher Überblick über die aktuelle Forschung)
- Heinz Angermeier: Das alte Reich in der deutschen Geschichte. Studien über Kontinuitäten und Zäsuren. München 1998, ISBN 3-486-55897-8
Einzelnachweise
- ↑ *Reinhard Schmoeckel: Bevor es Deutschland gab, Gustav Lübbe Verlag, 2004. ISBN 3404641884
- ↑ Höfer, Manfred: Die Kaiser und Könige der Deutschen, Bechtle Verlag München und Esslingen, 6. Auflage Januar 2003 (Sonderausgabe) ISBN 3-7628-0524-5
- ↑ Bestimmungen des Frankfurter Hoftages zur Inquisition
Weblinks
- Verzeichnis der Reichsversammlungen und Reichstage der Regierungszeit Maximilians I. (1486-1519) von Dietmar Heil und Reinhard Seyboth, Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften [1]
- Reichstage und Reichsversammlungen unter Kaiser Karl V. (1519-1555) von Silvia Schweinzer, Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften [2]
- Die Reichsversammlungen 1556-1662. Verzeichnis der Tage mit Daten und Literatur von Josef Leeb und Maximilian Lanzinner, Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften [3]
- Heinz Angermeier, Erich Meuthen und Eike Wolgast: Die Reichstagsakten-Edition – Zum Stand des Forschungsunternehmens der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften
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